Hallo ich habe hier mit meinem vermieter extremen teater!ihm gehört das haus seidt 1 jahr .wir wohnen hier seidt 10 jahren in einer 4 zimmer wohnung mit 2 kindern 10 ,17 jahren .wir bekommen seidt 3 jahren keine heizkosten abrechnung und die arge zahlt seidt letztes jahr nur noch die kalt miete.gestern abend stand er vor unserer haustür und meinte was uns einfallen würde ,nur die kalt miete zu schicken ,er möchte die volle miete!wir sagten ihm das die arge das so gemacht hatihm ist das egal was die arge sagt ,er meinte wir haben da für zu sorgen das wir die volle miete zahlen an sonsten kriegen wir die kündigung.Er meinte auch wen er die heizkostabrechnung erstellen würde ,dan müsten wir alle einige 1000 euro nach zahlen.Diese hat er letztes jahr mir schon an gedroht das der rest der miete dem ihn noch fehlt auf die nebenkostabrechnung mit drauf machen würde.Dieser vermieter macht seine eigenen gesätze ,und hat überhaupt keine ahnung ,er will nur miete kassieren ,undihm ist das egal ob haus oder wohnungen hier erhebliche schäden hat.Wir bekommen auch nie was schriftliches ,da für steht er dan jeden tag unangemeldet vor der tür.Er verlangt von uns das wir uns freitag melden und ihn bescheidt sagen ,das die arge die warm miete zahlt.Wir wissen einfach nicht mehr weiter!ich habe angst das er uns hier kündigt.Ich hoffe es kann mir jemand helfen!
teater mit vermieter arge2 zahlt nur die kalt miete und er will die warm miete
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liliputz -
10. Februar 2016 um 10:19 -
Erledigt
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Hallo,
wurde der Vermieter in der Vergangenheit denn jemals schriftlich und nachweislich aufgefordert, eine Betriebskostenabrechnung zu erstellen?
Wurde es dem Vermieter mitgeteilt, dass nur noch die Kaltmiete überwiesen wird?
Zitatwir sagten ihm das die arge das so gemacht hatihm ist das egal was die arge sagt ,er meinte wir haben da für zu sorgen das wir die volle miete zahlen an sonsten kriegen wir die kündigung
Da hat er vielleicht nicht ganz unrecht. Sein Ansprechpartner seid Ihr und nicht das Jobcenter. Weiterhin haftet Ihr für Mietrückstände.
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Mir scheint hier macht nicht nur der Vermieter "eigene Gesetze", sondern auch Sie. wenn ich damal richtig lese (Deutsch).
Ohne Kenntnis des Mietvertrages kann ich Ihnen leider nicht darauf antworten.
Nur soviel; Vertragspartner sind Sie und der Vermieter; dem Jobcenter geht das garnichts an. -
Der Vermieter verlangt, zu Recht, die Erfüllung des Vertrages von Euch. Das die ARGE nicht die vollen Übernimmt ist Euer Problem nicht das des Vermieters.
Wenn seit 1 Jahr die monatlichen Vorauszahlungen nicht geleistet wurden ist inzwischen sicher ein Betrag in Höhe von 2 MM zusammen gekommen. Das berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung.
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wir bekommen seidt 3 jahren keine heizkosten abrechnung und die arge zahlt seidt letztes jahr nur noch die kalt miete.
Die Arge handelt korrekt.
Ist im Mietvertrag vereinbart, dass der Mieter Heizkosten und/oder HK+Betriebskosten zu zahlen hat? Falls ja, so hat der VM nur dann das Recht, HK+BK zu verlangen, wenn er Euch auch entsprechende jährliche Abrechnungen zukommen lässt. Also: Mietvertrag lesen und verstehen! -
DFalls ja, so hat der VM nur dann das Recht, HK+BK zu verlangen, wenn er Euch auch entsprechende jährliche Abrechnungen zukommen lässt.
Rechtsgrundlage für diese Behauptung?
Nach meinem Wissen darf der Mieter die Vorauszahlungen nur zurückbehalten wenn der Vermieter trotz Aufforderung keine Abrechnung erstellt.
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Rechtsgrundlage für diese Behauptung?
Ich ging davon aus - ohne es zu schreiben - , dass jährl. HK-/BK-Abrechnungen lt. MV zu erstellen sind. -
Ich ging davon aus - ohne es zu schreiben - , dass jährl. HK-/BK-Abrechnungen lt. MV zu erstellen sind.
