Vermieter verlange Höhrere NK - Weigert sich aber die Jahresabrechnung zu erstellen

  • Hallo ihr lieben.

    Bisher muss ich mich in sehr vielen Punkten mit meinem VM herumstreiten.

    In Bezug auf NK sagt mein Mietvertrag Folgendes:

    (MV v. Nov.85)

    - Grundsteuer
    - Mullabfuhrgebühren
    - Strassenreinigungsgebühren
    - Schornsteinfegergebühren (handschritftl. durch VM) > Reinigung des Haupkamins
    - Versicherungsbeträge
    - Beleuchtungskosten, Allgemeinstrom
    - Wasserversorgung und Entwässerung
    - Kosten für die Erstellung der Jahresabrechnung durch ein Fachunternehmen.. (Handschriftl. durch VM) > nach aufwand wird in Rechnung gestellt gesondert + ist in umlage enthalten.

    Hier wurde zur damaligen Zeit (da 2 Personen) 2x 40 ,- DM (80 ,- DM) zu Zahlen vereinbart.

    Zu jener zeit, V. Nov.85 - Nov.88 gab es KEINE Jahresabrechnung.

    Jetzt zum Neuen (damit besserer Vergleich möglich) Mietvertrag:

    Bestand: Dez.89 - Nov.92 (Vertrag wurde nicht gekündigt, ist inzwischen Autom. umgestellt, auf unbestimmte Zeit)

    - Grundsteuer
    - Müllabfuhrgebühren
    - Abwasser/Fäkaliengebühren
    - Straßenreinigungsgebühren
    - Schornsteinfegergebühren
    - Versicherungsbeträge
    - Beleuchtungskosten, Allgemeinstrom
    - Wasserversorgung und Entwässerung
    - Sonstige Vereinbahrungen:
    (Handschriftl. durch VM) > Jahresabrechnung nach aufwand wird
    in Rechnung gesondert gestellt von Fach... (rest ist nicht lesbar)

    Nebenkosten Zahnung: 50 DM ,- pp (4 pers.) 200 DM ,-

    Eine Jeweilige Jahresabrechnung, bekamen wir, bzw. meine Eltern nachwievor nicht.

    Meine Eltern, bzw. mein Vater hat für die Wohnung eigens einen Ordner
    angelegt, wo er alles was mit der Wohnung zu tun hat abgelegt hat.

    Nun habe ich ein altes Schreiben von 1999 gefunden, in dem
    mein Vater über den Mieterverein meinem VM bat, eine NK-Abrechnung
    für das Jahr 1998 zukommen zu lassen.

    Eine Sollche Abrechnung hat uns jedoch nie erreicht.

    Damals haben wir auch damit zu kämpfen gehabt, das uns laufend
    Post weggenommen worden ist, d.h. sie ist aus dem Briefkasten
    entwendet worden.

    Der Damalige Briefkasten war zu klein, man konnte Ohne schlüssel
    die Post entwenden.

    Mit unter haben wir geöffnete Post im Keller unter der Kellertreppe gefunden.

    Vor dem Haus gibt es eine Bushaltestelle, (Sie dient als Shuttleverkehr) an derer wir auch mehrmals
    Post von uns gefunden haben (auch geöffnet).

    Der VM hat erstmalig was wir nachweisen können eine Jahresabrechnung
    aus dem Jahr 2007 uns zukommen lassen. (Posteingang: Mitte Januar 2009)

    Diese Abrechnung haben meine Eltern damals nicht beglichen und
    haben dem VM drum gebeten, das ganze bitte Detailiert offen zu legen. (meine eltern haben das damals via Einschreiben & Rückschein gemacht, und diese hat er unterschrieben)
    also auch erhalten.

    Nun behauptete er (jetzt kürzlich) das dies alles nicht wahr wäre.

    Er hat über sein RA verlauten lassen, das wir (eher meine Eltern)
    sich weigern würdern, diese Abrechnung (hierzu war eine Safftige NACHZAHLUNG) zu begleichen.

    Die Nachzahlung beinhaltete lediglich eine Endsumme, jedoch keine
    Aufschlüsselung, zu was diese Nachzahlung zustande gekommen
    sind.

    Jahre Später, und nun auch noch aus dem Jahr 2010 haben wir noch
    immer keine auskünfte des Vermieters wegen den Positionen.

    Neuerdings (20.05.11) Forderte unser VM das wir nun 60 ,- € PP (120 ,- €) zu zahlen haben.

    Wir haben also erneut über dem Mieterverein schreiben lassen, das
    wir gerne einen NACHWEIS darüber hätten, in wieweit sich die 60 ,- €
    die wir Zahlen sollen rechtfertigen.

    Er gab nur den Grund an: "Sie wissen ja selbst, alles wird/wurde Teuer......"

    Das weiss ich, aber ich müsste hierzu dennoch Belege haben, da
    kann ja jeder daher kommen, und etwas Fordern, aber wie sieht
    das bitte mit dem Beweis aus?

