Hallihallo,
nehmen wir mal den hypothetischen Fall an, dass ich dummerweise im Treppenhaus auf regennasser Fahrbahn ausrutsche und mit meinem muskelbepackten Stahlkörper (inkl. Waschbärbauch) gegen meine Wohnungstür krache, deren Türblech daraufhin sich aus der angestammenten Position in der Zarge bewegt und ein hässliches Loch hinterlässt.
Sprich ein Austausch der volljährigen Zarge (18 Jahre alt) wurde notwendig. Kostenpunkt 380 Euronen.
Meine Haftpflicht ist nun der Meinung dem VM aber nur den Zeitwert mit 200 Euro zu begleichen und hat dem VM diese Summe auch überwiesen.
Der VM steht auf dem Standpunkt für den Rest muss der Mieter, also ich aufkommen.
Die Versicherung sagt mir, zahlen Sie nichts, die Forderung ist ungerechtfertigt.
Der VM weigert sich aber den Austausch in Auftrag zu geben und bietet an entweder mir die 200 Euro zu überweisen und ich gebe den Auftrag und zahle den Rest oder ich zahle ihm die 180 Euro und er beauftragt.
Die Versicherung habe ich über die Forderung des VM informiert und bekam die gleiche Aussage nichts zu bezahlen, der VM ignoriert auch das 2. Schreiben der Versicherung und besteht auf die Differenz.
Frage
1. Wer hat Recht, VM oder Versicherung?
2. Wie weiter vorgehen?
Danke im Voraus