Beiträge von Mieter86

    Hallo.

    Ich habe mal eine frage in bezug auf Dämmung des Hauses.
    Nach hinten raus ist das Mauerwerk ca. 25 cm dick.
    Der Vermieter ist seit 2 Jahren damit beschäfftigt die aussenfassade (Hinterseite) zu dämmen.

    Damals als er angefangen hat diese Dämmung vorzunehmen, hat er uns
    nicht darüber in kentnis gesetzt, das er dann und dann mit den Arbeiten
    beginnen wird. Nun ist es so, das diese Arbeiten seit ca. Sept. 11
    eingestellt wurden. 4x hab ich mitbekommen wo die Handwerker/Dachdecker
    immer nach mehr geld beim Vermieter angefragt haben. Es wurde von mal
    zu mal jeweils ~200 € verlangt, um die Arbeiten verrichten zu können.

    Frage: Ist es hier nicht so, das erst die Arbeiten verrichtet werden müssten
    und es am ende dann die Abschlussrechnung gibt, bzw. das man eine
    pauschale vereinbart ?

    Jedenfalls "ruhen" diese Arbeiten seit sept. 2011.

    Mein VM hat mich vorgestern Mündlich zur sau gemacht, das er
    es leit ist, das wir die Miete mindern würden, was wir aber nicht
    tun, da sein RA damals den fehler machte und sich Falscher Daten
    entledigt hat, für die berechnung der Mieterhöhung, die sich dann
    als Minderung herrausstellte.

    Mein VM ist darüber stinke sauer, da ja dieser erhöhung (Minderung) zugestimmt wurde
    und ihm jetzt dadurch die hände gebunden sind.

    Jetzt will er uns über die Modernisierungsmassnahme gehöricht eins
    "Auswischen" das er die Miete um 11 % erhöhen kann.

    Hierzu hab ich noch eine Frage:

    Es handelt sich um ein 6 Parteien Haus (Reihenhaus) incl. Gaststätte.
    Die Modernisierung fand oberhalb der Gaststätte statt, und geht bis unters Dach. (Hinterhausfassade)

    Bisher ist mir bekannt durch dem Vermieter das die Kosten bis jetzt bei ca ~25.000,00 € liegen (1x.000,00 € sind alleine nur Schiefer platten drauf gegangen)

    Kann der VM hierzu wirklich die 11% der Mod. umlegen, auch wenn die
    Gaststätte diese Mod. (Dämmung) nicht hat ?

    Müsste hierzu nicht das gesamte Haus gedämmt werden, damit der VM
    diese 11 % wirklich einfordern kann ?

    Die Hausfassade nach vorne raus ist ca. 35-40 cm dick, und ist vorwiegend geklinkert
    und hat keine Dämmung.

    Kommt der VM mit der forderung durch ?

    Er will u.a. die zustimmung bei gericht "einklagen" da er der meinung
    ist, das dies gerechtfertigt sei.

    Würde er damit durch kommen ?


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    Ich frage mich das halt, da er uns VOR Baubeginn nicht drauf hingewiesen hat.
    Es gab kein Aushang, und per Post wurden wir auch nicht informiert.

    Wir sind damals übers WE sprich Fr. Nachmittags bis SO. Spät abens
    weg gewesen, und stellten fest, das auf der hinterseite ein Baugerüst stand.

    Zu damaligen Zeit waren wir die einzigsten Mieter in diesem Haus
    da damals die anderen Mieter nach und nach ausgezogen sind weil
    alle mit dem VM nicht klar gekommen sind, und denen immer das
    blaue vom Himmel versprochen wurde (Festgehaltn im MV) und nichts wurde eingehalten.

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    Der BGH hatte darüber entschieden, das bei Mod. wenn
    der VM vergisst seine Mieter vorher zu informieren, das er das nach
    der Mod tun kann, und er 6 Monate (3 weitere Monate) aufschub bekommt
    das er von den Mietern die Mod-erhöhung einfordern kann.

    Gillt sowas auch wenn die Arbeiten VOR diesem BGH urteil stattgefunden haben ?

    Und dann darf ich mir wieder die "Alte leier" anhören Fam. X hat
    angeblich was Kaputt gemacht..

