Ist die Mieterhöhung so In Ordnung ?

  • Hallo.

    Wir haben vom VM bzw. seinem RA eine Mieterhöhung aufgedrückt
    bekommen.

    Damit der RA des VM's dies errechnen konnte, hat der VM dem RA
    2 Mietverträge gegeben.

    1. Nov.85 - Nov.88 (Abgelaufen)
    2. Dez.89 - Nov.92 (Aktuell, und Autom. Unbefristeter Vertrag, da beidseitig nicht gekündigt)

    Sein 1. Mieterhöhungsbegehren (Errechnet aus dem abgelaufenen Mietvertrag)

    haben wir am 20.05.11 erhalten, per GV zustellung vis Post (mhh?)

    Zugestimmt wurde der Mieterhöuhung am 10.06.11 über dem Mieterverein.

    (Hierbei ging es auch über die NK)

    Die Miete ist also AB August.11 zu Zahlen. (Haben wir auch getan)

    Am 01.07.11 hat der RA des VM an den Mieterverein geschrieben
    das er für die Zahlung der NK nicht einverstanden ist.
    Er bezog sich fortan wieder um die 60 € je person.

    (Zuvor ALT 25 € die immer gezahlt wurden, seit der € umstellung)

    Am 13.07.11 hatte ich wieder nen Termin mit dem Mieterverein
    Um dem RA mitzuteilen, das der VM den nachweis erbringen soll
    wie sich das mit den 60 € zusammensetzt.
    Dem RA wurde auch mitgeteilt, das wenn der nachweis hierrüber nicht erbracht wird, wird weiterhin 25 € je person zahlen werden.

    Eine Antwort auf dieses Schreiben sowie Hinweis gab es nicht!

    Am 02.08.11 erhielt der Mieterverein ein Fax Datiert v. 30.07.11

    Hier Teilte der VM dem Mieterverein mit, das bei uns noch nie (innerhalb v. 20 jahren) eine erhöhung der Miete stattgefunden hat (Kann nicht sein, da ich auszüge gefunden habe, die ab einem bestimmten Datums eine erhöhung von 152 DM aufweisst).
    Er lies sich dann über die NK-Abrechnung aus, und behauptete das
    wir uns weigern würden, ihm die Nachzahlung zu leisten.
    Auch habe er Persöhnlich (unter Zeugen) die Abrechnung eingeworden. bis zu 4x will er das gemacht haben, es kam aber nichts an, oder wurde entwendet, weil brief entnommen wurde.

    Dann laberte er noch viel um den heissen brei wegen der gastherme etc. pp. aber das wars dann..

    Aber zwischenzeitlich gab es vielerlei "überschneidungen" von
    seitens des Mietervereins, meinem VM, und dessen RA.

    Hierzu sei nun gesagt, das Weder der VM, noch sein RA etwas zur Mieter (1. Mieterhöhungsbegehren) gesagt/geschrieben hat.

    So, und jetzt kommts.....

    Ein Schreiben, aufgesetzt am 12.07.11 eingeworfen durch den VM pers. am 20.07.11 - Kentnis des Schreibens 21.07.11

    2. Mieterhöhungsbegehren... Wie sie bereits wissen..... bla bla bla... das sein RA nen Fehler gemacht
    habe, und wir die Miete (umgerechnet des 2. Mietvertrages) soll
    nun zum 01.10.11 die summe des 2. mieterhöhungsbegehrens gezahlt werden.

    Und dann kam noch ein schreiben, genau das gleiche, aber diesmal per GV-Zustellung. Erhalten am 29.07.2011.

    Am 08.08.11 hat der Mietervervein die beiden Schreiben von uns erhalten, und hat dem VM mitgeteilt, das sein Weiteres Mieterhöhungsbegehren (erhöhungsbegehren) nach BGB verfrüht, und somit UNWIRKSAM ist.

    Danach war langeeeeeee zeit "Funkstille" unseres VM's sowie
    dessen RA. und wir dachten das wir nun entlich Ruhe haben, aber
    zu früh gefreut.....

    Wir bekamen schon wieder Post vom VM - Datiert vom 10.09.11 - Pers. eingeworfen am 14.09.11

    Er schreibt in dem Brief, "Mierückstand" in höhe von xx,xx € für den Monat Sept.

    Was mein VM wohl aber vergessen hat, das die Miete (Seit Jahren) zum Monatsende, also rückwirkender Monat beglichen wird.

