Unterschiedliche Fliesen im Badezimmer ( Was kann man tun?)

  • ich habe folgendes Problem:

    Und zwar der Nachbar über mir hatte letztes Jahr einen Wasserschaden, der leider bei mir in die Duschecke runterging und nun in der Ecke der Duschkabine die ganzen alten Fliesen + Tapete rausgerissen wurde.

    heute kam dann endlich die Firma (die sich darum bemühen wollte zu mindestens optisch einigermaßen gleiche Fliesen zu bekommen. Die Arbeiter fingen heute mit allen an und als sie um 18Uhr fertig waren traf mich der schlag. Die neuen Fliesen sind das komplette Gegenteil meiner alten Fliesen (Weder Form, noch Farbe, noch das Muster stimmt in irgendeiner Art ansatzweise mit den alten überein) Ob zu mindestens das ganze Badezimmer neu tapeziert wird oder nur die renovierte Ecke Weiß ich noch nicht. Sprich falls nicht alles neu tapeziert wird hab ich neben unterschiedlichen Fliesen auch noch eine unterschiedliche Tapete!

    Nun wollte ich mal nachfragen was ich da für rechte oder Möglichkeiten habe? Kann ich die Miete kürzen, eine Komplette Neubefliesung verlangen oder sonst irgendwas? Ich frage sicherheitshalber lieber erst mal nach, weil immerhin will ich ja eigentlich keinen Ärger mit meinen Vermieter und zudem ist er gleichzeitig auch noch Anwalt wo man dann ja doch vorsichtig sein muss!

    Im Anhang füge ich 3Bilder bei:

    Auf den 1Bild sieht man die Duschecke im Normalzustand vor dem Wasserschaden
    Auf den 2Bild sieht man die bisher neu geflieste Duschecke
    Auf den 3Bild sieht man einen Vergleich zwischen den neuen und alten Fliesen (dient nur optischen zwecken um zusehen das das so nicht geht!

  • Ich verstehe nicht, dass wegen einer durchfeuchteten Wand gleich Fliesen 'runterfallen oder -kommen sollen.
    Blieb die Brausetasse unbeschädigt?

  • Die neuen Fliesen sind das komplette Gegenteil meiner alten Fliesen -

    Kann ich die Miete kürzen: nein.

    eine Komplette Neubefliesung verlangen, ja, aber die hast du schon bekommen. Jetzt sind die neuen Fliesen dran. :)

    immerhin will ich ja eigentlich keinen Ärger mit meinen Vermieter

    Dein Vermieter hat mit der Sache kaum was zu tun. Das ist oder war Sache der Versicherung des Nachbarn oder des Vermieters. Die Versicherung bezahlt den Schaden. Und ehrlich gesagt, Fliesen sind Fliesen. Du kannst - so kenne ich es - die Farbe der Fliesen bestimmen. Aber doch nur vorher. Jetzt sind die Fliesen dran und drin. Fertig und gelaufen.

    Vielleicht warte mal 2 Wochen ab, dann hast du dich daran gewoehnt. Ehrlich gesagt, ich finde die neuen Fliesen toll.

    "Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung. "

    Es grüsst der Billy :D


  • Nun wollte ich mal nachfragen was ich da für rechte oder Möglichkeiten habe? Kann ich die Miete kürzen, eine Komplette Neubefliesung verlangen oder sonst irgendwas? Ich frage sicherheitshalber lieber erst mal nach, weil immerhin will ich ja eigentlich keinen Ärger mit meinen Vermieter und zudem ist er gleichzeitig auch noch Anwalt wo man dann ja doch vorsichtig sein muss!

    Rechtlich hätten Sie während der Bauarbeiten die Miete kürzen können:), aber warum mit Kanonen schießen.
    Ansonsten ist der Vermieter nur verpflichtet den Schaden zu ersetzen. Daraus eine Schönheitsreparatur abzuleiten ist schon gewagt.
    Aber es war gut, das Sie vorher hier Meinungen einholen; die meisten rufen nur aus dem Brunnen in den Sie bereits gefallen sind.

  • Ich verstehe nicht, dass wegen einer durchfeuchteten Wand gleich Fliesen 'runterfallen oder -kommen sollen.
    Blieb die Brausetasse unbeschädigt?

    Das wurde wohl etwas falsch verstanden, es sind keine Fliesen oder sonstiges abgefallen, sondern das Wasser lief halt zu mir runter und hinter den Rigibswänden war alles nass, weshalb die ganze Duschecke halt eingerissen werden musste!