    Ich hätte es schon längst selbst erledigt, nur wenn man so nen "Tollen" VM hat
    der wegen jeder "Kleinigkeit" dermassen Pingelig ist...

    Habe von den Nachbarn gestern erfahren das mein VM z.zt. noch im
    Urlaub (Spanien) ist, und er
    Heute aus dem Urlaub wieder da ist, und Heute hier zu gegen sein will,
    da die Mieter über mir dringenst mit ihm sprechen müssen.

    Dabei soll die Kellerfrage als aller erstes "geklärt" werden
    da die Nachbarn es sich mit "uns" nicht verscherzen möchten.
    (Die nachbarn sind sehr freundlich, und zeigen sich verstäntnisvoll)

    Des Hausfriedens wegen möchten sie nach einer Lösung mit dem VM
    suchen. (Ob das klappt, wage ich noch zu bezweifeln)

    Gestern hat mir meine Nachbarin über mir gesagt, das sie den Keller
    Zugewiesen bekommen haben aber nicht durch den VM es handelt
    sich hierbei um eine 3.te Person (Vermutlich Makler) die
    die Kellerparzelle an die Nachbarn "zugewiesen" hat.

    Darauf hin haben die Nachbarn, im glauben, das es Tatsächlich "Ihr"
    Keller sei, unsere Sachen hinaus gestellt, und ihre Sachen hinein.

    Wiegesagt, bin ja mal gespannt, was der VM sich da einfallen lässt.

    Im Grunde genommen, muss er den Keller "um" bzw. "Ausbauen"
    so das eine Neue Parzelle entsteht, denn sonnst haben wir hier
    ein konflickt, der den Hausfrieden massiv stören wird.

    UPDATE:

    Nachdem der VM von unserer Seite us angeschrieben wurde via
    Mieterverein mit von uns 3 Mitgeteilten Terminen
    zu denen wir wollten das die Therme gemacht werden sollte, sind die
    Termine nicht bestätigt worden, und uns wurde auch nicht mitgeteilt
    das die Termine abgesagt werden sollten.

    Gestern kam Post vom RA meines VM's
    mit einer Info/Behaptung die nicht stimmt.

    Am 27.10.11 soll ein Installateur hier gewesen sein, der angeblich
    Niemand hier angetroffen haben will.

    Es wurde weder geklingelt, noch ein Zettel/Info/Notiz hinterlassen
    das jemand da gewesen sein soll.

    Wir waren Definitiv zuhause den ganzen Tag und es hat hier niemand
    ausser Post (Vormittags) geklingelt.

    Wieso konnte hierbei der VM ned her gehen, und dem Installateur
    unsere Telenummer geben können, oder er uns vorher anrufen können?
    u.a. hat er ja ne Handy nummer von mir, da hätte er auch eine SMS
    schreiben können.

    Nun "verlangt" der tolle RA das ich schon wieder neue Termine
    nennen soll, zudem die Therme ausgetauscht werden soll.

    So langsam fühl ich mich ziehmlich veralbert.

    Hallo zusamen.

    Wie der Titel sagt, "und plötzlich ist der Keller weg"

    Wurde uns der Keller weggenommen.

    Vor ca. 4 Jahren wurde der mal aufgebrochen und das wurde dem VM
    mitgeteilt, Schriftlich und mehrmals Mündlich da wir den Keller
    nicht mehr verschliessen können, da ein Neuer Balken an das Mauerwerk
    Installiert werden muss, um ein vorhängeschloss installieren zu können.

    Nun traf mich glatt vor 2 Wochen der schlag.

    Wir haben hier im Haus Neue nachbarn, die haben unseren Keller
    leer geräumt, und "grob" durchgefegt, und haben nun Ihre sachen
    dort eingelagert, während unsere sachen einfach raus gestellt
    wurde, d.h. im augenblick stehen die sachen unter den GasZählern.

    Ich habe schon 2x mit den Nachbarn gesprochen was das soll, das
    diese
    bitte die Sachen aus unserem Keller nehmen sollen, und unsere
    Sachen weder da rein stellen sollen.

    Kam folgendes als Antwort:

    Zitat

    Vor dem Einzug hat uns "jemand" gesagt, das wir DIESEN Keller
    benutzen könnten, und das die Sachen von ehem. VORmietern da stünden
    und sollten das zeug raus stellen, und könnten unseren Kram einräumen.