    Überwiesen habe am 29.08.11 die Miete "August" (1. Mieterhöhungsbegehren)

    Wieso geht mein VM hier von Sept. aus, ider der zu bl... seine Kontoauszüge zu lesen?

    Am selben Tag des 14.09.11 Rief er mich an, um über die (für ihn) angeblichen Mietrückstände zu sprechen.

    Ich sagte ihm das er seine Papiere mal bitte durchlesen soll.
    Am Telefon hat er mich zur sau gemacht, mich angebrüllt worauf ich ihm das nochmal erklären wollte, doch er schrie weiter, und lies mich nicht zu wort kommen.

    Das ging ganze 5 Min. bis ich ihm dann mitteilte, das er uns
    in ruhe lassen soll (hierzu waren Zeugen anwesend, hatte auch lautsprecher an)
    und sagte ihm, das er sich an dem Mieterverein Wenden soll
    und wünschte ihm (da früher Abend) noch einen schönen Abend, und lag auf.

    Dies veranlasste ihm, nun am 20.09.11 - Pers. eingeworfen am 23.09.11 - einen Brief aufzusetzen, indem er sich über mein "freches" verhalten ausgelassen hat.
    Er hat mir auf dem Papier regelrecht die Worte verdreht.
    Gab u.a. an, er wollte mit mir ja einen Termin ausmachen wegen
    Installateur, aber weil der mich so runter gemacht hat, wurde nix draus.

    Er Schrieb weitr, wir würden ihm gegenüber die Mitarbeit verweigern...

    Pers. wären wir nicht zu Hause/Erreichbar und Telefonisch wäre
    es für ihn auch "unmöglich" uns nicht zu erreichen....

    Was ein Witz, und was war dann bitte der 14.09.11 ... hab ich mir das alles nur eingebildet oder was ?

    Joa, und als letzten absatz seines schreibens, gab er an, das er
    uns am 30.05.11 ein Schriftlichen Wiederuf des 1. Mieterhöhungbegehrens zukommen lassen hätte.

    1. Ich habe weder ein Schreiben bekommen, was dieses Datum aufweisst..
    2. Noch habe ich an diesem genannten Tag Post erhalten, und Später auch nicht.

    Aufgrund "unserer" Arbeitsverweigerung Ihm gegenüber (was nen witz) ist es ihm nicht möglich, einen Termin abzuklären wegen dem Installateur, und das dieser ja Anfahrt hätte, und LOHNGELD bekommt dieser ja auch noch... (was ein schlauberger)
    Da es für ihn keinen sinn mehr hat hier Aktiv zu werden, sollten wir Lösungsansätze seinem RA zukommen lassen.

    Ich bin wieder zum Mieterverein gegangen, und dort gab ich 2 Schreiben ab, da das eine Schreiben erneut per GV kam....

    Wir haben also dem RA einen Lösungsweg genannt!

    Aufschub für die Reparatur der Therme bis zum 22.okt.11
    Mit dem Hinweis, das wenn der Termin erneut frutlos vertreicht, wir Instandhaltungsklage bei gericht einleiten werden.

    Bis jetzt kam noch nichts!

    Aber Heute hat der VM meine Mutter angesprochen, wer ihm die Miete
    überweisst, sie sagte ihm, das ich das mache, da ich ja auch die Buchhaltung, und Haushaltskasse mache. (stimmt ja auch, nur das meine Mutter ihm das so ausführlich gesagt hat, hat mich verärgert)

    Er hat zu meiner Mutter gesagt, das er Wieder eine Miete erhalten habe, die wie schon für die (für ihn angebliche Sept. überweisung) einen Fehlbetrag, von xx.xx € ausweist.

    Langsam macht der sich lächerlich.

    Kann mir bitte jemand erklären, aufgrund des Oben genannten
    sachverhaltes, wer nun bitte recht hat ?

  • Hallo Mieter86,

    wieder sooo'n Roman...
    Ein rückwirkendes Mieterhöhungsbegehren gibt es nicht.
    Ein gültiges MEB ab August habt Ihr anerkannt und folgt dem auch.
    Wenn der VM den mtl. zu zahlenden BK-Abschlag erhöhen möchte, ist dies sein gutes Recht. Er braucht lediglich die letzte BK-Abrechnung zu nehmen und den Gesamtjahresbetrag durch 12 zu teilen. Der so errechnete Betrag wird dann zu Beginn des übernächsten Monats fällig. So einfach ist das... (§ 560 BGB).

