Unzurechnungsfähigkeit

  • Hallo,

    ich habe eine Frage und zwar ist 2008 unser Vater gestorben und seine Freundin mein Bruder und ich haben uns entschieden vorerst weiter indem Haus weiterzuwohnen. Der Vermieter fragte uns, ob wir einen neuen Mietvertrag haben wollen und wir antworteten mit nein.

    Jetzt haben wir entschieden im November 2011 aus dem Haus auszuziehen und haben festgestellt, dass wir nun alle Renovierungskosten übernehmen müssen. Hätten wir einen neuen Mietvertrag verlangt, dann wären die Renovierungskosten durch den Nachlass von meinem Vater, welchen ein Nachlassverwalter betreut übernommen worden.

    Kann man nun die Entscheidung nicht einen neuen Mietvertrag haben zu wollen rückgängig machen und sagen, dass man so schnell nach dem Tod und dem Anstehenden Insolvenzverfahren nicht in der Lage war die richtige Entscheidung zu machen?

    Sind irgendwelche Fristen abgelaufen?

    Danke,

    Hubert

  • Zitat

    Hätten wir einen neuen Mietvertrag verlangt, dann wären die Renovierungskosten durch den Nachlass von meinem Vater, welchen ein Nachlassverwalter betreut übernommen worden

    Das glaube ich eher weniger. Ist aber bei der Beurteilung auch nicht relevant. Ihr habt von dem Recht Gebrauch gemacht, nach dem Tod des Mieters das bestehende Mietverhältnis fortzuführen. Auch bei einem neuen Mietvertrag könnte sich der Vermieter durch 'konkludentes Handeln' darauf berufen.

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