  • Die neuen Fliesen sind das komplette Gegenteil meiner alten Fliesen -

    Kann ich die Miete kürzen: nein.

    eine Komplette Neubefliesung verlangen, ja, aber die hast du schon bekommen. Jetzt sind die neuen Fliesen dran. :)

    immerhin will ich ja eigentlich keinen Ärger mit meinen Vermieter

    Dein Vermieter hat mit der Sache kaum was zu tun. Das ist oder war Sache der Versicherung des Nachbarn oder des Vermieters. Die Versicherung bezahlt den Schaden. Und ehrlich gesagt, Fliesen sind Fliesen. Du kannst - so kenne ich es - die Farbe der Fliesen bestimmen. Aber doch nur vorher. Jetzt sind die Fliesen dran und drin. Fertig und gelaufen.

    Vielleicht warte mal 2 Wochen ab, dann hast du dich daran gewoehnt. Ehrlich gesagt, ich finde die neuen Fliesen toll.

    Ich meinte damit eher ob er nicht das ganze Bad einheitlich fliesen muss? Es wird lediglich die Duschecke neu gefliest (deshalb auch das 3Foto mit den Fliesenvergleich), weil der Rest vom Bad so bleibt wie es ist!

    Gegen die Fliesen habe ich ja nichts, nur sieht dieser unterschied natürlich gravierend aus, und immer die Duschtür zuhaben damit man es nicht so sieht ist natürlich auch doof.

    Fragte halt nach weil man im inet unterschiedliche Antworten findet die von komplett neue befliesung des Bades bis hin zur 5% Kürzung der Miete.

    hier mal eine seite wo das mit der Kürzung steht:
    Urteil > 6 S 285/90 | Landgericht Kleve | Mietminderung bei verschiedenfarbigen Fliesen im Badezimmer nach Renovierungsarbeiten < kostenlose-urteile.de

  • Sie können über einen Anwalt Klage beim Gericht einreichen. Ob ein Landgericht einem Urteil eines anderen Landgerichtes folgt, wage ich zu bezweifeln. Die Richter folgen dem nur etwas unwillig.

  • Dein Vermieter hat mit der Sache kaum was zu tun. Das ist oder war Sache der Versicherung des Nachbarn oder des Vermieters.


    Das ist falsch!
    Vertragspartner des Fragestellers ist sein Vermieter, nicht irgendeine Versicherungsgesellschaft.

  • Hallo ich nochmal.

    Also die Fliesenarbeiten in der Duschecke sind nun abgeschlossen. Nach Betrachtung hab ich aber gesehen das die Handwerker neben der Dusche (da liegen auch ein paar fliesen) irgendwelche Uraltfliesen hin gebaut haben und das letzte eck einfach mit Spachtelmasse (oder so was ähnliches) ausgefüllt haben weil sie wohl keine der Alten fliesen mehr hatten. (siehe Foto 1 die Fliesen sind total verdreckt und ich frage mich ob ich das so hinnehmen muss)

    Dann wird natürlich voraussichtlich nur die beschädigte Ecke neu tapeziert. Nun ist es leider so dass bei den Arbeiten angrenzende Tapeten beschädigt wurden und diese nun zum Teil einfach abgerissen wurden und vermutlich mit irgendeiner beliebigen Tapete beklebt werden. Sprich ich hätte im Badezimmer 2unterschiedliche Tapeten nebeneinander (Siehe Foto 2 & 3). Kann ich dagegen auch nichts sagen oder kann ich zu mindestens da auf eine komplette neu Tapezierung bestehen?

    Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen das ich da als Mieter, absolut gar keine Chance hab irgendwas zu beanstanden. Ich lebe seit dem 28.2 auf eine Baustelle (anfangs wurde nur oberhalb der Fliesen die Decke und wand eingerissen weil man dachte das reicht so das ich wenigstens noch normal duschen konnte halt nur mit einen riesen loch über meinen Kopf, und seit nun 4Wochen kann ich bei mir nichtmehr richtig duschen, weil ich vorher nur so plastikplanen hatte die leider nicht richtig dicht verklebt waren, und seit Dienstag kann ich garnichtmehr duschen weil obwohl die Flies arbeiten fertig sind, noch nicht alles richtig verfugt wurde und somit Wasser in die Löcher laufen würde (siehe Foto 4 & 5) und eh noch meine Duschtür fehlt.

    Ich habe nie ein Wort von Mietkürzung oder sonst was gesagt oder angedeutet, sage nichts dazu das wie gestern zb die Handwerker von 10:30-20:20Uhr hier gearbeitet haben, aber irgendwo sind irgendwann auch mal Grenzen erreicht. Immerhin zahle ich ja Miete und möchte mich in meinen Räumen wohlfühlen, und das tu ich im Badezimmer absolut nichtmehr da es einen nur noch wie ein zusammengewürfelter raum aus 2paar unterschiedlichen Fliesen und 2paar unterschiedlichen Tapeten vorkommt!