    Wir haben vom VM (wie zu erwarten war) keinerlei auskunft bekommen.
    Der Mieterverein auch nicht.

    4x wurde mein VM angeschrieben, alles Fruchtlos.

    Jetzt mal die Frage an euch, als Mieter, sowie an euch als VM:

    Da der VM etwas "Fordert" - Hier mehr Geld - aber auf aufforderung seitens des Mieters (Vertreten durch den Mieterverein) aber keine Antwort gibt, oder er den Nachweis nicht
    erbringt, oder nicht erbringen kann, was würdet ihr hier tun ?

    Ich weiss dass dies ein langer Roman wurde, ich bitte dies auch zu entschuldigen.

    Aber um euch das (sachverhalt) verständlich rüber zu bringen
    musste ich "ausführlich" werden, mit allen Infos.

  • Wenn Sie Betriebskosten vertraglich zahlen, ist Ihnen nach Ende des Abrechnungszeitraumes eine nachvollziehbare Abrechnung zu übergeben.

    Alles andere ist hier überflüssig. Wenn Sie den Mieterverein bezahlen, sollten Sie dort in erster Linie Hilfe erhalten. Geht aber nicht, ist auch nur eine Beratung ohne besonderen Rechtsstatus. Das Geld sollten Sie sparen.

    Bemühen Sie einen Anwalt. Ihre Position ist rechtlich gut aufgestellt(siehe 1. Satz).

    Uneinsichtige Vertragspartner können Sie nur mit professioneller Hilfe(Anwalt, notfalls Klage)begegnen.

  • Das ist ja der Punkt, worauf seitens des Mietervereins "Spekuliert" wird.

    Es wird quasie drauf gehofft, das im wege der Instandsetzung meiner GEH (Thermoblock (Warmwasser + Heizung))
    das der VM die Frist wieder "verpennt" (22.okt.11)

    Und man das vor gericht einklagen muss > Instandhaltungsklage

    Dembei würden dann noch mehr Punkte beigeführt werden

    - 2. Mieterhöhungsbegehren, seitens des VM (Rückwirkend) obwohl
    1. Mieterhöhungsbegehren zugestimmt (RA vom VM hat den Bock "geschossen" weil er sich auf einen abgelaufenen MV bezog) < meiner ansicht nach,
    da sein RA "mist" gebaut hat, obwohl im alle unterlagen vorlagen
    sollte er gegenüber dem VM "Schadenersatz-pflichtig" gemacht werden, weil
    dieser das "versaubeutelt" hat.

    Mein VM "Nervt" mich infollge einer (für ihn) angeblicher mietrückstände
    die es aber "Offiziell" nicht gibt, da der Mieterhöhung (Letztlich da der RA den Bock Schoss) zugestimmt wurde eine Mietminderung.

    - NK vorausszahlung

    Es wird NK vorrausgezahlt und laut Mietvertrag soll es eine
    Jährliche NK Abrechnung geben.

    Diese gibt es jedoch nicht.

    Gleichzeitig mit der Mieterhöhung, sollten die NK-vorrauszahlungen
    angehoben werden... alt 26 € - neu 60 € pro PERSON (!!)

    Der VM ist nicht in der Lage, dies mittels "Belege" zu beweisen
    das diese 60 € pro Person gerechtfertigt sind.

    Der VM als auch sein RA kommen hier mit Folgenden Argumenten:

    "Wie Sie wissen, das alles Teuer geworden, und wie sie bereits wissen
    da sie im Haus bei Nachbarn gefragt haben das dies so im Hause üblich ist."

    Das sind in erster linie für mich 2 behaubtungen, und erzählen kann ich auch viel, wenn der Tag lang is.

    Solange wie ich keine Belege gesehen hab, zahl ich keinen cent
    mehr von dem was er neuerdings an NKv haben will.

    Ich bin sogar schon am überlegen (Dies wird demnächst mit nem RA für Mietrecht noch gefachsimpelt)
    das ich mir das vorbehalte, überhaubt noch NK zu zahlen, da
    man eh dem VM schreiben kann wie man will, selbst
    der Mieterverein hat hierzu dem VM + RA gebeten hierzu stellung zu nehmen
    und klarheit zu schaffen. Jedoch alles Fruchtlos...

    Was tun?

  • Da läuft so viel mit Ihnen und Ihrem Vermieter schief, dass ich mich langsam frage, warum man sich nicht einfach eine neue Bleibe sucht.
    Aber das ist ja nicht das Thema. Die eigenetliche Frage ist ganz einfach zu beantworten.

    Keine Abbrechnung - keine Anpassung der Vorrauszahlung. Da kann der Vermieter nichts machen.
    Sie haben natürlich das Recht eine Abrechnung zu fordern. Kommt der Vermieter dieser Aufforderung nicht nach, kann man die laufenden Vorauszahlungen zurück halten bis eine Abbrechung kommt.
    (Nach Mietende könnte man sogar bereits gezahlte Vorauszahlung zurück fordern)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!