Beiträge von Kolinum

    Zitat


    Nun meine Frage - muss ich als Mieter diese Wahnsinnsabrechnung akzeptieren oder kann ich Fahrlässigkeit gegenüber der HV oder meinem Vermieter geltend machen?

    Zuerst sollte man die Abrechnung auf inhaltliche und rechnerische Richtigkeit prüfen. Ein hoher Verbrauch hängt von vielen Faktoren ab. Er kann hier nicht im einzelnen dargelegt werden und werde mich aus Erfahrung hüten das zu tun.
    Die daraus gewonnenen Erkenntnisse führen Sie schon mal ein Stück näher zur Realität und wenn sie dann noch immer der Meinung sind, das Fahrlässigkeit der HV die Ursache ist, bleibt Ihnen nur der Gang zum Anwalt.

    Schreiben dürfen Sie alles. Nur wenn es zuviel wird und damit das eigentliche Anliegen in Hintertreffen gerät, sollte man sich deshalb kurz und vor allen für Fremde in eine verständliche Form fassen. Hier tagt kein Gericht und die Antworten können nur so gut sein, wie die Fragen gestellt werden.

    Ihnen wurde vor dem Haus ein Parkplatz zugesagt und wenn dieser Stellplatz Teil des Mietvertrages ist, können Sie jederzeit dort ihr Auto oder das des Freundes parken. Natürlich nicht mit dem Auspuff zur Wand (und auch noch Diesel). Diesen Teil der Kritik müssen sie schon verb..............
    Ich geb's auf

    Lieber Berny,

    ...zum geschäftlichen Verkehr.

    Aus: http://www.immobilien-bach-gmbh.de/pageID_7975856.html
    Voraussetzung ist, dass die Geräte "Verwendung im geschäftlichen Verkehr" finden (§ 2 Abs. 1 EichG). Dies ist der Fall, wenn die Messergebnisse verwendet werden, um eine Betriebskostenabrechnung zu erstellen (AG Esslingen, Urteil v. 14.10.2004, 1 C 1532/04, WuM 2008, 301). Auch die Verrechnung des Energie- oder Wasserverbrauchs in einer Wohnanlage ist "geschäftlicher Verkehr" im Sinne der eichrechtlichen Bestimmungen (BayObLG, Beschluss v. 8.6.1990, BReg 1 b Z 18/89, WuM 1990, 621).

    Nichts für ungut!

    Wenn Sie die Überprüfung Ihres Hörvermögens bereits durchgeführt hatten und Sie dies auch erwähnt hätten, wäre mein Verdacht sicher nicht Gegenstand meiner Antwort geworden.
    Wenn Sie das allein schon als Ironie und Unhöflichkeit werten, sollten Sie hier besser keine Beiträge mehr einstellen.
    Da fragen Sie, was Sie nun tun sollen und wenn die Antwort aufgrund Ihrer mangelhaften Information so ausfällt, spielen Sie noch die beleidigte Leberwurst.

    Zitat

    Seit ca. Oktober 2010 hörte ich durchgehend, besonders jedoch in der Nacht, ab ungefähr 23.00 ein Geräusch, dessen Herkunft ich nicht kannte (und auch nicht ausfindig machen konnte). Ich konnte deswgeen in der Nacht nicht schlafen. Alle Geräusche, die am Tage zu hören zu hören waren, waren ab dieser Uhrzeit verschwunden, so dass das Geräusch in den Vodergrund trat und sehr störte.

    Ein Tinitus ???

    Zitat


    Die HV verdreht einfach alles. Sie sagt etwas. Dann behauptet sie, sie habe es nicht so gesagt.

    Was kann man da machen?

    Das mit den Geräuschen im Ohr sollten Sie vom HNO-Arzt prüfen lassen. Möglicherweise liegt hier eine Störung des Hörvermögens vor. Da die Geräusche nicht geortet werden konnten, wäre hier eine Ursache zu suchen.

    Aus "Mietrechtslexikon"

    Auch im Mietrecht kann keine Abrechnung über ungeeichte Zähler erfolgen, wobei jedoch regelmäßig die Wohnfläche als Ersatzumlagemaßstab heranzuziehen sein wird.