  • Berny, das ist mir schon klar.

    Ich hab hier aber einen VM der seit üb. 25 Jahren
    es nicht gebacken bekommt, eine vernünftige Abrechnung zu erstellen.

    Und die Betonung liegt hier auf Abrechnung, denn so eine hab ich seit
    ich denken kann, nie gesehen, es gibt keine, er stellt keine aus.

    Aus dem Jahr 2007 gab es eine Abrechnung, bzw. "Nachzahlung"
    Diese hat uns im Januar 2009 erreicht.

    Hier war errechnet worden, was die für das abrechnungsjahr
    geleisten Betrag war.

    Dann ein Betrag, der zu bezahlen gewesen sein soll, ein 3 stelliger Betrag.

    Das wäre ja noch schöner, würde ich hingehen, und eine "vorderung" an dem VM
    stellen, und dem schreiben, den und jenen Betrag hat er nun zu Zahlen...
    Der würde genauso wie ich das derzeit noch immer tuhe mir den Vogel zeigen
    und von mir ggf. Belege haben wollen, die meine Vorderung auch nachweislich
    aufzeigen.

    Aber hierbei fehlt es an alen ecken und kanten, und wieso dürfte ich denne
    als Mieter nicht verlangen, das er mir das mittels belege etc. "beweisen" soll, das
    seine Forderung - Hier anteilig pp 60 € zu zahlen - beweisen soll ?
    Er Fordert, und will ja was von uns/mir, also soll er es bitte aufzeigen.

    Es ging aus der Abrechnung/Nachzahlung nicht hervor, für
    was die Nachzahlung überhaubt sein soll.

    Inzwischen ist mir durch ehem. Mieter von Ihm von
    einem anderen Objekt bekannt, das er dort die selbe "show"
    abzieht.

    Nur das er sich dabei sachen erlaubt hat (nachweislich)
    die ich bei mir hier auch erlebt habe, nur kann ich das nicht
    beweisen...

    IronieAN

    Es würde zwar "Theoretisch" Zeugen geben, aber ob diese vor gericht
    ggf. geladen werden könnten, und ihre Zeugenaussage machen, wage ich
    zu bezweifeln (Katzen)

    IronieAUS

    Aber in den Punkten, worüber derzeit die ehem. Mieter sich mit meinem
    VM herumstreiten, weisst paralelen auf, da er in all seinen
    Objekten die gleiche sch..... "abzieht"

    Einmal editiert, zuletzt von Mieter86 (9. Oktober 2011 um 02:21)

  • Mieter86:

    "Ich hab hier aber einen VM der seit üb. 25 Jahren
    es nicht gebacken bekommt, eine vernünftige Abrechnung zu erstellen."
    Und wer ist so dämlich, diese zu bezahlen?

    "Aus dem Jahr 2007 gab es eine Abrechnung, bzw. "Nachzahlung"
    Diese hat uns im Januar 2009 erreicht."
    Zu spät.

    "wieso dürfte ich denne als Mieter nicht verlangen, das er mir das mittels belege etc. "beweisen" soll, das
    seine Forderung - Hier anteilig pp 60 € zu zahlen - beweisen soll ?
    Er Fordert, und will ja was von uns/mir, also soll er es bitte aufzeigen."
    Du hast Recht auf Belegeeinsicht.

    "Es ging aus der Abrechnung/Nachzahlung nicht hervor, für
    was die Nachzahlung überhaubt sein soll."
    Dann würde ich sie auch nicht leisten.

    "Inzwischen ist mir durch ehem. Mieter von Ihm von
    einem anderen Objekt bekannt, das er dort die selbe "show"
    abzieht."
    Es gehören immer zwei dazu: Einer, der was macht, und einer, der was mit sich machen lässt.

  • Ich weiss Berny, ich frag mich warum ich überhaubt noch
    NK_BK bezahlen soll, wenn es eh nie ein nachweis gibt.

    Das hab ich dem Mieterverein auch vorgeschlagen
    wurde dann aber überredet, es lieber nicht zu tun.

    Da mir das der VM ziehmlich krum nehen kann.

    Will ich nicht riskieren.

    Ich bin schon an sehr vielen sachen am Grübeln, und zerbrech
    mir den Kopf was wo wie machen.