  • Hallo Daniel,
    anhand Deiner Fotos kann ich Deine Textaussagen nicht richtig nachvollziehen. Daher mein Vorschlag: Mit aussagefähigereb Fotos und einem Zeitplan der vergangenen Ereignisse (mit Datum) einen FachAnwalt aufsuchen.

  • Hallo Daniel,
    leider muss ich Dir sagen, dass der Vermieter nicht verpflichtet ist, identische Fliesen zu nehmen, wenn diese nicht mehr zu kaufen sind. Des Weiteren git für den Vermieter bzw. Mieter, dass eine ähnliche und "neutrale" Fliese zu dulden ist. So bei Dir. Die Fliesen ähneln sich in gewisser Weise und neutral sind sie auch. (Haben keine kräftigen Farben) So ähnlich verhält es sich auch mit der Tapete Raufaser oder leicht strukturierte Tapeten. Die Silikonfugen müsste der Vermieter jedoch noch ziehen lassen, aber meist erst 2-3 Tage nach den durchgeführten Fliesenarbeiten.
    Das die Handwerker so lange vor Ort waren sprich allerdings nicht für deren Handwerskünste :)
    LG Tina

  • Hallo Daniel,
    leider muss ich Dir sagen, dass der Vermieter nicht verpflichtet ist, identische Fliesen zu nehmen, wenn diese nicht mehr zu kaufen sind. Des Weiteren git für den Vermieter bzw. Mieter, dass eine ähnliche und "neutrale" Fliese zu dulden ist. So bei Dir. Die Fliesen ähneln sich in gewisser Weise und neutral sind sie auch. (Haben keine kräftigen Farben) So ähnlich verhält es sich auch mit der Tapete Raufaser oder leicht strukturierte Tapeten. Die Silikonfugen müsste der Vermieter jedoch noch ziehen lassen, aber meist erst 2-3 Tage nach den durchgeführten Fliesenarbeiten.
    Das die Handwerker so lange vor Ort waren sprich allerdings nicht für deren Handwerskünste :)
    LG Tina

    Du wirst lachen aber die kommen morgen ja nochmal wieder weil ja noch tapeziert werden muss und die Duschkabinentür wieder eingebaut wird^^. Ein bisschen muss ich sie zwar in Schutz nehmen, da sie gleichzeitig bei den Nachbar über mir das Bad auch machen, aber eigentlich ist es schon ein Witz das solang dafür gebraucht wird.

    Allerdings find ich es traurig das der Vermieter da soviel Spielraum hat und irgendwie bestimmt so und nicht anders, wenn es dir nicht passt zieh aus (so kommt es mir zumindestens vor)

    Nur die Ähnlichkeit der Fliesen suchen ich noch vergebens, das mit den neutral ok aber ich find außer vielleicht das leichte Muster gibt es da nichts was ansatzweiße identisch ist (Hier mal ein Foto beider Fliesen nebeneinander.

    Wie sieht das denn mit dieser zusammengeflickten stelle neben der Duschwanne aus, muss ich das so hinnehmen das da irgendwelche alt Restbestände an Fliesen genommen wurden, und weil nichtmehr genug da war einfach ein klumpen Ton oder was auch immer das ist hingeklatscht wird?

  • :)
    Die Ähnlichkeit besteht darin, dass die eine Fliese nicht dunkelblau ist und die andere Neongelb. Beide haben eine "neutrale Farbe.
    Aber die Handwerker nutzen jetzt zum Ausbessern ein und die selbe Fliese. Oder kommt noch eine 3. ins Spiel, denn das wäre nicht hinzunehmen. Schön ist es wirklich nicht gebe ich ja zu. Hast Du denn mal den Vermieter gefragt, ob er den Rest nicht auch ergänzen möchte? Oder die kompletten Fliesen lackieren?

  • Nein eine dritte kommt nicht dazu. Mit den vermieter selber hab ich nochnicht gesprochen, das wollte ich am montag machen. Allerdings meinten die handwerker das sie dem vermieter vorgeschlagen haben alles neu zu fliesen, das wollte er aber nicht weil dafür die versicherung nicht aufkommt und er das dann selber zahlen müsste!