    Als ich gesagt habe, das dies so nicht geht, und es unser
    Keller ist, bat ich die Nachbarn Freundlichst Ihren Kram
    raus zu nehmen, und halt unseres wieder einzuräumen.

    Es wurde mir hoch und heilig versichert mit sehr viel Entschuldigung
    das man die sachen selbstverständlich raus räumen wieder, aber
    nicht sofort, kann 1-2 tage Dauern.

    Die sachen liegen noch immer drin, und statt das der Keller
    Leer wird, wird er immer Voller.

    Was nicht so toll ist, ich weiss nichtmal wie die Nachbarn
    heissen, da noch kein Klingelschild von denen irgendwo hängt.

    Gab es schon bei euch ähnliche fälle, und falls ja, was könntet
    ihr mir da anraten, was ich machen könnte ?

    [Davon mal ab, das ich das an den VM via Mieterverein ausrichten lassen will, das
    das Zeug aus unserem Keller verschwinden soll]

    Autausch des LNB an der Satelitienschüssel, von Analog > Digital

    Was sonnst noch für verteiler dahinter seitzen weiss ich nicht ob die
    ausgetauscht werden müssen, kenne mich damit nicht aus.

    Und dies eine Modernisierung gleich kommt müsste dies auch umlage fähif sein, d.h.
    die Kosten der Änderung (Umtausch des LNB und der geräte dahinter)
    kann der VM soviel ich weiss umlegen.

    Sicher bin ich mir jetzt nicht genau, mal sehen was andere dazu sagen.

    Du kannst bei dir zunächst mit deinem Satreciver den Test machen, ob du
    Analog od. evtl. schon Digital schaust.

    Prüfen kannst du das im jeweiligen Teletext (Videotext) der TV Sender:

    ARD, ZDF, WDR, SAT1, RTL, PRO7

    Seite 198

    Jenachdem was nun im Teletext erscheint, muss entsprechend gehandelt werden.

    Wenn du Digital empfängst, sollte Folgender Hinweis zu lesen sein:

    Bei Digi Empfang (Kein Handlungsbedarf)

    Analog Empfang (Es besteht Handlungsbedarf)

    Fotos sind von besagter klardigital.de Website.

    Es gibt was neues zu berichten!

    Zunächst einmal: Mein VM hat einen neuen RA.

    Der Alte RA hat das "Handtuch" in dieser sache Geschmissen!

    Grund: Der VM lässt sich durch den RA "Vertreten" Agiert aber weiterhin
    in "Eigenregie" d.h. Er "Belästigt" in Schriftlicher (Textform) sowohl als auch
    Telefonisch seine Gegner, obwohl davon abgeraten worden ist.

    Der Alte RA war es ausserdem leid, das er jedesmal weil der VM
    in Eigenregie gehandelt hat, und uns belästigt hat das er es
    wiederum über den Mieterverein erfuhr, was für einen Weiteren "Bock"
    sich der VM da geschossen hat.

    Deswegen hat der Alte RA das Handtuch geworfen, und es gibt jetzt eben
    diesen Neuen RA.

    Soviel erstmal bis hierhin..

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    Der Neue RA hat ALLES übernommen, was der alte RA mit uns sowie
    an, bzw. über den Mieterverein Geschrieben worden ist.
    Aber hat auch im gegenzug die Schriftliche Korrespondenz erhalten
    die der VM an uns geschickt hat, noch BEVOR der VM einen RA eingeschaltet hat.

    Heute haben wir wegen der Therme ein Nettes schreiben bekommen
    indem jetzt auch noch der "Neue" sachen hinzugedichtet hat, die
    nicht der wahrheit entsprechen..

    Ich mag mal eine stelle Zitieren, denn die find ich lustig, weil
    eben in diesem zusammenhang NICHTS geschen ist!

    Zitat

    Mit dem Schreiben des RA Dr. xxxx vom xx.August 2011 sowie dem
    Schreiben unseres Mandanten vom xx.September 2011 wurden Sie
    unmissverständlich darauf hingewiesen, dass die Reparatur der
    Gastherme vom Vermieter selbstverständlich durchgeführt wird.

