Der § 569 II a BGB erlaubt Vermietern seit 01.05.2013 das Recht zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses, wenn der Mieter die Kaution nicht zahlt. Soweit ich weiss, konnte der Vermieter dem Mieter jedoch auch vorher schon fristlos kündigen. Wo genau ist der Unterschied in der Vorgehensweise vor dem 01.05.2013 und nach dem 01.05.2013?
Vielen Dank