Beiträge von Vermieter

    Dummschwätzer

    was vertue ich noch Zeit mit sowas.. natürlich sind es Darlehen die durch Hyptheken bzw. Grundschuldeinträge abgesichert werden.
    Du hast auch sicher einen Walkman auf der ständig Einatmen, Ausatmen spielt oder?

    Selbst wenn ich die Versicherung nur wechseln möchte brauche ich die schriftliche Zustimmung der Grundschuld- und Hypothekengläubiger, da diese ein berechtigtes Interesse daran haben dass das Haus nicht abbrennt ohne versichert zu sein.

    Eine Elementarversicherung ist mit nicht unerheblichen Mehrkosten verbunden.
    Eine zusätzliche Elementarversicherung hätte z.B. für eine Gebäude mit 10 Wohnungen über 1000 Euro mehr gekostet pro Jahr, was ungefähr fast 30% der Gesamtkosten ausmachen würde.
    In den letzten 40 Jahren gab es in der Nähe weder Überschwemmungen, noch Erdrutsche, ja nicht mal einen Berg hier in der Nähe. Der Fluß ist auch sehr weit weg. Erdbeben hatten wir auch nicht. Bleibt Starkregen und Kanalisation, da greift die Versicherung nur wenn man Rückschlagventile einsetzen lässt, nur wenn man Rückschlagventile hat, kann man sich die Versicherung auch sparen.

    Die Glasversicherung ist grenzwertig, kann man sich schenken ohne große Glasflächen an der Eingangstür, Wintergärten, Panoramafenster, große Dachflächenfenster oder Schaufenster.
    Ich habe selten Wohnungsfenster brechen sehen, die Glasversicherungen waren nur regelmässig für eingeschlagene bzw. eingetretene Eingangstüren gut.

    So und jetzt wäre ich Dir dankbar mich nicht weiter vollzusülzen. Für Haarspaltereien und unsinnige Diskussionen über Selbstverständlichkeiten stehe ich nicht mehr zur Verfügung.

    Sprechen Sie doch mal mit dem Verpächter.
    Wie soll das Forum Ihnen weiterhelfen.

    Der gesunde Menschenverstand sagt, dass dies nicht geht und da hat er Recht.
    Also ab zum Vermieter, Ohren langziehen und wenn der sich querstellt Anwalt beauftragen.
    Ansonsten drehen sie einfach mal nach oder vor Geschäftsschluss ihre Sicherung raus. Sie werden sehen wie schnell da nach eine Lösung gefunden wird. :)

    Naja ich sehe da durchaus mietrechtliche Aspekte.

    dachte da an

    Leider erfolgte bisher keine Reparatur des von mir am ... gemeldeten und bereits über meine Haftpflichversicherung regulierten Schaden an der Zarge der Wohnungseingangstür.

    ...

    Ihre Forderung die Differenz zwischen dem von der Versicherung ermittelten Zeitwert, für den Haftung meinerseits besteht und den tatsächlichen Kosten des Austauschs auf meine Kosten zu begleichen muss ich ablehnen.

    Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, ist hier ein Abzug Neu für Alt zu berücksichtigen.
    Rechtlich besteht hier meine Haftung nur über den Zeitwert.
    Ist der von der Versicherung angesetzte und beglichen Zeitwert ihrer Meinung zu gering, wenden Sie sich bitte an die Versicherung.

    ...


    Nach Rücksprache mit der Rechtsabteilung der Versicherung ist nach einvernehmlicher Aussage die Rechtslage so, dass die Differenz durch den Vermieter zu tragen ist.

    Ich gehe davon aus, dass Sie den Austausch der Zarge zeitnah in Auftrag geben.

    Gemäß § 535 BGB sind Sie zur Instandsetzung des gemeldeten Mangels verpflichtet.
    Ich bitte Sie, den Mangel innerhalb von zwei Wochen, spätestens bis zum ...., beseitigen zu lassen.