    1. Von dem August schreiben geht aus dem Schriftlichen nicht
    hervor, das sich der VM bemüht um sich der Sache anzunehmen.
    Stattdessen wird hier über den heissen brei geredet, was die Wartung
    der Gastherme angeht, das dies Sache des MIETERS ist, was aber
    nicht Stimmt (Hierzu hab ich ein das Schreiben von Haus & Grund das dies VM sache ist,)

    2. Von dem September Schreiben ist zu entnehmen, das der
    VM KEINEN Inststallateur zur Hand hat, und das er nach einem
    anderen Installateur ausschau halten müsse (Den er aber nicht auf seine Kosten bezahlen will)
    Das der Installateur ja Sundenlohn etc. zu bekommen habe.

    Und mit der Angeblichen nicht erreichbarkeit Weder Telefonisch, noch Pers.
    Der VM Schrieb ja in dem Brief, ich hätte beim Telefonat einfach aufgelegt.
    Das stimmte aber auch nicht, ich habe deswegen ausgelegt, weil
    er mich am Telefon dermassen angeschrien hat, das es für mich
    nicht mehr zumutbar gewesen ist, das Telefonat weiter zu führen.

    Der Neue RA schrieb weiter, das es ja nur noch an der Terminabsprache scheitere.

    Hinweis: Mein VM ist vor 1 Woche min. 3x hier im Haus gewesen, hier hätte
    er ja Anklingeln können, für eine Terminrücksprache, und das
    Tat er nicht.

    Hinweis2: Hierzu bin ich zudem angehalten, den VM an den Mieterverein
    zu verweisen, da er dort SCHRIFTLICH einen bzw. mehrere Termine nennen soll, zudem der Installateur kommen "könnte"

    Dies ist jedoch alles nicht erfolgt!

    Noch ein Zitat des Neuen RA:

    Zitat

    Abschließend wird nochmals darauf hingewiesen, dass unser Mandant
    durchwegbemüht war, die Gastherme instand zu setzen.
    Weder eine Telefonische Terminabsprache mit mir, noch Alternative Terminvorschläge waren Erfolgreich.

    Telefon ist Gescheitert, da er mich im Sept. Ja angerufen hat um
    mit mir aber über andere dinge gesprochen hat.
    Die Ansprache oder überhaubt die Frage zwecks Termin kam ja garnicht
    erst auf, da er mich Telefonisch fix und alle gemacht hat, weshalb ich aufgelegt habe.

    Hinweis: Es wurde EIN Termin von uns genannt, und zwar der 22. OKT. 11
    bis dahin sollte die Therme gemacht worden sein.

    Es ist bis Heute nichts geschehen.

    Der Neue RA bat mich über den Mieterverein 3 Termine zu bennen,
    nachdem der VM mit dem Installateur einen Termin absprechen kann.

    3 Termine sind nun genannt, und mal sehen was dabei raus kommt.

    Wenn der VM wieder meint, er müsste sich davor drücken, dann
    werden wir alle Register ziehen, und werden die Miete nur noch
    unter vorbehalt zahlen, (wenn nicht sogar Mindern)

    Ich fühl mich langsam von diesem VM sowas von verraten und verkauft.

    Zumal er es gebracht hat, das er die Mitmieter aus dem Haus
    gegen uns gehetzt hat, und jetzt noch mit dem Argument ankommt
    das wir erheblich den Hausfrieden stören würden, und wenn wir
    das nicht gefälligst unterlassen > Fristlose kündigung.


    WARUM denn -.-'

    Wir haben mit den Nachbarn überhaubt kein stress, man grüsst sich
    bringt sich gegenseitig die Post hoch (Nur wenn sie daneben liegt)
    Putzt für den anderen gelegentlich mal die Treppe mit etc.

    Ansonnsten haben wir mit den Nachbarn nichts am Hut.

    Also der Mieterverein hat gesagt, da die 1. mieterhöhung zugestimmt wurde, so ist diese "Gültig".

    Das 2.te Mieterhöhungsverlangen (korrektur) vom VM wurde als 2. MEH zurück gewiesen, denn mieterhöhungen können nur 1x im jahr, bzw. alle 3 Jahre durchgeführt werden.

    Wenns mein VM drauf ankommen lassen würde, müsste er dies "Einklagen".

    Ob er sich das vorbehällt weiss ich nicht.

