Hallo
Folgendes Problem:
Ich habe am 2.04.2011 einen neuen Mietvertrag abgeschlossen(beide Partein haben zu diesem Zeitpunkt unterschrieben).In diesem ist der Mietpreis inkl.Nebenkosten 500 Euro vereinbart.Heute am 29.04 kam die Vermieterin und sagte das die Miete nicht ausreicht, sie müßte Kaltmiete 700 Euro nehmen.Kann sie das machen bzw, kann sie vom Mietvertrag zurücktreten?Ich hoffe nicht da ich aus meiner Wohnung am 30.05(neues Mietverhältnis beginnt am 1.6 und ist fest abgeschlossen bis zum 31.5.2016) ausziehen muss und somit auf der Straße stehen würde.
Kann mein neuer Vermieter trotz Vertrag die Miete einfach so erhöhen?
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Cass -
29. April 2011 um 14:10 -
Erledigt
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Hallo Cass,
"Ich habe am 2.04.2011 einen neuen Mietvertrag abgeschlossen(beide Partein haben zu diesem Zeitpunkt unterschrieben).In diesem ist der Mietpreis inkl.Nebenkosten 500 Euro vereinbart."
D.h. wv. netto, wv. NK?"Heute am 29.04 kam die Vermieterin und sagte das die Miete nicht ausreicht, sie müßte Kaltmiete 700 Euro nehmen."
Plus wv. NK?"Kann sie das machen"
NEIN!"kann sie vom Mietvertrag zurücktreten?"
NEIN!
Sachen gibt's..., unglaublich."neues Mietverhältnis beginnt am 1.6 und ist fest abgeschlossen bis zum 31.5.2016)"
Statthaft bei ZeitMV sind maximal 4 Jahre. -
Die 500 euro beinhalten die üblichen Nebenkosten ausser Heizung/Strom/ Wasser(450,-+50 Euro Nebenkosten).
Wenn Der Mietvertrag nur auf 4 Jahre abgeschlossen werden darf ist er dann nicht ungültig? -
Cass:
"Die 500 euro beinhalten die üblichen Nebenkosten ausser Heizung/Strom/ Wasser(450,-+50 Euro Nebenkosten)."
Kann hinkommen, auch wenn es mir knapp erscheint. Ich habe schon öfters vernommen, dass VM ihre Mietpreise aus optischen bzw. psychologischen (nachvollziehbaren
) Gründen (zu) tief ansetzen - das Erwachen kommt dann mit der ersten Nebenkosten-Jahresabrechnung."Wenn Der Mietvertrag nur auf 4 Jahre abgeschlossen werden darf ist er dann nicht ungültig?"
Nein, hier könnte eine Umdeutung gem. § 140 BGB angewandt werden, meiner Meinung nach. -
Hallo
Folgendes Problem:
Ich habe am 2.04.2011 einen neuen Mietvertrag abgeschlossen(beide Partein haben zu diesem Zeitpunkt unterschrieben).In diesem ist der Mietpreis inkl.Nebenkosten 500 Euro vereinbart.Dieser Vertrag ist zu diesen Konditionen auch noch heute gültig. Wenn die VM einen falschen Preis kalkuliert hat, ist das einzig ihr Problem, denn diese Miete hat erst mal Bestand.
Heute am 29.04 kam die Vermieterin und sagte das die Miete nicht ausreicht, sie müßte Kaltmiete 700 Euro nehmen.Kann sie das machen bzw, kann sie vom Mietvertrag zurücktreten?
Nein, für dieses Fehlverhalten der VM gibt es keine Rücktrittsmöglichkeit.
Ich hoffe nicht da ich aus meiner Wohnung am 30.05(neues Mietverhältnis beginnt am 1.6 und ist fest abgeschlossen bis zum 31.5.2016) ausziehen muss und somit auf der Straße stehen würde.
Ein Mietvertrag über 5 Jahre wäre nur bei einem qualifizierten Zeitmietvertrag möglich. Ein Kündigungsverzicht über diese lange Laufzeit müsste von den Parteien (Individualvertrag) ausgehandelt worden sein.
Hier der Unterscheid der beiden Verträge:
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Ich halte es für sinnvoll, wenn Cass die Vereinbarung über die Mietdauer hier mal wortwörtlich wiedergeben würde. Wegen eines "falschen" Wortes haben sich Anwälte schon die Hände gerieben...
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FOLGENDER WORTLAUT:
Das Mietverhältnis beginnt am 1.6.2011.Es ist bis zum 31.05.2016 fest abgeschlossen.Hiernach beginnt das Mietverhältnis auf ,,unbestimmte Zeit''
Liebe Grüße Cass -
Dieser Wortlaut wird durch kein Gesetz gedeckt. Es ist also kein qualifizierter Zeitmietvertrag und auch kein Vertrag mit Kündigungsausschluss/verzicht.
Sie haben demnach einen ganz normalen unbefristeten Mietvertrag mit dreimonatiger Kündigungsfrist abgeschlossen. Auf den Fehler müssen Sie den Vermieter nicht aufmerksam machen, es reicht völlig, wenn Sie das machen, wenn Sie irgendwann kündigen wollen.
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Das ist genau richtig. Das Merkmal Begründung fehlt hier völlig. Damit ist es kein Zeitmietvertrag, sondern eine normaler Vertrag mit gesetzlicher Kündigungsfrist.
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FOLGENDER WORTLAUT:
Das Mietverhältnis beginnt am 1.6.2011.Es ist bis zum 31.05.2016 fest abgeschlossen.Hiernach beginnt das Mietverhältnis auf ,,unbestimmte Zeit''
Liebe Grüße Cass
Jaa, Cass, wie meine beiden Vorredner schon schrieben...
Bei einem Gewerbemietvertrag ist diese Wortwahl sogar üblich.
Bei einem WohnraumMV geht nur: MV von ... bis ... mit Begründung weshalb. Bei evtl. Verlängerung wäre ein neuer MV erforderlich bzw. eine entsprechende Vereinbarung zw. beiden Seiten.
Diesbezüglich würde (auch) ich nichts machen/sagen.
Das wichtigste ist, dass Du zum 1.5. die Mietsache (in Form der Schlüssel) bekommst.
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