  • daniel84:

    "Mit den vermieter selber hab ich nochnicht gesprochen, das wollte ich am montag machen."
    - Yoo, prima... Ich würde das (ja auch) erst dann machen, wenn die Arbeiten vollkommen abgeschlossen sind...:mad:

    "Allerdings meinten die handwerker das sie dem vermieter vorgeschlagen haben alles neu zu fliesen, das wollte er aber nicht weil dafür die versicherung nicht aufkommt und er das dann selber zahlen müsste!"
    - Sowas lässt sich mit etwas Geschick und gutem Willen schon fast hinbekommen: Standardrechnung für die Versicherung, Aufpreis für die zusätzlichen Arbeiten zulasten des VM.
    PS: Das Bild drei Posts vorher ist für meinen nicht erlesenen Geschmack völlig untragbar. Unterschiedliche Fliesengrössen, keine Fugenübereinstimmungen. Gutachter reiben sich ob der Aussicht auf vierstellige Gagen bereits jetzt die Hände...:)

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (10. Mai 2013 um 13:52)

  • daniel84:

    "Mit den vermieter selber hab ich nochnicht gesprochen, das wollte ich am montag machen."
    - Yoo, prima... Ich würde das (ja auch) erst dann machen, wenn die Arbeiten vollkommen abgeschlossen sind...:mad:

    "Allerdings meinten die handwerker das sie dem vermieter vorgeschlagen haben alles neu zu fliesen, das wollte er aber nicht weil dafür die versicherung nicht aufkommt und er das dann selber zahlen müsste!"
    - Sowas lässt sich mit etwas Geschick und gutem Willen schon fast hinbekommen: Standardrechnung für die Versicherung, Aufpreis für die zusätzlichen Arbeiten zulasten des VM.
    PS: Das Bild drei Posts vorher ist für meinen nicht erlesenen Geschmack völlig untragbar. Unterschiedliche Fliesengrössen, keine Fugenübereinstimmungen. Gutachter reiben sich ob der Aussicht auf vierstellige Gagen bereits jetzt die Hände...:)

    Mein Vermieter ist hauptberuflich Rechtsanwalt und deshalb leider schwer zu erreichen, und in seiner Kanzlei war er heute auch nicht, soll deshalb Montag nochmal rumkommen.

    Genau das wollt er ja nicht das die zusätzlichen arbeiten auf seinen lasten geht

    Welches Bild meinst du (das was blub heißt?) Hier sei erwähnt die Fotos habe ich zur Verdeutlichung nebeneinander gemacht (es ist eine angrenzende wand wo aber nur noch die alten fliesen drauf sind)

    Was trotzdem noch bleibt sind wie du sagtest die unterschiedlichen grössen und trotz allen die nicht übereinstimmenden fugen (Foto 1&2)

    Also meinst du das ich da doch irgendwas unternehmen kann?

  • Mein Vermieter ist hauptberuflich Rechtsanwalt und deshalb leider schwer zu erreichen, und in seiner Kanzlei war er heute auch nicht, soll deshalb Montag nochmal rumkommen.
    Also meinst du das ich da doch irgendwas unternehmen kann?


    Beruf des VM spielt keine Rolle. Wichtig ist, dass er eine ladungsfähige Adresse hat, vorrangig für den Mieter die im MV angegebene Anschrift des VM.
    Jetzt ist es fast zu spät, und ich vermute hier nur "Herumgehampel". Nägel mit Köpfen hätteste früher machen sollen. Tut mir leid.

  • Hallo daniel84


    Also meinst du das ich da doch irgendwas unternehmen kann?

    Klar kannst du noch etwas machen um an ein einheitliches Bad zu kommen.
    Es steht dir immerhin frei die Kosten für die weiteren Fliesen- /Tapeten- Arbeiten zu übernehmen.


    VG Syker

  • Beruf des VM spielt keine Rolle. Wichtig ist, dass er eine ladungsfähige Adresse hat, vorrangig für den Mieter die im MV angegebene Anschrift des VM.
    Jetzt ist es fast zu spät, und ich vermute hier nur "Herumgehampel". Nägel mit Köpfen hätteste früher machen sollen. Tut mir leid.

    Ich habe lediglich die Anschrift seiner Kanzlei weil sie direkt um die ecke ist! Und wann hätte ich gross eher gehen können? Ich bin morgens auch arbeiten und Dienstag & Mittwoch waren die Handwerker hier (und Dienstag war für mich mehr als überraschend)

    Gestern war ein Feiertag und heute war ich da nur er leider nicht weshalb ich Montag wiederkommen soll weil morgen auch keiner da ist!

  • Zitat

    Beruf des VM spielt keine Rolle


    Geht auch keinen Mieter etwas an.

    Zitat

    Jetzt ist es fast zu spät, und ich vermute hier nur "Herumgehampel"


    Zu spät war es schon bei Unterschrift des Mietvertrages.
    Der Advokat wird den Mieterchen noch schön einheizen, wenn die dicke Backen machen.
    Das wäre dasselbe wenn ein ehrenwerter VM an einen Juristen vermieten würde. Das macht man einfach nicht !

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