    Kürzlich hat ein Anwaltwechsel bei meinem VM stattgefunden
    da mein VM sich von anfangan von einem RA vertreten lässt
    er aber in "eigenregie" meint müsste uns weiter terrorisieren
    hat der Mieterverein alle Briefe als anhang dem RA übersendet.

    Und hierraus liess sich nun ableiten, das der 1. RA alles fallen gelassen hat. (Mandat niedergelegt)

    Mal sehen was uns so erwarten wird.

    Der Neue RA den mein VM nun hat, hat sehr viele interessen
    in punkto gesetzen (12 sachen) einschliesslich Mietrecht
    aber bei dem ganzen drumherum bin ich mir nicht wirklich sicher
    ob der was taugen könnte... n bekannter von mir hat im web
    eine seite gefunden, wo man wohl bewerten kann.

    Der soll ned so gut bewertet sein, zumal mietrecht macht er erst seit 1 jahr. (Profil v. RA)

    Mal abwarten was da wirklich passiert.

    WarmWasser / Heizung funktioniert ja immernoch nicht mal sehen was der RA
    ihm dazu noch sagen wird.

    Sind noch 8 Tage bis Fristende.

    Mit der Ortsüblichen Miete scheint sich der RA meines VM's auf
    dem Mietspiegel zu beziehen, der zusätzlich als Kopie begefügt wurde.

    Meinst du zwecks des Zuges, das der VM nun "pech" gehabt gehabt hat
    wegen der derzeitigen Situation, das er sich halt selbst
    "In den Finger geschnitten" hat, wie man so schön sagt ?

    Oder wie meinst du mit angefahren, ich blick das noch nicht ganz.

    Normal wenn der Höherere Miete haben will, aber durch eigenverschulden bzw. die seines RA's
    hab ich mir schon mehrmals gedacht, msste dessen RA haftbar gemacht werden, da er ja das versaubeutelt hat, und müsste dem
    VM schadensersatzpflichtig sein.

    Ich mag mich hierbei aber nicht zu sehr aus dem Fenster lehnen, aber
    wie gesagt, es ist eine annahme meinerseits, könnte ich dabei
    recht haben ?

    ##### Mietverträge Vorher #####

    Alter MV - Grundmiete 660 DM (337.45 €) - NK 40 DM (20.45 €) 2 Pers. (80 DM) (40,90 €)

    Neuer MV - Grundmiete 765 DM (391,14) - NK 50 DM (25,56 €) 4 Pers. (200 DM) (102,26 €)

    Mein Vater hat damals (1998) die Grundmiete von sich aus um 152 DM mehr bezahlt.

    Neu1 = Grundmiete 917 DM (468,85 €) + 3x 25 € = 75 (543,85 € GES MIETE)

    ##### Forderung #####

    Ausgehend vom Alt MV

    Grundmiete 337,45 € + 20 % aufschlag (66,98 €) ges. Grundmiete 404,43 €

    ##### Kappungsgrenze #####

    Dies sollten ja die 20 % sein ?

    genannt wurde hier was von wegen "ortsüblicher Miete"
    Kosten: 7,65 € /m² bei einer Whg. v. 86 m² (657,90 €)

    Und das dies nicht aufeinmal hochgeschlagen werden könne.

    ##### Derzeitige ausganssituation #####

    Neue Ges. Miete in höhe von (Grundmiete) 404,43 € + NK 51,12 = 455,55 €

    Diese seit 01.08.11 zu zahlen ist.

    ##### Erneute Forderung durch VM #####

    "Ungültige" miete gezahlt, > Zu wenig soll gezahlt worden sein.
    Strittige kosten: 91,00 €

    Was stimmt denn jetzt !?

    Nochmal Kurzer Crashkurs:

    1. MEH - Datiert durch RA v 27.05.11 - übergabe an GV v. 31.05.11 - Postalische Zustellung erhalten am 01.06.11

    Grundmiete: 655 € wäre hier zu Zahlen.. Da aber der VM (gesetzesbestimmungen gsd. das es sie gibt) nicht in einem Zug erhöhen kann, sondern nur in kleinen Schritten..

    Und Punktuell aber gerade mal die "hälfte" gezahlt würde, würde sich die GRUNDMIETE auf 402,66 richten.

    Von NK keine rede..