    Für den Fall, dass der angezeigte Mangel bis zum Ablauf der Frist nicht behoben wird, kündige ich an gemäß § 536a Abs. 2 BGB im Rahmen der Ersatzvornahme die Behebung selbst und zu Ihren Lasten in Auftrag zu geben und bei Nichtbegleichung der Kosten das Zurückbehaltungsrecht nach § 556b (2) BGB auszuüben.
    (4 Wochen vorher muss man es ja ankündigen)

    Hallihallo,

    nehmen wir mal den hypothetischen Fall an, dass ich dummerweise im Treppenhaus auf regennasser Fahrbahn ausrutsche und mit meinem muskelbepackten Stahlkörper (inkl. Waschbärbauch) gegen meine Wohnungstür krache, deren Türblech daraufhin sich aus der angestammenten Position in der Zarge bewegt und ein hässliches Loch hinterlässt.

    Sprich ein Austausch der volljährigen Zarge (18 Jahre alt) wurde notwendig. Kostenpunkt 380 Euronen.

    Meine Haftpflicht ist nun der Meinung dem VM aber nur den Zeitwert mit 200 Euro zu begleichen und hat dem VM diese Summe auch überwiesen.

    Der VM steht auf dem Standpunkt für den Rest muss der Mieter, also ich aufkommen.

    Die Versicherung sagt mir, zahlen Sie nichts, die Forderung ist ungerechtfertigt.

    Der VM weigert sich aber den Austausch in Auftrag zu geben und bietet an entweder mir die 200 Euro zu überweisen und ich gebe den Auftrag und zahle den Rest oder ich zahle ihm die 180 Euro und er beauftragt.

    Die Versicherung habe ich über die Forderung des VM informiert und bekam die gleiche Aussage nichts zu bezahlen, der VM ignoriert auch das 2. Schreiben der Versicherung und besteht auf die Differenz.

    Frage

    1. Wer hat Recht, VM oder Versicherung?

    2. Wie weiter vorgehen?

    Danke im Voraus

    Da im Regelfall Gebäude durch Hypotheken belastet sind, ergibt sich die Pflicht durch die Banken.
    Aber ich will jetzt hier keine Haare spalten.

    Verbundene Gebäudeversicherung + Haftpflicht habe ich ja schon genannt, dass entspricht deiner Aufzählung.
    Wobei Elementar und Glas so ne Sache sind. Die die Elementar brauchen bekommen keine und die die Elementar bekommen, brauchen sie meist nicht.

    Das BGH Urteil ist mir bekannt.
    Warten wir mal die weiteren Interpretationen ab.
    Ich sehe immernoch einen Unterschied zwischen einer "Bürgschaft zur Abwendung der fristlosen Kündigung wegen Mietrückständen" wie in dem BGH Urteil und der Mietkautionsbürgschaft.

    Eventuell ist dadurch die gesamtschuldnerische Haftung des Bürgens für den Fall einer "Mietausfallbürgschaft" jetzt möglich.

    Würde mich als Vermieter natürlich freuen. :)

    schaun wir mal was die Zukunft so bringt.

    Ich versuche es mal in wenigen Worten zusammenzufassen.

    1. Wenn Ihr einen neuen MV unterschreibt, kann die Mieterhöhung die 20% Kappungsgrenze übersteigen.

    2. Der "alte" Mietvertrag gilt weiter, der Tod des VM ändert daran nichts ggf. läuft er eh auf die Ehefrau, ansonsten treten die Erben ein.

    Ihr müsst diesen MV nicht unterschreiben. Somit tritt auch keine Mieterhöhung in Kraft.
    Zwingen kann Euch der VM dazu nicht.

    3. Er kann natürlich eine Mieterhöhung aussprechen, die ist aber rechtlich was völlig anderes als ein neuer MV und an die Kappungsgrenze von 20% in 3 Jahren gebunden. Ausnahme. Nachgewiesene Modernisierungskosten können unabhängig von der Kappungsgrenze mit 11% auf die Jahresmiete draufgeschlagen werden. Aber Achtung. Der Austausch einer alten Ölheizung gegen eine neue Ölheizung ist nicht unbedingt eine Modernisierung, aber dass ist wiederrum eine andere Frage.

