Hallo
der Vermieter hat die Miete von 190 Euro auf 270 Euro erhöht und verweist auf den Mietspiegel der immowelt.de und hat eine weitere Wohnung im Haus als Vergleich herangezogen. Diese Wohnung hat aber ein modernisiertes Bad und eine Etagen-Zentralheizung, während unsere Wohnung noch nie modernisiert wurde und nur einen Ölofen hat.
Wir waren mit einer Erhöhung von 30 Euro einverstanden. Der Vermieter besteht jedoch auf 80 Euro. Der Mietvertrag ist 45 Jahre alt und wurde nie aktualisiert.
1. Kann der Mietspiegel der immowelt.de als Grundlage herangezogen werden
2. Müssen nicht 3 Vergleichswohnungen angegeben werden in entsprechender Ausstattung, Lage etc.
3. Sind 42 % Erhöhung überhaupt zulässig (20 % innerhalb 3 Jahren gesetzlich)
Danke für eine Antwort
MfG
M.M