    Dies war die ausgangslage, die vom RA kam, vollkommen bezogen, auf den ABGELAUFENEN MIETVERTRAG.

    10.06.11 - Zustimmung der Mieterhöhung zu 456 € (Da kein wort in dem Schreiben zu den NK gefallen ist, wurde vom Mieterverein der Wert entnommen
    den wir normal an NK zahlen.

    Somit ergibt sich für ab 01.08.11 Monatliche Miete von 456 €

    29.06.11 - eingang beim Mieterverein 01.07.11 - Vom RA kam, eine klarstellung in bezug auf die NK wobei es von der "gegnerischen" Seite
    zu den angesprochenen 60 € kommt.

    22.07.11 - über dem Mieterverein wurde die gegenseite aufgefordert
    klarheit zu schaffen, und belege zu zeigen, wozu die 60 €
    zu zahlen sind.... eine Antwort blieb natürlich aus, genauso wie bei den anderen schreiben, wo nochmal auf diesem fall
    hingewiesen wurde.

    Zwischen drin haben sich die "ereignisse" überschlagen:

    11.07.11 Pers. Einwurf durch VM 20.07.11 - 2. MEH - angebliche Korrektur

    11.07.11 - Selber Brief - GV zustellung v. 30.07.11

    ...... den rest lass ich nun mal weg, da es nur noch hin und her geschiebe ist..

    am 30.08.11 Rückläufig für Aug. (Es wurde von meinem Vater
    seit Jahren so bezahlt (Überwiesen) und das ist dem VM auch
    bekannt gewesen, aber hat sich nie beschwert, das dies nicht richtig sei --- kommt hier evtl. das sogenannte gewohnheitsrecht, da dies Jahrelang "stillschweigend" hingenommen wurde? --- Der Mieterverein sagt hierzu ein klares JA.

    Es wurde hierbei die Miete zu 456 € am 30.08.11 überwiesen.
    Ich hab beim Überweisen als verwendungszweck Angegeben:
    Miete+NK AUGUST

    10.09.11 - Pers. eingeworfen durch VM am 14.09.11
    Hier "Kotzt" sich mein VM "aus" (erstmalig) über Mietrückstände
    in höhe von 91,00 €

    Beim mieterverein wurde er nochmal verwiesen worden, mit der Info
    das bereits am 10.06.11 der Neuen Miete zugestimmt wurde, und es
    somit keine mietrückstände gibt.

    Keine reaktion vom VM bzw. RA.

    Gestern hat er meine Mutter gefragt, wer denn die Miete überweisen
    tut, sie sagte das ich das tuhe.
    Darauf kam vom VM das ihm bereits zum 2.ten mal eine Ungültige
    miete erreicht hat, und er jetzt nochmal nen Termin mit seinem
    RA machen will, er fände es eine bodenlose frechheit von uns..

    So, und nun komme ich auf deine aussagen zurück, lieber Berny..


    Mieter86:

    "Da mir das der VM ziehmlich krum nehen kann."
    Krum oder krumm, was will er denn unternehmen...?

    Der Mieterverein sagt, das wenn ich ggf. mit Mietminderung
    daher kommen, da es im Prinzip für uns (durch fehler des gegnerischen RA) zu einer Mietminderung kam, sollte
    dies nicht Riskiert werden, hier nochmal zu Mindern.
    Daher meine obige aussage.

    Mieter86:

    "Was kann ich denn tun, wenn der VM mir wieder krum kommt
    und Wieder etwas Fordert, (aus seiner Sicht) einen Betrag
    xx,xx € den er von uns haben will ? - Hier angeblich "Mietrückstände"
    Kann der uns damit n strick basteln ?"

    Er muss seine Forderungen schriftlich stellen mit Begründung/Erläuterung/Berechnung.

    Tat er ja bereits, siehe oben sowie gestern MÜNDLICH mit
    androhung nochmal seinen RA zu konsultieren, was für uns
    immer mehr zu belastungen führen soll .. (mhh ?)

    Mieter86:

    "Du schriebst ja das er ein mieterhöhungsbegehren nicht
    Rückwirkend ändern kann, aber was hällt ihm davon ab
    uns nochmal zu "belästigen" ?"

    MEH-Begehren kann es höchstens alle drei Jahre geben bis zu jeweils max. 20% bis zur örtlichen Vergleichsmiete.

