Vermieter ersetzt Heizungszähler durch 1-T-Zähler

  • Hallo zusammen,

    ich habe Nachtspeicheröfen als Heizung und diese sind bis Mitte letzten Jahres über einen 2-Tarif-Zähler gelaufen, ich hatte bei 7000 kWh ca. 160 Euro Nachzahlung, die ich auch beglichen habe.
    Mein Vermieter gab mir zwar den Hinweis, dass er den Zähler austauscht, aber nicht dass dieser durch einen 1-Tarif-Zähler ersetzt wird. Ich nahm an, er hätte diesen durch einen neueren/besseren/geeichten… ersetzt. Da der Stromkasten auch immer komplett abgeschlossen war, habe ich nie einsehen können, was für ein Zähler es nun explizit ist.
    Mein Stromanbieter fordert jetzt über 1600 Euro von mir, da ich über 6000 kWh verbraucht habe und bei 1-Tarifzählern gibt es keinen derart günstigen Strom für Nachtspeicheröfen
    Hätte mein Vermieter ein separates Schreiben aufsetzen müssen, in dem er mich darüber in Kenntnis setzt, dass der Zähler durch einen gänzlich anderen gewechselt wird?

    Hoffe es finden sich einige, die mir weiterhelfen können.
    Viele Grüße

  • Hallo Black-T,

    welchen Vertrag hast Du denn mit deinem Stromlieferanten abgeschlossen? Ich gehe einmal davon aus, dass es sich, da Du Nachtspeicheröfen nutzt, um einen Wärmespeicher-Sondervertrag handelt.

    Hierbei ist es notwendig, dass ein Zweitarifzähler oder aber zwei getrennte Zähler eingebaut sind.

    Dein Vermieter kann keine Zähler auswechseln, dass kann nur der zuständige Netzbetreiber durchführen.

    Bist Du überhaupt der Vertragspartner des Stromanbieters oder ist das Dein Vermieter?

    An Deiner Stelle würde ich zuerst mal bei Deinem Anbieter anrufen und nachfragen, warum der Zähler denn getauscht wurde.

    Gruß
    Obi

  • Guten Morgen Obi,

    es war folgender Massen. Als ich eingezogen bin, waren der 2-T-Zähler teil der Nebenkosten und diese wurden an den Vermieter bezahlt und der leitete dies an den Strombetreiber weiter. Ab Ende 2011 wollte mein Vermieter, dass ich diesen Teil der Rechnung persönlich an den Stromanbieter bezahle und er dafür die Warmmiete reduziert. Ich merkte schon da, das etwas nicht stimmte, da der S-Anbieter mich in den Grundtarif steckte. Obwohl ich dazu eine Beschwerde machte, meinte der Anbieter, dass mein Stromzähler kein 2-T-Zähler sei und ich dadurch niemals den günstigen Nachtstromtarif bekäme.
    Ebenfalls fraget ich nach dem Grund des Zählerwechsels und der Anbieter meinte, dass dies durch den Vermieter initialisiert wurde und dem Anbieter kein Grund vorliegt. Er habe legendlich kontrolliert, ob alles richtig verkabelt wurde.
    Ich kann mir den Grund gut vorstellen. Mitte letzten Jahres renovierte mein vermieter eine Nebenwohnung und da kam als Heizungsart eine Fussbodenheizung rein. Ich glaube, der Vermieter wechselte schlicht meinen 2-T-Zähler mit dem 1-T-Zähler der Nachbarwohnung.

    Ist echt eine verzwickte Sache das ganze.


    Grüße

    Black-T

  • Zitat

    Ist echt eine verzwickte Sache das ganze.

    Und du gibst dich der Hoffnung hin, dass ein Forenmitglied die Angelegenheit bei deinem Vermieter und Stromlieferanten klärt? Ich denke, dass du da ganz schief gewickelt bist.

    Kläre die Angelegenheit vor Ort, hier kriegst du keine Hilfe, denn in diesem Forum geht es um Mietrecht und nicht um Stromlieferverträge.

  • Zitat


    Ist echt eine verzwickte Sache das ganze.

    Schon !

    Und nun suchen Sie jemand hier im Forum, welcher die Sache bereinigen soll. Viel Spaß.

  • Hallo zusammen,

    nein, ich will hier keine anwaltliche Rechtsberatung, schon klar. Meine Frage war eigentlich nur, ob mein vermieter den Zählertyp durch einen komplett anderen Zählertyp tauschen kann, ohne mir dies schriftlich mitzuteilen.
    Aber ok, wenn ich mich im Forum geirrt habe, dann sorry, war keine Absicht jemanden zu belästigen.

  • Zitat

    ob mein vermieter den Zählertyp durch einen komplett anderen Zählertyp tauschen kann, ohne mir dies schriftlich mitzuteilen.

    Und noch einmal gaaaaanz langsam. Den Austausch nimmt der Stromversorger vor, nicht der Vermieter. Du solltest dich also an ersteren wenden.

  • Merci, ich werde dann mal versuchen den Stromanbieter zu erreichen und mit denen das Problem mal besprechen, wie es dazu kam, dass der Zähler getauscht wurde.

  • Eigentlich muss das doch alles vertraglich geregelt sein.
    Entweder gibt es einen Stromliefervertrag mit dem Stromanbieter oder aber es läuft über die Nebenkosten, dann wären die entsprechenden Informationen im Mietvertrag zu finden.

  • Hallo der-Mieter,

    vertraglich war es zwar immer schon geregelt, allerdings stand im Vertrag bei den Nebenkosten nur, das die "Heizung" Teil der Nebenkosten sei. Kein Wort von Nachtspeicheröfen, 2-T-Zähler oder ähnliches. Nachdem ich mich bereit erklärt habe, den Heizungsstrom selber zu bezahlen, wurde auch neuer Vertrag gemacht, in dem "Heizung" nicht mehr drin stand.
    Hab gestern meinen Stromanbieter angerufen und der meinte, ihm würde kein Grund für den Zählerwechsel vorliegen. Seiner Meinung nach, wollte der Vermieter diesen Tausch des Zähler haben.:confused:

    Ich glaub, hier kann nur ein Anwalt helfen.


    Grüße

    Black-T

  • Hab gestern meinen Stromanbieter angerufen und der meinte, ihm würde kein Grund für den Zählerwechsel vorliegen. Seiner Meinung nach, wollte der Vermieter diesen Tausch des Zähler haben.:confused:


    Hallo Black-T,

    was für einen Liefervertrag hast Du denn mit Deinem Stromlieferanten abgeschlossen? Handelt es sich um einen Wärmespeicher-Sondervertrag? Falls ja, kann meiner Meinung nach nicht einfach der Zähler, egal von wem, ausgetauscht werden da dies einen Eingriff in deinen Liefervertrag bedeuten würde (falls es sich um einen Sondervertrag handelt).

    Gruß
    Obi

  • Auch wenn es an der falschen Stelle ist kann man dennoch normal antworten denke ich .. Also soweit ich weiß muss man alles immer schriftlich machen was mit einer Mietern zu tun hat. Das ist für das rechtliche

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!