Ich auch.
Selbst wenn der Vermieter die Abrechnung nicht erstellt, darf er die Zahlung von Miete und Betriebskosten verlangen.
Wenn der Mieter nicht tätig wird, sprich die Abrechnung(en) einfordert, entbindet ihn das nicht von der Zahlung selbiger.
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hallo !wir haben den vermieter mündlich und schriftlich mit geteilt,auf schriftliches reagiert er nicht.Wir haben auch noch nie was schriftlches von ihn erhalten!er kommt dan nur persönlich mit begleitung ,ohne sich voher an zu kündigen.Ich habe von der arge ein schreiben wo es drinne steht das fehlen der unterlagen von heiz-/betriebskostenabrechnung da zu führt das die nur noch die kalt miete zahlen.dieses schreiben hat letztes jahr der vermieter fotografiert.gestern war ich beim rechtsanwalt und er sagte mir ,das die arge ein recht darauf hat ,weil die arge die nebenkosten übernimmt und selber nicht weiss ob sich die kosten erhöht haben.Die arge schreibt auch solbald er diese fehlenden unterlagen rein reicht bekommt er sein geld wieder.Diesen vermieter haben wir erst seidt 1 jahr ,und wir wusten alle nicht das wir alle hier im haus solche probleme mit ihm haben er kümmert sich um gar nichts hier,er läst das haus alls total verkommen.Ich habe hier so viele mietmängel wo er einfach nix unter nimmt.von hin zu kleine heizungen,fenster undicht bis hin von ungeziefer schaben u ratten,u.s.w .ich weiss hier manchmal nicht mehr weiter,und solange er nicht ein einzieges schreiben auf setzt kann der rechtsanwalt noch nicht tätig werden.Ich weiss nicht weiter ,ich weiss alls mieter hat man auch seine plichten ,aber auch ein vermieter ,nur ich kann nix machen wen er nicht reagiert.mfg liliputz
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Zitat
und solange er nicht ein einzieges schreiben auf setzt kann der rechtsanwalt noch nicht tätig werden.
Wer sagt denn sowas? Der Rechtsanwalt kann den Vermieter auffordern, eine Betriebskostenabrechnung zu erstellen und die Mängel abzustellen.
Zitater sagte mir ,das die arge ein recht darauf hat ,weil die arge die nebenkosten übernimmt und selber nicht weiss ob sich die kosten erhöht haben.
Das sagt Dir ein Rechtsanwalt? na, dann...Lass mich raten: Kein Fachanwalt für Mietrecht?
Solange es kein Schreiben des Vermieters gibt, wonach sich die Vorauszahlungen für Betriebskosten ändern, ist es doch logisch, dass die bisher vereinbarten Kosten weiter gezahlt werden.
Ich frag doch auch nicht jedes Jahr bei meinem Telefonanbieter nach, ob sich vielleicht die Kosten ändern. -
liliputz:
"Ich habe von der arge ein schreiben wo es drinne steht das fehlen der unterlagen von heiz-/betriebskostenabrechnung da zu führt das die nur noch die kalt miete zahlen."
*) - Halte ich aus Sicht der Arge für korrekt. Wenn jemand Leistungen von mir erwartet, sollte er auch dafür sorgen, dass ich diese richtig berechnen kann."dieses schreiben hat letztes jahr der vermieter fotografiert. gestern war ich beim rechtsanwalt und er sagte mir ,das die arge ein recht darauf hat ,weil die arge die nebenkosten übernimmt und selber nicht weiss ob sich die kosten erhöht haben.Die arge schreibt auch solbald er diese fehlenden unterlagen rein reicht bekommt er sein geld wieder."
- Würde ich aus der Sicht des RA ebenfalls sagen, weiter: s.o.*)
Ich verstehe die Weigerung des VM nicht, ausser, dass es etwas mit dem Finanzamt oder bornierter Prinzipienreiterei zu tun haben könnte?
Natürlich, @Vorposter, hat der VM das Recht auf Zahlung der BK-Abschläge. Evtl. müsste der M vom VM eine BK-Abr. einklagen - weshalb so'n Irrsinn? Menschliche "Schwächen", besser: Irrsinn, wie bspw. in Syrien etc...
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Hier koennte man recht viel zu schreiben, aber in Kurzform, den Rest erklärt dir dein Anwalt. Beratungsgutscheine holen.