    Was kann ich denn tun, wenn der VM mir wieder krum kommt
    und Wieder etwas Fordert, (aus seiner Sicht) einen Betrag
    xx,xx € den er von uns haben will ? - Hier angeblich "Mietrückstände"
    Kann der uns damit n strick basteln ?

    Du schriebst ja das er ein mieterhöhungsbegehren nicht
    Rückwirkend ändern kann, aber was hällt ihm davon ab
    uns nochmal zu "belästigen" ?

    Er sieht es einfach nicht ein, das er die Kommunikation
    NUR noch über den Mieterverein führen soll.

    Obwohl er durch seinen RA vertreten wird, hällt ihm selbst das
    nicht ab, uns weiter zu belästigen.

    Der Mieterverein hatte vor knapp 1 Monat den RA gefragt, ob er denn
    meinen VM noch Vertritt, und ob man den Schriftlichen Austausch
    über ihn (RA) führen könne.

    Als AW hies es, ja, er Vertrtitt den VM noch, und es könne
    alles Schriftlich über ihn erfolgen.

    Nach der Zeit kamen halt wieder Briefe zu uns wovon wir
    und der Mieterverein annehmen, da stimmt was nicht...

    Beim Letzten Schreiben haben wir dem RA nun gefragt, ob er Weiterhin
    den VM vertritt, und ob er ggf. befugt ist vor gricht zu kommen.

    Es wurde dem RA auch das Letzte Schreiben mitgesendet (per Fax)
    weil wir annehmen, das der RA keinerlei kentnis hat, das uns der
    VM weiterhin belästigt.

    Und da soll man langsam nicht sauer werden.....

  • Mieter86:

    "ich frag mich warum ich überhaubt noch
    NK_BK bezahlen soll, wenn es eh nie ein nachweis gibt.
    Das hab ich dem Mieterverein auch vorgeschlagen
    wurde dann aber überredet, es lieber nicht zu tun."
    Wenn ich keine BK-Abrechnung bekomme, zahlke ich auch keine. Ich kann sogar die geleisteten Vorauszahlungen zurückverlangen.

    "Da mir das der VM ziehmlich krum nehen kann."
    Krum oder krumm, was will er denn unternehmen...?

    "Ich bin schon an sehr vielen sachen am Grübeln, und zerbrech
    mir den Kopf was wo wie machen."
    Einfach an's Gesetz und die aktuelle Rechtsprechung halten.
    Googeln.

    "Was kann ich denn tun, wenn der VM mir wieder krum kommt
    und Wieder etwas Fordert, (aus seiner Sicht) einen Betrag
    xx,xx € den er von uns haben will ? - Hier angeblich "Mietrückstände"
    Kann der uns damit n strick basteln ?"
    Er muss seine Forderungen schriftlich stellen mit Begründung/Erläuterung/Berechnung.

    "Du schriebst ja das er ein mieterhöhungsbegehren nicht
    Rückwirkend ändern kann, aber was hällt ihm davon ab
    uns nochmal zu "belästigen" ?"
    MEH-Begehren kann es höchstens alle drei Jahre geben bis zu jeweils max. 20% bis zur örtlichen Vergleichsmiete.

    "Er sieht es einfach nicht ein, das er die Kommunikation
    NUR noch über den Mieterverein führen soll.
    Obwohl er durch seinen RA vertreten wird, hällt ihm selbst das
    nicht ab, uns weiter zu belästigen.
    Der Mieterverein hatte vor knapp 1 Monat den RA gefragt, ob er denn
    meinen VM noch Vertritt, und ob man den Schriftlichen Austausch
    über ihn (RA) führen könne.
    Als AW hies es, ja, er Vertrtitt den VM noch, und es könne
    alles Schriftlich über ihn erfolgen.
    Nach der Zeit kamen halt wieder Briefe zu uns wovon wir
    und der Mieterverein annehmen, da stimmt was nicht...
    Beim Letzten Schreiben haben wir dem RA nun gefragt, ob er Weiterhin
    den VM vertritt, und ob er ggf. befugt ist vor gricht zu kommen.
    Es wurde dem RA auch das Letzte Schreiben mitgesendet (per Fax)
    weil wir annehmen, das der RA keinerlei kentnis hat, das uns der
    VM weiterhin belästigt.
    Und da soll man langsam nicht sauer werden....."
    Zu solchem Hin- und Her-Gehampel werde ich mir lediglich mein Teil denken...