    Das weiss ich, aber er als VM sagt, nur er hat recht, und alles
    was die anderen sagen, juckt ihm nicht bohne, deshalb
    hab ich ja soviel ärger mit ihm.

    Gesetze sind ihm egal, für ihm zähle Eigene gesetzt, sprich SELBSTJUSTIZ .. (kann man das so sagen ? .. ich lass es mal so stehen)

    Hoffe du verstehst es jetzt nen wenig mehr.

    Das ist ja der Punkt, worauf seitens des Mietervereins "Spekuliert" wird.

    Es wird quasie drauf gehofft, das im wege der Instandsetzung meiner GEH (Thermoblock (Warmwasser + Heizung))
    das der VM die Frist wieder "verpennt" (22.okt.11)

    Und man das vor gericht einklagen muss > Instandhaltungsklage

    Dembei würden dann noch mehr Punkte beigeführt werden

    - 2. Mieterhöhungsbegehren, seitens des VM (Rückwirkend) obwohl
    1. Mieterhöhungsbegehren zugestimmt (RA vom VM hat den Bock "geschossen" weil er sich auf einen abgelaufenen MV bezog) < meiner ansicht nach,
    da sein RA "mist" gebaut hat, obwohl im alle unterlagen vorlagen
    sollte er gegenüber dem VM "Schadenersatz-pflichtig" gemacht werden, weil
    dieser das "versaubeutelt" hat.

    Mein VM "Nervt" mich infollge einer (für ihn) angeblicher mietrückstände
    die es aber "Offiziell" nicht gibt, da der Mieterhöhung (Letztlich da der RA den Bock Schoss) zugestimmt wurde eine Mietminderung.

    - NK vorausszahlung

    Es wird NK vorrausgezahlt und laut Mietvertrag soll es eine
    Jährliche NK Abrechnung geben.

    Diese gibt es jedoch nicht.

    Gleichzeitig mit der Mieterhöhung, sollten die NK-vorrauszahlungen
    angehoben werden... alt 26 € - neu 60 € pro PERSON (!!)

    Der VM ist nicht in der Lage, dies mittels "Belege" zu beweisen
    das diese 60 € pro Person gerechtfertigt sind.

    Der VM als auch sein RA kommen hier mit Folgenden Argumenten:

    "Wie Sie wissen, das alles Teuer geworden, und wie sie bereits wissen
    da sie im Haus bei Nachbarn gefragt haben das dies so im Hause üblich ist."

    Das sind in erster linie für mich 2 behaubtungen, und erzählen kann ich auch viel, wenn der Tag lang is.

    Solange wie ich keine Belege gesehen hab, zahl ich keinen cent
    mehr von dem was er neuerdings an NKv haben will.

    Ich bin sogar schon am überlegen (Dies wird demnächst mit nem RA für Mietrecht noch gefachsimpelt)
    das ich mir das vorbehalte, überhaubt noch NK zu zahlen, da
    man eh dem VM schreiben kann wie man will, selbst
    der Mieterverein hat hierzu dem VM + RA gebeten hierzu stellung zu nehmen
    und klarheit zu schaffen. Jedoch alles Fruchtlos...

    Was tun?

    Ich weiss Berny, ich frag mich warum ich überhaubt noch
    NK_BK bezahlen soll, wenn es eh nie ein nachweis gibt.

    Das hab ich dem Mieterverein auch vorgeschlagen
    wurde dann aber überredet, es lieber nicht zu tun.

    Da mir das der VM ziehmlich krum nehen kann.

    Will ich nicht riskieren.

    Ich bin schon an sehr vielen sachen am Grübeln, und zerbrech
    mir den Kopf was wo wie machen.

    Was kann ich denn tun, wenn der VM mir wieder krum kommt
    und Wieder etwas Fordert, (aus seiner Sicht) einen Betrag
    xx,xx € den er von uns haben will ? - Hier angeblich "Mietrückstände"
    Kann der uns damit n strick basteln ?

    Du schriebst ja das er ein mieterhöhungsbegehren nicht
    Rückwirkend ändern kann, aber was hällt ihm davon ab
    uns nochmal zu "belästigen" ?

    Er sieht es einfach nicht ein, das er die Kommunikation
    NUR noch über den Mieterverein führen soll.