    Also der Sohn will euch hier über den Tisch ziehen mit dem neuen MV. Mein Tipp: Nicht unterschreiben!.

    Ich sehe dass anders.

    Die Kaution kann komplett zurückgefordert werden da 3 MM Kaution + Bürgeschaft gegen die Begrenzung der Mietsicherheit nach BGB § 551 verstößt.

    Mietkaution: Doppelte Sicherheit ist unzulässig - Mieten - FOCUS Online - Nachrichten

    Imho haften die Eltern maximal in Höhe der 3 MM. + ggf. Gerichtskosten zur Eintreibung.

    Mietkaution und Bürgschaft ? Was lässt § 551 BGB noch zu? Unbeschränkte Bürgschaft noch zulässig? | Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht in Trier

    Nur Eine ?

    Nur DIE verbundene Gebäudeversicherung ist Pflicht (Feuer, Sturm, Wasser ...) Optional gibts noch die Eigentümerhaftpflicht, die ist sinnvoll aber ka. ob Pflicht.
    Also was soll das "nur eine?" für einen Sinn ergeben

    Zitat

    Sowas lässt man sich vor Unterschrift des MV zeigen.


    Was? Die Gebäudeversicherung oder die Haftpflicht des Mieters?

    Zitat

    das mit dem Gerümpel der Mieter geschieht ist deren Problem, daher ist der Nachweis einer Hausratv. für den VM belanglos.


    das einzig sinnvolle an dem Post. Hausrat ist auch dann sinnvoll wenn der Schaden z.B. beim Nachbarn darüber entsteht und deine Wohnung geschädigt wird. Die Gebäudeversicherung ersetzt nur Gebäudeteile, Bodenbelag, Tapete, Decke sowie die Trocknung.
    Deine Möbel zahlst Du oder deine Hausrat. Daher durchaus eine sinnvolle Versicherung.

    Zitat

    = länger als 48 Std.


    ich habe meinen Mieter mal Monate nicht gesehen ... solange es im Flur nicht diesen seltsamen süsslichen Geruch gibt .. wayne ? also 48h halte ich für übertrieben, habe mir aber noch keine Gedanken drüber gemacht. Für Notfälle gibts immernoch genug Schlüsseldienste.

    Zitat

    1. Kann der Mietspiegel der immowelt.de als Grundlage herangezogen werden


    es gibt nur in wenigen Städten qualifizierte Mietspiegel. Letztendlich entscheidet dass ggf. ein Richter.

    Zitat


    2. Müssen nicht 3 Vergleichswohnungen angegeben werden in entsprechender Ausstattung, Lage etc.


    es ist immer schwierig wirklich vergleichbare Wohnungen zu finden. 3 Sollten es schon sein und sie können auch im selben Haus sein und dem selben Eigentümer gehören.

    Zitat

    3. Sind 42 % Erhöhung überhaupt zulässig (20 % innerhalb 3 Jahren gesetzlich)


    Die Antwort haben sie sich schon selbst gegeben.
    Eine solche Erhöhung wäre nur zulässig wenn Sie zustimmen, bei Erhöhung mit Begründung Vergleichsmiete gilt die angegebene Kappungsgrenze.
    Stimmen Sie nicht zu, muss der VM auf Zustimmung klagen. Eine Erhöhung über die Kappungsgrenze ist imho dann schonmal gleich zum Scheitern verurteilt.

    Ahso noch was, wurde in de Wohnung oder am Haus etwas renoviert? Dann gilt die Kappungsgrenze nämlich nicht für eine solche Erhöhung.

    Dann lässt man den Brief von einem Zeugen befüllen und einwerfen.
    Dazu nimmt man im Regelfall einen Mitarbeiter.
    Sowas ist aber wirklich nur bei mit allen Wassern gewaschenen Mitnomaden notwendig.
    Ich gehe nicht davon aus, dass ein VM so tricksen wird.

    die Nebenkosten fallen für den gesamten Mietzeitraum noch an.

    Wieviele Wohnungen gibts im Haus denn insgesamt?

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