Die Fakten:
Garage (Im Eigentum des Pächters, auf gepachtetem Grund)
DDR-Pachtvertrag von 1974
Vertragl. Kündigungsfrist 1 Jahr
Grundstück wurde versteigert (nicht zwangsversteigert).
Frage: Wann kann der Neueigentümer, dem Pächter frühest möglich, kündigen ?
Danke für eventuelle Antworten.