  • Nochmal Kurzer Crashkurs:

    1. MEH - Datiert durch RA v 27.05.11 - übergabe an GV v. 31.05.11 - Postalische Zustellung erhalten am 01.06.11

    Grundmiete: 655 € wäre hier zu Zahlen.. Da aber der VM (gesetzesbestimmungen gsd. das es sie gibt) nicht in einem Zug erhöhen kann, sondern nur in kleinen Schritten..

    Und Punktuell aber gerade mal die "hälfte" gezahlt würde, würde sich die GRUNDMIETE auf 402,66 richten.

    Von NK keine rede..

    Dies war die ausgangslage, die vom RA kam, vollkommen bezogen, auf den ABGELAUFENEN MIETVERTRAG.

    10.06.11 - Zustimmung der Mieterhöhung zu 456 € (Da kein wort in dem Schreiben zu den NK gefallen ist, wurde vom Mieterverein der Wert entnommen
    den wir normal an NK zahlen.

    Somit ergibt sich für ab 01.08.11 Monatliche Miete von 456 €

    29.06.11 - eingang beim Mieterverein 01.07.11 - Vom RA kam, eine klarstellung in bezug auf die NK wobei es von der "gegnerischen" Seite
    zu den angesprochenen 60 € kommt.

    22.07.11 - über dem Mieterverein wurde die gegenseite aufgefordert
    klarheit zu schaffen, und belege zu zeigen, wozu die 60 €
    zu zahlen sind.... eine Antwort blieb natürlich aus, genauso wie bei den anderen schreiben, wo nochmal auf diesem fall
    hingewiesen wurde.

    Zwischen drin haben sich die "ereignisse" überschlagen:

    11.07.11 Pers. Einwurf durch VM 20.07.11 - 2. MEH - angebliche Korrektur

    11.07.11 - Selber Brief - GV zustellung v. 30.07.11

    ...... den rest lass ich nun mal weg, da es nur noch hin und her geschiebe ist..

    am 30.08.11 Rückläufig für Aug. (Es wurde von meinem Vater
    seit Jahren so bezahlt (Überwiesen) und das ist dem VM auch
    bekannt gewesen, aber hat sich nie beschwert, das dies nicht richtig sei --- kommt hier evtl. das sogenannte gewohnheitsrecht, da dies Jahrelang "stillschweigend" hingenommen wurde? --- Der Mieterverein sagt hierzu ein klares JA.

    Es wurde hierbei die Miete zu 456 € am 30.08.11 überwiesen.
    Ich hab beim Überweisen als verwendungszweck Angegeben:
    Miete+NK AUGUST

    10.09.11 - Pers. eingeworfen durch VM am 14.09.11
    Hier "Kotzt" sich mein VM "aus" (erstmalig) über Mietrückstände
    in höhe von 91,00 €

    Beim mieterverein wurde er nochmal verwiesen worden, mit der Info
    das bereits am 10.06.11 der Neuen Miete zugestimmt wurde, und es
    somit keine mietrückstände gibt.

    Keine reaktion vom VM bzw. RA.

    Gestern hat er meine Mutter gefragt, wer denn die Miete überweisen
    tut, sie sagte das ich das tuhe.
    Darauf kam vom VM das ihm bereits zum 2.ten mal eine Ungültige
    miete erreicht hat, und er jetzt nochmal nen Termin mit seinem
    RA machen will, er fände es eine bodenlose frechheit von uns..

    So, und nun komme ich auf deine aussagen zurück, lieber Berny..


    Mieter86:

    "Da mir das der VM ziehmlich krum nehen kann."
    Krum oder krumm, was will er denn unternehmen...?

    Der Mieterverein sagt, das wenn ich ggf. mit Mietminderung
    daher kommen, da es im Prinzip für uns (durch fehler des gegnerischen RA) zu einer Mietminderung kam, sollte
    dies nicht Riskiert werden, hier nochmal zu Mindern.
    Daher meine obige aussage.

    Mieter86:

    "Was kann ich denn tun, wenn der VM mir wieder krum kommt
    und Wieder etwas Fordert, (aus seiner Sicht) einen Betrag
    xx,xx € den er von uns haben will ? - Hier angeblich "Mietrückstände"
    Kann der uns damit n strick basteln ?"

    Er muss seine Forderungen schriftlich stellen mit Begründung/Erläuterung/Berechnung.

