Folgendes Problem ! Habe mich von meinen Partner getrennt und wollte nun den Mietvertrag nur auf meinen Namen nehmen ! Nun will auf einmal der Vermieter mir kündigen weil er meint das ich mir die Wohnung nicht allein leisten kann ! Bekomme aber neben meinem Lohn noch zweimal Unterhalt für meine Kinder und Wohngeld ! Bezahle ja schon so nur 3,80 euro für die 89 qm Wohnung ! Das ist dem Vermieter alles egal und er fordert meinen Ex Partner als Sicherheit ! Er ist nun gezwungen weiter hier zu wohnen weil ich sonst die Wohnung verliere ! Das ist doch kein Zustand ! Darf der Vermieter einfach so kündigen obwohl die Finanzierung der Wohnung voll abgesichert ist ? Kann er mit der unbegründeten Kündigung durchkommen ?
Kündigung wegen Mietvertragänderung
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schmaddl77 -
8. Oktober 2011 um 19:16 -
Erledigt
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3,80 € für 89 m² ?
Bist du dir dabei sicher ?
Das ist ja so, wie zur Miete Wohnen, für nen Apfel & 'n Ei.
3,80 € je m² würde evtl. realistischer klingen, wobei du
dann bei 338,20 € liegen würdest.Evtl. Fehler !?
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schmaddl77:
"Folgendes Problem !"
Vorab: Plenk ? Wikipedia"Habe mich von meinen Partner getrennt und wollte nun den Mietvertrag nur auf meinen Namen nehmen !"
Du willst sagen, dass Ihr beide im MV steht und Du den MV allein weiterführen möchtst? Wofür denn? Du hast eh' kein Recht darauf."Nun will auf einmal der Vermieter mir kündigen weil er meint das ich mir die Wohnung nicht allein leisten kann !"
Lächerlich. Ist kein Kündigungsgrund."Bekomme aber neben meinem Lohn noch zweimal Unterhalt für meine Kinder und Wohngeld !"
Dein Einkommen ist irrelevant."Das ist dem Vermieter alles egal und er fordert meinen Ex Partner als Sicherheit !"
Ist doch automatisch der Fall, solange der VM nicht so dämlich ist, ihn aus dem MV zu entlassen."Er ist nun gezwungen weiter hier zu wohnen weil ich sonst die Wohnung verliere !"
Quatsch! Er kann nach Pusemuckel ziehen, bleibt aber weiterhin dem VM ggü. vertraglich verbunden, solange der VM nicht so dämlich ist, ihn aus dem MV zu entlassen."Darf der Vermieter einfach so kündigen obwohl die Finanzierung der Wohnung voll abgesichert ist ?"
Nöö."Kann er mit der [unbegründeten] Kündigung durchkommen ?"
Niemals. -
3,80 € für 89 m² ?
Bist du dir dabei sicher ?
Das ist ja so, wie zur Miete Wohnen, für nen Apfel & 'n Ei.
3,80 € je m² würde evtl. realistischer klingen, wobei du
dann bei 338,20 € liegen würdest.Evtl. Fehler !?
Oh ! Natürlich 3,80 je qm !!!
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[quote='1']3,80 € für 89 m² ?
Bist du dir dabei sicher ?
Das ist ja so, wie zur Miete Wohnen, für nen Apfel & 'n Ei.
3,80 € je m² würde evtl. realistischer klingen, wobei du
dann bei 338,20 € liegen würdest.Evtl. Fehler !?
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Nun will auf einmal der Vermieter mir kündigen weil er meint das ich mir die Wohnung nicht allein leisten kann !
Wie bereits besagt, ist das kompletter Unsinn.
BGB§ 573 Ordentliche Kündigung des Vermieters
(1) Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Die Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung ist ausgeschlossen.
(2) Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wenn
1. der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat,
2. der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt oder
3. der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde; die Möglichkeit, durch eine anderweitige Vermietung als Wohnraum eine höhere Miete zu erzielen, bleibt außer Betracht; der Vermieter kann sich auch nicht darauf berufen, dass er die Mieträume im Zusammenhang mit einer beabsichtigten oder nach Überlassung an den Mieter erfolgten Begründung von Wohnungseigentum veräußern will.
(3) Die Gründe für ein berechtigtes Interesse des Vermieters sind in dem Kündigungsschreiben anzugeben. Andere Gründe werden nur berücksichtigt, soweit sie nachträglich entstanden sind. -
Danke,hilft mir erstmal weiter ! Kann ich also einer Klage beruhigt entgegen schauen !
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