    Obwohl er durch seinen RA vertreten wird, hällt ihm selbst das
    nicht ab, uns weiter zu belästigen.

    Der Mieterverein hatte vor knapp 1 Monat den RA gefragt, ob er denn
    meinen VM noch Vertritt, und ob man den Schriftlichen Austausch
    über ihn (RA) führen könne.

    Als AW hies es, ja, er Vertrtitt den VM noch, und es könne
    alles Schriftlich über ihn erfolgen.

    Nach der Zeit kamen halt wieder Briefe zu uns wovon wir
    und der Mieterverein annehmen, da stimmt was nicht...

    Beim Letzten Schreiben haben wir dem RA nun gefragt, ob er Weiterhin
    den VM vertritt, und ob er ggf. befugt ist vor gricht zu kommen.

    Es wurde dem RA auch das Letzte Schreiben mitgesendet (per Fax)
    weil wir annehmen, das der RA keinerlei kentnis hat, das uns der
    VM weiterhin belästigt.

    Und da soll man langsam nicht sauer werden.....

    Berny, das ist mir schon klar.

    Ich hab hier aber einen VM der seit üb. 25 Jahren
    es nicht gebacken bekommt, eine vernünftige Abrechnung zu erstellen.

    Und die Betonung liegt hier auf Abrechnung, denn so eine hab ich seit
    ich denken kann, nie gesehen, es gibt keine, er stellt keine aus.

    Aus dem Jahr 2007 gab es eine Abrechnung, bzw. "Nachzahlung"
    Diese hat uns im Januar 2009 erreicht.

    Hier war errechnet worden, was die für das abrechnungsjahr
    geleisten Betrag war.

    Dann ein Betrag, der zu bezahlen gewesen sein soll, ein 3 stelliger Betrag.

    Das wäre ja noch schöner, würde ich hingehen, und eine "vorderung" an dem VM
    stellen, und dem schreiben, den und jenen Betrag hat er nun zu Zahlen...
    Der würde genauso wie ich das derzeit noch immer tuhe mir den Vogel zeigen
    und von mir ggf. Belege haben wollen, die meine Vorderung auch nachweislich
    aufzeigen.

    Aber hierbei fehlt es an alen ecken und kanten, und wieso dürfte ich denne
    als Mieter nicht verlangen, das er mir das mittels belege etc. "beweisen" soll, das
    seine Forderung - Hier anteilig pp 60 € zu zahlen - beweisen soll ?
    Er Fordert, und will ja was von uns/mir, also soll er es bitte aufzeigen.

    Es ging aus der Abrechnung/Nachzahlung nicht hervor, für
    was die Nachzahlung überhaubt sein soll.

    Inzwischen ist mir durch ehem. Mieter von Ihm von
    einem anderen Objekt bekannt, das er dort die selbe "show"
    abzieht.

    Nur das er sich dabei sachen erlaubt hat (nachweislich)
    die ich bei mir hier auch erlebt habe, nur kann ich das nicht
    beweisen...

    IronieAN

    Es würde zwar "Theoretisch" Zeugen geben, aber ob diese vor gericht
    ggf. geladen werden könnten, und ihre Zeugenaussage machen, wage ich
    zu bezweifeln (Katzen)

    IronieAUS

    Aber in den Punkten, worüber derzeit die ehem. Mieter sich mit meinem
    VM herumstreiten, weisst paralelen auf, da er in all seinen
    Objekten die gleiche sch..... "abzieht"

    Joa, aber da liegt ja der Schuh begraben.
    Laut MV heisst es "ANTEILIG" und durch das einsetzen durch
    3 Zahlen "100" % soll dies uns zu 100 % zu last gelegt werden?
    Ich verstehe unter einem ANTEIL aber anderes.

    Was ist mit dem Nicht vorhanden sein, eines Min Wertes (Betrag) wo die Kosten
    im Jahr nicht übersteigen dürfen..

    Nachtrag:

    Da es im MV nicht drin steht, und Haus & Grund sagt, das es das nicht gibt (Hier also nicht vereinbart wurde), obwohl es das geben müsste
    Sind dies Kosten, die er als VM selbst zu tragen hat, da würde es keine rolle spielen, ob der n wartungs
    vertrag hat, oder nicht. Oder sehe ich hier etwas Falsch ?

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