Zum Weiterkommen in Ihrer Sache müssen Sie einen Anwalt einschalten. Die Sache ist zu komplex um von hier einen wirklich guten Rat zu bekommen. Das Forum ist lediglich ein Instrument von Meinungsäußerungen.
Beiträge von Kolinum
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Dieser Beitrag sollte die unselige Diskussion beenden.
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Liebe Frau!
Sie verwechseln hier scheinbar die Gepflogenheiten eines Gewerbeunternehmens mit dem eines Privatgeschäftes.
Eine Vermietung unter Privatleuten ist ein solches Privatgeschäft. Diese sind in Ihren Entscheidungen bei der Personenwahl völlig frei und können die Bedingungen dafür aushandeln.
Wenn Sie allerdings durch solches Gehabe vor einer Bewerbung bereits Ihre Karten verspielen, soll es dem Vermieter nur recht sein.
Ich würde da sehr sensibel reagieren. -
Darf ein zukünftiger Vermieter die Besichtigung einer Wohnung verweigern, nur weil ich meine vertraulichen Daten erst nach einem Kennenlernen preisgeben will? Ich geb die doch nicht einem Wildfremden.
Da tun Sie recht. Allerdings sollten Sie sich auch mal die Gretchenfrage stellen: Wer will was von wem?Kurz gesagt: Der derf das!
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Ne Instandhaltung ist es nicht, da noch kein Balkon angebracht wurde und ne Instandsetzung ist laut Wikipedia so ziemlich das selbe.
Richtig! Aber man muß auch Unangenehmes lesen können, was da wäre:§ 555d BGB Duldung von Modernisierungsmaßnahmen, Ausschlussfrist
(1) Der Mieter hat eine Modernisierungsmaßnahme zu dulden.[/QUOTE] -
Reparaturen sind vom Eigentümer bzw. Vermieter zu tragen. Vei Ihnen also je zur Hälfte.
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Das Vergessen ist allein sein Problem.
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Ich erkläre Ihnen jetzt nicht was das Wort "voraussichtlich" bedeutet.
Aus Ihrem Beitrag erkennne ich deutlich, das Sie geistig uin der Lage sind, das selbst zu erkennen.
Vorführen lasse ich mich nicht. -
.Sobald mein sohn 18 ist werden wir uns eine 3 zimmer wohnung suchen,muss sogar angst haben wegen den strom leitungen die sind so ziemlich veraltet ,hatte hier einige streckdosen ,die an fingen zu knistern und fingen an zu schmoren.man muss sich hier selber behelfen,weil der vermieter nicht reagiert.
Genau, das sollten Sie tun;sonst kann es Ihnen eines nachts unangenahm warm unterm Hintern werden.
Ich rate Ihnen, informieren Sie sofort die örtliche Feuerwehr über diese mögliche Brandgefahr. Diese werden dann schon tätig werden. -
Achtung: Rechtsberatung hier n icht erlaubt
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Ich habe von meiner Vermieterin eine gebrauchte Küche für 2200 EUR gekauft.
Also ist diese Küche jetzt Ihr Eigentum.Zitat...... und sie will mir jetzt noch schlappe 1000 EUR dafür geben.
Was ist das für ein Unsinn.Zitatich zitiere: "...Wenn der Vermieter die Einrichtungen übernehmen will, hat er nach seiner Wahl dem Mieter die Herstellungskosten abzüglich eines angemessenen Betrages für die Abnutzung zu erstatten oder einen sonstigen angemessenen Ausgleich zu leisten."
Das hört sich aber nun wieder nach Vermietung an.ZitatJetzt habe ich aber gesehen, dass hinter der Wandpaneele Fliesen sind! Der Vormieter hat quasi die Küchenrückwand auf die Fliesen geklebt! Bin ich jetzt auch dafür zuständig, die Fliesen zu entfernen?
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Ihnen ist ein ungehinderter Zugang zu Ihrer Wohnung zu gewährleisten.
Das müssten Sie notfalls mit einem Anwalt klären. -
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Ist kein Mietrecht. Mir ist bekannt, das manche Kommunen für Ihre Einwohner Sonderbedingungen zum Erwerb von Bauland anbieten.
Da die Eigentumswohnung mit Bauland verbunden ist, gilt das oben Gesagte.
Sprechen Sie mit der Gemeinde hierüber. -
Hier handelt es sich um einen Gewerbemietvertrag und die Konditionen können hierzu frei ausgehandelt.
Das einzige "Recht" was Ihnen bleibt ist: Verträge müssen eingehalten werden. -
Jeglicher vermeidbarer Lärm, welcher den Nachbarn stört, ist zu unterlassen.
Musik ist nun mal vermeidbarer Lärm. -
Mit über 70 ist kann ein Umzug schon an Horror grenzen.
Aber den Kopf in den Sand stecken und dann weinen ist wohl auch keine Lösung.
Der Vermieter Wird Ihnen die Wohnung nicht sanieren und wenn, dann nur mit einer saftigen Mieterhöhung.
Verpflichtet werden kann er dazu sowieso nicht.
Ihnen bleibt also nur ein : weiter so oder eben ein Umzug. -
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Eine Mietminderung wäre da schon angebracht.
Fragen Sie nun aber bitte nicht wie und in welcher Höhe.
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