Beiträge von Kolinum

    Da hilft Ihnen nur ein Sachverständigengutachten, bei welchen Sie zuerst mal in Vorleistung gehen müssen.
    Allein der Glaube rechtfertigt keine fristlose Kündigung.
    Obendrein müssen Sie nicht damit rechnen, das sich da nun alle Welt sogleich auf Ihr Problem stürzt. Bevor die Mühle das gemahlen hat sind Sie bei fristgerechter Kündigung schon lange raus und bleiben imm Zweifelsfall nicht noch auf den Gutachterkosten sitzen.

    Was Ihren Sohn betrifft, würde ich Ihnen raten schleunigst eine Untersuchung vornehmen zu lassen. Das wäre der Sache eh nützlicher.


    Nun wollte ich mal nachfragen was ich da für rechte oder Möglichkeiten habe? Kann ich die Miete kürzen, eine Komplette Neubefliesung verlangen oder sonst irgendwas? Ich frage sicherheitshalber lieber erst mal nach, weil immerhin will ich ja eigentlich keinen Ärger mit meinen Vermieter und zudem ist er gleichzeitig auch noch Anwalt wo man dann ja doch vorsichtig sein muss!

    Rechtlich hätten Sie während der Bauarbeiten die Miete kürzen können:), aber warum mit Kanonen schießen.
    Ansonsten ist der Vermieter nur verpflichtet den Schaden zu ersetzen. Daraus eine Schönheitsreparatur abzuleiten ist schon gewagt.
    Aber es war gut, das Sie vorher hier Meinungen einholen; die meisten rufen nur aus dem Brunnen in den Sie bereits gefallen sind.

    Der Mieter kann durch Stellung eines solventen und vom Vermieter zugestimmten Nachmieters vorzeitig aus dem bestehenden Mietverhältnis entlassen werden. Für den daraus entstehenden Aufwand (Besichtigung der Wohnung, Gespräche mit Nachfolgemietern, Anfertigung von Vertragsausfertigungen, Wohnungsabnahme, Zwischenablesung für die Betriebskostenabrechnung etc.) ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter eine Aufwendungspauschale in Höhe von einer Monatskaltmiete zu berechnen.

    Jetzt stell ich mir die Frage ob das rechtens ist.

    Diese Frage hätten Sie bei Unterzeichnung des Mietvertrages stellen sollen.

    BGB § 573 d Außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist
    (1) ........
    (2) ........
    (3) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

    Inwieweit hier Absatz 3 in Anwendung zu bringen wäre, könnte nur ein versierter Jurist beurteilen. Selbst wenn Sie einen großen Teil der Kosten selbst getragen haben spielt das keine Rolle. In der Vereinbarung ist von einer Pauschale die Rede und ist auch so zu verstehen.


    Beide Parteien können eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses mit gesetzlicher Frist frühestens zum 00.00.0000 erklären.
    Die 00.00.0000 bedeutet, dass diese Regelung für mich nicht gilt, oder wie ist das zu verstehen?

    Wenn statt der Nullen ein Datum stehen würde, könnten Sie, ebenso auch Ihr Vermieter, das Mietverhaltnis erst zum xx.xx.xxxx plus 3 Monate Kündigungsfrist beenden.

    Wenn Sie keinen solchen Kündigungsverzicht haben wollen, achten Sie darauf das das Feld nicht leer bleibt, durchstreichen oder sonst wie.

    Zitat:
    Bei Ziffer 4 finde ich nichts diesbzgl. Die AVB hat mein Vater bestätigt erhalten zu haben, sie sind aber nicht in seinen Akten.

    Ich geb's auf. Soll ich nun die AVB bei Ihren Vermieter anfordern ?

    Sie haben ein Problem und wenn Sie glauben, sich nicht bewegen zu müssen, bleibt's halt-
    Tschüß

    Maßgebend ist das, was im Mietvertrag vereinbart wurde. Alles Andere spielt hier keine Rolle!
    Sie sollten schon, bevor Sie hier Rätsel der Forengemeinde stellen, sich mal in dem Mietvertrag sachkundig machen.
    Glauben Sie mir, das das nur Sie können.


    Weißt Du eventuell auch wie es sich damit verhält wenn zwei von den Dingern an einem Heizkörper angebracht sind?

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    Ja. Das ist dann notwendig wenn die Größe des Heizkörpers ein bestimmtes Maß überschreitet.
    Da die Wärme nur an einem Punkt gemessen wird, würde die gemessene Wärmemenge bei einem großen Heizkörper zu klein ausfallen, gegenüber einen kleinen Heizkörper.

    Die alte Mieterin hat nach Beendigung des Mietverhältnisses eine Anspruch auf Rückzahlung der Kaution(sofern keine Schadensansprüche durch den Vermieter geltend gemacht wurden).

    Die neue Mieterin hätte die Kaution an den Vermieter zu zahlen und nicht an irgendwen.
    Wenn Sie keine Mietkaution im Mietvertrag mit der neuen Mieterin vereinbart haben, steht Ihnen auch keine solche zu.

    Das Problem haben Sie leider nun ganz allein an der Backe.
    Mauscheleien gehen eben manchmal schief und einer wird darunter den Kürzeren ziehen. Tut mir für Sie leid.

    Ordnen Sie Ihre Gedanken und schreiben Sie so, das andere das auch verstehen.

    Im Mietvertrag nennen Sie keinen Mietbeginn, dürfen aber erst am 1. 7. kündigen.
    Was ist falscher Vermieter ?

    Es wurden vereinbart: die Betriebskosten laut BKV. Darin enthalten sind unter anderen:

    die Kosten der Gartenpflege,
    hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand und der Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen;

    Aber es steht ja nicht im Übergabeprotokoll das der Boden kaputt ist. Es steht lediglich darin das er alt ist. Und jetzt ist er halt kaputt, da er sich jetzt überall an den Rändern abhebt. Was ja auch für einen 43 Jahre alten Boden nicht ungewöhnlich ist.

    Ob alt oder kaputt ist doch bloß Wortglauberei. Sie mieten eine Wohnung wissentlich mit fehlerhaften Bodenbelag. Akzeptieren den Zustand auch noch im Protokoll und terrorisieren nun Ihren Vertragspartner.
    Ihnen steht natürlich frei sich an ein Gericht zu wenden und einen neuen Belag einzuklagen. Ein gewisses Gschmäckle bleibt aner an Ihnen hängen.

    Ich habe meine Vermieter darauf hin gewiesen,dass ich mich kundig gemacht habe und schwupps wurde die Abrechnung ganz schnell geändert. Nun habe bich Guthaben und nicht grad wenig ;) Also vielen vielen dank an euch ;))

    Wissen ist Macht (Lenin)

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