    Die Verwendung ungeeichter Wasserzähler stellt auch auch eine Ordnungswidrigkeit nach § 19 EichG dar. Die Geldbuße kann bis zu zu 10.000 € betragen.

    Also mit Nichtzahlung wird es wohl nichts werden.

    Die Übernahme der Wohnung durch einen Nachmieter würde Ihnen nur dann einen Vorteil bringen, wenn dieser innerhalb Ihrer gesetzlichen Kündigungsfrist einziehen würde. Nach Beendigung des Mietverhältnisses sollte es Ihnen Wurscht sein. Und überhaupt; warum wollen Sie denn dann noch Miete zahlen ??? Begreife ich nicht!

    Bei einem mündlichen Mietvertrag müssen Sie keine Schönheitsreparaturen durchführe, besenrein genügt.
    Der Vermieter muß einen Nachmmieter nicht akzeptieren.
    Die Präsentation der Wohnung an die neuen Mieter ist vom Vermieter vorzunehmen. Geht garnicht anders, da bei auftauchenden Fragen diese durch Sie nicht kompetent beantwortet werden können. Vertragspartner ist der Vermieter.

    Wenn es ein qualifizierter Zeitmietvertrag ist, ist das rechtens.
    oder
    Sie haben einen gegenseitigen Kündigungsverzicht zugestimmt, auch das wäre rechtens.
    Ich kann die Nachmieter verstehen und mir erging es ähnlich. Auch ich sollte als Nachmieter in einen solchen befristeten Vertrag einsteigen und habe die Verhandlung darüber sofort beendet.
    Sie können nur mit Hilfe eines Anwaltes des Vertrag nochmals auf mögliche rechtliche oder Formfehler abklopfen lassen. Vielleicht ergibt sich da noch ein Schlupfloch.
    Ansonsten sehe ich keine Möglichkeit. Vertrag ist nun mal Vertrag. Besonders in Ihrem Alter ist in 1 Jahr nichts mehr so wie es war.

    "Eigentlich wollten wir das in der 1. Woche regeln, aber mein Mitbewohner wollte mich schon in der 1. Woche raushaben, da ich 2 mal Freunde bei mir hatte und es ihm zu laut war!!"
    Und das soll Ihrer Meinung nach ein mündlicher Mietvertrag sein ??

    "Wenn er das Schloß austauscht liegt eine verbotene Eigenmacht vor,...."
    Den Schwachsinn gebe ich Ihnen zurück.

    "Du hast Miete gezahlt." Ob in diesen Fall Miete oder Unkostenbeitrag, darüber kann man aber nun wirklich verschiedener Ansicht sein.

    "Grundsätzlich kann ein Mietvertrag auch mündlich abgeschlossen werden oder liegt durch schlüssiges Handeln konkludent vor."
    Das ist richtig!

    Auch zu einem mündlicheh Mietvertrag gehört gegenseitigte Willensüberstimmung, eine solche ist aus dem Beitrag des Fragestellers aber nicht zu entnehmen.
    Ein konkludentes Handeln erfordert allerdings einen längeren Zeitraum um darauf schließen zu lassen.

    Desweiteren sind Ihnen selbst Fragen offen geblieben.

    Mietminderung können Sie nur bei Mängeln am gemieteten Objekt vornehmen. Ob die Ursache des Diebstahles allein an einer möglich offenen Haustür lag, können Sie schwerlich beweisen. Ebenso könnte der Dieb ein anderer Mitmieter des Hauses sein, wo sich Ihre vermutete Ursache schnell in Luft auflösen könnte.
    Also cool bleiben.

    Nachdem ich mühsam Ihr seltsames Deutsch durchlesen habe, muß ich feststellen, dass es hier nicht um Mietrecht im eigentlichen Sinne geht, sondern eine umfassende Mieterberatung gefragt ist.
    Positiv ist, dass Sie sich bereits im Vorfeld kundig machen wollen; die Masse rauft sich erst hinterher die Haare.
    Durchforsten Sie das Internet, da werden Sie bestimmt fündig.

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