    Tat er ja bereits, siehe oben sowie gestern MÜNDLICH mit
    androhung nochmal seinen RA zu konsultieren, was für uns
    immer mehr zu belastungen führen soll .. (mhh ?)

    Mieter86:

    "Du schriebst ja das er ein mieterhöhungsbegehren nicht
    Rückwirkend ändern kann, aber was hällt ihm davon ab
    uns nochmal zu "belästigen" ?"

    MEH-Begehren kann es höchstens alle drei Jahre geben bis zu jeweils max. 20% bis zur örtlichen Vergleichsmiete.

    Das weiss ich, aber er als VM sagt, nur er hat recht, und alles
    was die anderen sagen, juckt ihm nicht bohne, deshalb
    hab ich ja soviel ärger mit ihm.

    Gesetze sind ihm egal, für ihm zähle Eigene gesetzt, sprich SELBSTJUSTIZ .. (kann man das so sagen ? .. ich lass es mal so stehen)

    Hoffe du verstehst es jetzt nen wenig mehr.

  • So viel Text und so wenig steht drin.

    Egal welchen Mietvertrag der RA vorliegen hatte, auf was stützt sich die erste Mieterhöhung? Ortsübliche Vergleichsmiete?

    Was habt ihr VOR der Mieterhöhung bezahlt (Kalt+NK)?
    Was war die neue Forderung?
    Wurde die Kappungsgrenze eingehalten?

    Ansonsten würde ich mich nicht ärgern lassen und alle Briefe die an euch geschickt werden, (ungeöffnet, wenn es euch so aufregt) an euren Rechtsbeistand weiterleiten.
    Und noch eine Frage: Warum zahlt ihr eure Miete immer rückwirkend zum Monatsende? Ist das vertragslich so geregelt? Denn ansonsten wäre dies tatsächlich ein Argument, was der Vermieter gegen euch nutzen könnte.

  • ##### Mietverträge Vorher #####

    Alter MV - Grundmiete 660 DM (337.45 €) - NK 40 DM (20.45 €) 2 Pers. (80 DM) (40,90 €)

    Neuer MV - Grundmiete 765 DM (391,14) - NK 50 DM (25,56 €) 4 Pers. (200 DM) (102,26 €)

    Mein Vater hat damals (1998) die Grundmiete von sich aus um 152 DM mehr bezahlt.

    Neu1 = Grundmiete 917 DM (468,85 €) + 3x 25 € = 75 (543,85 € GES MIETE)

    ##### Forderung #####

    Ausgehend vom Alt MV

    Grundmiete 337,45 € + 20 % aufschlag (66,98 €) ges. Grundmiete 404,43 €

    ##### Kappungsgrenze #####

    Dies sollten ja die 20 % sein ?

    genannt wurde hier was von wegen "ortsüblicher Miete"
    Kosten: 7,65 € /m² bei einer Whg. v. 86 m² (657,90 €)

    Und das dies nicht aufeinmal hochgeschlagen werden könne.

    ##### Derzeitige ausganssituation #####

    Neue Ges. Miete in höhe von (Grundmiete) 404,43 € + NK 51,12 = 455,55 €

    Diese seit 01.08.11 zu zahlen ist.

    ##### Erneute Forderung durch VM #####

    "Ungültige" miete gezahlt, > Zu wenig soll gezahlt worden sein.
    Strittige kosten: 91,00 €

    Was stimmt denn jetzt !?

  • OK, ich verstehe.
    Der Vermieter hätte die Miete also gerne mehr erhöht, ging aber nicht wegen der Kappungsgrenze.
    Jetzt ist ihm aufgefallen, dass er einen falschen Ausgangswert zur Errechnung der Kappungsgrenze zugrunde gelegt hat und würde die Erhöhung deshalb gerne korrigieren.
    Ich bin mir nicht sicher, ob er dies noch kann, da die Mieterhöhung ja bereist durch euch akzeptiert wurde.
    Ich würde fast denken, dass es sein Fehler war und er nun erst wieder in einem Jahr um die Differenz erhöhen kann.

    Aber was ist mit:
    "genannt wurde hier was von wegen "ortsüblicher Miete""?

