(Verpflichtende) Eigennutzung durch den Käufer

  • Hallo zusammen,

    ich habe folgendes Anliegen:
    Mein Bruder ist nunmehr Häuslebauer und besitzt eine Eigentumswohnung seit dem 12. August 2011, in der er derzeit noch lebt und die er vermieten möchte in naher Zukunft.

    Nun steht in seinem Wohnungskaufvertrag folgendes:

    §14 Eigennutzung durch den Käufer

    "Der Käuer verpflichtet sich hiermit, die hier erworbene Eigentumswohnung für eine Dauer von 15 Jahren ab Datum der heutigen Beurkundung ausschließlich selbst und/oder durch Familienangehörige mit denen er in gerader Linie im ersten Grad verwandt ist zu eigenen Wohnzwecken zu nutzen. Eine Vermietung an Dritte ist deshalb ausgeschlossen.
    Sollte der Käufer gegen diese Verpflichtung verstoßen, steht der Verkäuferin ein Wiederkaufsrecht zu. Gleiches gilt auch, wenn der Käufer die Eigentumswohnung innerhalb der genannten Frist ohne Zustimmung der Verkäuferin veräußert."

    Sooo...
    - die Verkäuferin ist die Gemeinde, in der mein Bruder wohnt.
    - er hat ungefähr 20.000 € an Renovierungskosten reingesteckt

    Kann man den Vertrag umändern lassen?? Er möchte die Wohnung immerhin an Dritte vermieten!
    Wenn es nicht möglich sein sollte... kann man die Renovierungskosten in den Verkaufspreis einrechnen und in welcher Höhe?? Mir ist bewusst, dass Abschreibungen auf Grund von Nutzung anfallen... Es wäre doch fatal, wenn der Wiederkaufspreis dem Kaufpreis von 2011 entsprechen würde. Nicht zuletzt wegen steigender Preise und dem hohen Renovierungsaufwand, der seinerzeit angefallen war.

    Danke vorab für die Hilfe.

    Viele Grüße
    Alex

  • Ist kein Mietrecht. Mir ist bekannt, das manche Kommunen für Ihre Einwohner Sonderbedingungen zum Erwerb von Bauland anbieten.
    Da die Eigentumswohnung mit Bauland verbunden ist, gilt das oben Gesagte.
    Sprechen Sie mit der Gemeinde hierüber.

  • Richtig, aber die entscheidende Frage ist: Fordert die Gemeinde, die Eintragung einer Ruckauflassung deswegen im Grundbuch. Wenn ja, kann der Bruder anfangen zu packen. Wenn nein Glückwunsch zur Wohnung

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!