HILFE Kündigung möglich? Berufliche Umstrukturierung

  • HILFE Kündigung möglich? Berufliche Umstrukturierung

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    Hallo,

    ich bin vor einem Jahr in eine Wohnung gezogen und habe einen zwei Jahres Mietvertrag unterschrieben. Da ich mich dazu entschlossen habe, ab herbst Studieren zu gehen rief ich beim Vermieter an um zu Fragen, wie es mit einer Kündigung aussieht. Antwort ja frühestens zum 31.05.2012. Also musste ich selber einen Nachmieter suchen laut der Vermietung. Gesagt, getan . Ich startete die Nachmieter suche aber jetzt sind schon zwei abgesprungen und ich habe Angst, dass ich bis zum 01.07 keinen mehr finden könnte. etliche Wohnungsinteressenten sagten mir, das diese 2 Jahres Mietverträge nicht mehr rechtens sind. Über Google bin ich auch nicht schlauer geworden. WER KANN MIR HELFEN?
    Gibt es rechtliche Grundlagen?

    Grüße Alex

  • Wenn es ein qualifizierter Zeitmietvertrag ist, ist das rechtens.
    oder
    Sie haben einen gegenseitigen Kündigungsverzicht zugestimmt, auch das wäre rechtens.
    Ich kann die Nachmieter verstehen und mir erging es ähnlich. Auch ich sollte als Nachmieter in einen solchen befristeten Vertrag einsteigen und habe die Verhandlung darüber sofort beendet.
    Sie können nur mit Hilfe eines Anwaltes des Vertrag nochmals auf mögliche rechtliche oder Formfehler abklopfen lassen. Vielleicht ergibt sich da noch ein Schlupfloch.
    Ansonsten sehe ich keine Möglichkeit. Vertrag ist nun mal Vertrag. Besonders in Ihrem Alter ist in 1 Jahr nichts mehr so wie es war.

  • Zitat

    ... etliche Wohnungsinteressenten sagten mir, das diese 2 Jahres Mietverträge nicht mehr rechtens sind. Über Google bin ich auch nicht schlauer geworden. WER KANN MIR HELFEN?

    Um hierzu etwas sagen zu können, müßte man zumindest den Wortlaut des Mietvertrages kennen.

  • Hallo richters.alex,

    so wie ich das sehe, bist Du zwei Jahre an diesen MV gebunden.
    Der VM muss einen Nachmietinteressenten auch nicht akzeptieren; noch nicht mal, wenn Du für ihn (für die Restlaufzeit oder überhaupt) bürgst.

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