1. Der VM muss abrechnen. Andere Vereinbarungen. Sind nichtig.
2. Nicht gezahlte Vorauszahlungen bei denen Abrechnugsreife besteht, kann der Vermieter nicht separat einklagen.
3. Wenn der VM nicht abrechnet, musst du aktiv werden. Umsonst ist nicht mal der TOT.
4. Mehrfach schriftlich auffordern, Abrechnung oder ich behalte zurück. Dir steht ein Zurückbehaltungsrecht.
5. Wenn dein VM, das nächste Mal klingelt, fragst du Ihn ob er einen Termin hat.
Wenn nein, kann er gehen. Einen Termin mit dir vereinbaren und zum vereinbarten Termin wieder kommen. Im Zweifelsfall erklärt die Polizei fuer Dich dem Vermieter, wo sich die Tür befindet.
6. Wenn er das Zweimal macht, lass ihn eine strafbewehrte Unterlassungserklaerung unterschreiben.
7. Maengel Liste erstellen, Abstellung fordern und mal drüber nachdenken, ob eine sofortige Selbstvornahme oder eine Mietminderung sinnvoll sind. -
Akkarin:
"1. Der VM muss abrechnen. Andere Vereinbarungen. Sind nichtig."
- Es sei denn, im MV ist eine Pauschalmiete vereinbart."3. Wenn der VM nicht abrechnet, musst du aktiv werden. Umsonst ist nicht mal der TOT."
- Richtig, umsonst ist nicht mal der Tod, denn der kostet das Leben."4. Mehrfach schriftlich auffordern, Abrechnung oder ich behalte zurück."
- Einmalige beweisbare Aufforderung genügt."6. Wenn er das Zweimal macht, lass ihn eine strafbewehrte Unterlassungserklaerung unterschreiben."
- Ob er das freiwillig macht...?"7. Maengel Liste erstellen, Abstellung fordern und mal drüber nachdenken, ob eine sofortige Selbstvornahme oder eine Mietminderung sinnvoll sind."
- Nach dem Nachdenken sollte das Richtige gemacht werden. -
Zu 1. Waere eine Pauschale im MV vereinbart, wuerde die ARGE nicht einstellen, weil die Abgabe fehlt.
Zu 6. Ja sollte er tun. 2x erwischt heißt es besteht Wiederholungsgefahr. Die kann er kostengünstig durch die Unterlassungserklaerung ausschließen oder richtig teuer vor Gericht.8. Der Mieter koennte den VM noch darauf weisen, dass e mangels Abrechnung davon ausgeht, dass keine Kosten angefallen sind. Dementsprechend setzt der Mieter die Vorauszahlungen auf null Euro fest.
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danke ! ihr habt sehr gut geholfen!habe den vermieter jetzt noch mal angeschreiben wegen heiz/-nebenkostenabrechnung ,das die arge sie benötigt!den brief habe per einschreiben mit rückantwort zum VM geschickt.Habe alles kopiert zur arge geschickt.Jetzt mache ich auch die mängel liste fertig,und dan muss ich auf eine antwort warten,was ich nicht glaube,das ein schreiben kommt.das einzigste was wir schriftlich gekriegt haben waren seine konto daten.Wir wissen auch das er das haus unbedingt wieder verkaufen möchte,aber es möchte keiner dieses haus kaufen ,weil einfach zu viele schäden sind vom keller bis hin hin zum dach.Sobald mein sohn 18 ist werden wir uns eine 3 zimmer wohnung suchen,muss sogar angst haben wegen den strom leitungen die sind so ziemlich veraltet ,hatte hier einige streckdosen ,die an fingen zu knistern und fingen an zu schmoren.man muss sich hier selber behelfen,weil der vermieter nicht reagiert.gruss liliputz
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.Sobald mein sohn 18 ist werden wir uns eine 3 zimmer wohnung suchen,muss sogar angst haben wegen den strom leitungen die sind so ziemlich veraltet ,hatte hier einige streckdosen ,die an fingen zu knistern und fingen an zu schmoren.man muss sich hier selber behelfen,weil der vermieter nicht reagiert.
Genau, das sollten Sie tun;sonst kann es Ihnen eines nachts unangenahm warm unterm Hintern werden.
Ich rate Ihnen, informieren Sie sofort die örtliche Feuerwehr über diese mögliche Brandgefahr. Diese werden dann schon tätig werden.
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