    Man kann nicht einfach das Maximum (also 20%) erhöhen und "irgendwas" von ortsüblicher Vergleichsmiete schreiben. Die Vergleichswohnungen müssen genannt werden, damit man auch die Möglichkeit hat, selbst zu überprüfen wie die ortübliche Vergleichsmiete ist.
    Falls sich aber doch auf einen Mietspiegel bezogen wurde, müsste natürlich auch dies genau erklärt sein.

    Aber der Zug ist eh angefahren. Ihr habt die Erhöhung angenommen.

  • Mit der Ortsüblichen Miete scheint sich der RA meines VM's auf
    dem Mietspiegel zu beziehen, der zusätzlich als Kopie begefügt wurde.

    Meinst du zwecks des Zuges, das der VM nun "pech" gehabt gehabt hat
    wegen der derzeitigen Situation, das er sich halt selbst
    "In den Finger geschnitten" hat, wie man so schön sagt ?

    Oder wie meinst du mit angefahren, ich blick das noch nicht ganz.

    Normal wenn der Höherere Miete haben will, aber durch eigenverschulden bzw. die seines RA's
    hab ich mir schon mehrmals gedacht, msste dessen RA haftbar gemacht werden, da er ja das versaubeutelt hat, und müsste dem
    VM schadensersatzpflichtig sein.

    Ich mag mich hierbei aber nicht zu sehr aus dem Fenster lehnen, aber
    wie gesagt, es ist eine annahme meinerseits, könnte ich dabei
    recht haben ?

  • Nein, ich dachte, falls die Mieterhöhung von vorneherein nicht korrekt gewesen wäre, dann hättet ihr nicht zustimmen müssen. Da ihr dies aber bereits habt, ist der Zug abgefahren, weil ihr da nicht mehr widersprechen könnt.

    Aber wenn sich die Erhöhung auf den Mietspiegel bezog und ihr diesen sogar vorliegen habt, dann scheint das ja alles korrekt gelaufen zu sein.

    Es geht also jetzt nur darum, ob der Vermieter eine (bereits angenommene und ausgeführte) Mieterhöhung nachträglich nochmal korrigieren darf oder ob man dies als "neue" Mieterhöhung deuten könnte. Und das wird vermutlich nur ein Richter entscheiden können.

  • Also der Mieterverein hat gesagt, da die 1. mieterhöhung zugestimmt wurde, so ist diese "Gültig".

    Das 2.te Mieterhöhungsverlangen (korrektur) vom VM wurde als 2. MEH zurück gewiesen, denn mieterhöhungen können nur 1x im jahr, bzw. alle 3 Jahre durchgeführt werden.

    Wenns mein VM drauf ankommen lassen würde, müsste er dies "Einklagen".

    Ob er sich das vorbehällt weiss ich nicht.

    Kürzlich hat ein Anwaltwechsel bei meinem VM stattgefunden
    da mein VM sich von anfangan von einem RA vertreten lässt
    er aber in "eigenregie" meint müsste uns weiter terrorisieren
    hat der Mieterverein alle Briefe als anhang dem RA übersendet.

    Und hierraus liess sich nun ableiten, das der 1. RA alles fallen gelassen hat. (Mandat niedergelegt)

    Mal sehen was uns so erwarten wird.

    Der Neue RA den mein VM nun hat, hat sehr viele interessen
    in punkto gesetzen (12 sachen) einschliesslich Mietrecht
    aber bei dem ganzen drumherum bin ich mir nicht wirklich sicher
    ob der was taugen könnte... n bekannter von mir hat im web
    eine seite gefunden, wo man wohl bewerten kann.

    Der soll ned so gut bewertet sein, zumal mietrecht macht er erst seit 1 jahr. (Profil v. RA)

    Mal abwarten was da wirklich passiert.

    WarmWasser / Heizung funktioniert ja immernoch nicht mal sehen was der RA
    ihm dazu noch sagen wird.

    Sind noch 8 Tage bis Fristende.

  • [QUOTE=Mieter86:

    "der Mieterverein hat gesagt, da die 1. mieterhöhung zugestimmt wurde, so ist diese "Gültig"."
    Richtig, auch ohne " ".

    "Und hierraus liess sich nun ableiten, das der 1. RA alles fallen gelassen hat. (Mandat niedergelegt)"
    Richtig: Das ist so üblich, denn der RA muss sich ja zwangsweise übergangen fühlen.

    "Mal abwarten was da wirklich passiert."
    Du sagst es... und wirst es uns sicherlich gelegentlich wissen lassen (URL merken).

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