Beiträge von Kolinum

    Ich muß mich nochmal melden.

    Eine Ursache des Splittens der monatlichen Beiträge könnte auch verständlich dadurch werden, das mit einer Einmalzahlung am Beginn des Jahres das gesamte Geld noch nicht zur Verfügung steht. Die Beiträge zur Betriebskostenvorauszahlung werden in der Regel auf Monatsraten aufgeteilt. Würde man diese ebenfalls in einer Summe am Jahresende zahlen, wäre das garnicht machbar.
    Darin könnte in Ihrem Fall ein nachvollziehbarer Grund liegen.

    Fazit: mit dem zweiten Blick sieht man besser!

    Die Versicherung wird Ihnen die Kosten nicht unmittelbar erstatten. Da es Sache des Vermieters ist und nur dieser zur Versicherung in einer Geschäftsbeziehung steht.
    Vorerst müssen Sie nur darauf achten, das die Trocknungsgeräte über einen Zwischenzähler betrieben werden. Dann erhalten Sie erstmal eine Gutschrift über den verbrauchten Strom.


    Was aber haben wir davon? Oder was dürfen wir fordern oder was steht uns zu??? Oder müssen wir das so hinnehmen und damit leben ohne entschädigt zu werden? (Wir haben 2 Kinder)

    Einfacher gesagt. Sie wollen Geld und glauben zu wissen, das es mit Kindern etwas mehr werden könnte, als so eine Art Kinderentschädigungsgeld.

    Sie können für die Zeit eine angemessene Mietminderung geltend machen. Wieviel ergoogeln Sie selbst.

    Die Vermietung eines Balkones ist nicht abhängig von dem Vorhandensein seiner Markise.
    Da die Markise bereits bei Unterzeichnung des Mietvertrages defekt war haben Sie das auch wissentlich in Kauf genommen.

    Versprechungen verstorbener Vermieter können Sie unter Jux verbuchen.

    "Sie haben im Juni mit meinem Vater eine Vereinbarung getroffen, dass Ihre Miete ab August 2012 um 20 Euro angepasst wird.
    Diese mündliche Vereinbarung ist rechtskräftig und Vetragsbestandteil des Mietvertrages."

    Das ist diffuses Geschwätz und tangiert in keiner Weise die gesetzliche Regelung

    BGB § 558 a Form und Begründung der Mieterhöhung
    (1) Das Mieterhöhungsverlangen nach § 558 ist dem Mieter in Textform zu erklären und zu begründen.

    1. Ist das dem Mieter zu erklären und nicht Außenstehenden.
    2. ebenso in Schriftform mit Begründung

    Zeigen Sie der der Dame die Regelung auf und damit hat sich's.

    Leider sind solche Purzelbäume bei alten Leuten nichts Ungewöhnliches. Sie können sich mit den Regelungen halt nicht so aus und denken einfach, man kann da mal etwas mehr verlangen.

    Wenn Sie noch nie was mit Handwerkern zu tun hatten, sei Ihnen verziehen. Andererseits sollte man aber wissen, das bei jeder Rechnung mit 19 % auch Herr Schäuble fürs absolute Nichtstun seine Hand aufhält.
    Macht bei 1000 € gleich mal 190 fürs Finananzamt.

    Wenn Sie richtig viel Geld los werden wollen, beauftragen Sie eine Institution mit der Vergabe von Handwerkerleistungen.
    Besagte Institution hat überhaupt kein Interesse an einen kostengüstigen Anbieter.
    So werden Sie nun halt zahlen müssen. Ich sehe da auch keinen Ausweg.
    Prüfen Sie nochmal genau den Mietvertrag, was da zur Endrenovierung geschrieben steht.

    BGB § 558 b Zustimmung zur Mieterhöhung
    (1) Soweit der Mieter der Mieterhöhung zustimmt, schuldet er die erhöhte Miete mit Beginn des dritten Kalendermonats nach dem Zugang des Erhöhungsverlangens.
    (2) Soweit der Mieter der Mieterhöhung nicht bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach dem Zugang des Verlangens zustimmt, kann der Vermieter auf Erteilung der Zustimmung klagen. Die Klage muss innerhalb von drei weiteren Monaten erhoben werden.
    (3) Ist der Klage ein Erhöhungsverlangen vorausgegangen, das den Anforderungen des § 558 a nicht entspricht, so kann es der Vermieter im Rechtsstreit nachholen oder die Mängel des Erhöhungsverlangens beheben. Dem Mieter steht auch in diesem Fall die Zustimmungsfrist nach Absatz 2 Satz 1 zu.
    (4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

    Ihr Mietvertrag endet am 31.7. und bis dahin sind Sie über die Wohnung noch verfügungsberechtigt. Das Ihre Vermieterin bereits zum 1.7. eine neue Mieterin gefunden hat ist für Sie von Vorteil, das Sie einen Monat weniger Miete zahlen müssten.

    Wenn nun bei der Übergabe wegen einer Verschiebung um 2-3 Tage eine nicht nachvollziehbares Theater veranstaltet wird. Wohl wieder eine besondere Spezies von Vermieter.

    "Gleichzeitig droht sie mit Einbehaltung der Kaution, falls die Übernahme an diesem Tag nicht erfolgt."
    Wohl eine besondere Art von Volksbelustigung.

    Ich würde in solchen Fall meine Pistole ziehen, ihr auf die Brust setzen und sagen: 22.6. oder 31.7.
    Allerdings kostet Sie das noch die Miete für Juli. Soll Sie sehen, wie sie mit den vor der Tür stehenden neuen Mietern dann zurechtkommt.

    Für den Fußboden müssen Sie nur den Zeitwert ersetzen und zwar in den Zimmer wo sich der Schaden befindet. Sollten Sie eine Versicherung haben wäre der Schaden da zu melden und diese stellen dann auch die Schadenshöhe fest und ist damit für Sie der Schadenswert zur Begleichung. Darüberhinaus geht nichts.

    Sie haben sicher zu stellen, das die Kündigung spätestens den Vermieter am 3. Werktag des Monates zugegangen ist.
    Das geschieht am sichersten durch persönliche Übergabe oder Einwurf in seinem Briefkasten; wovon ein Zeuge glaubhaft in Kenntnis zu setzen ist.
    Andernfalls müssen Sie die Kündigung so rechtzeiig auf den Weg bringen, das Sie notfalls noch diesen Weg beschreiten können.

    Alles andere ist Getöns!

    Hallo nochmal,

    aber darf der Vermieter Räume ohne Fußbodenbelag vermieten ohne vorher darauf hinzuweisen?

    Ja, natürlich darf er. Warum soll er darauf hinweisen, wenn Sie bei der Besichtigung schon selbst darüberfallen.
    Manche Mieter mögen sowas und sind sogar mit einem Einstreu aus Stroh glücklich.
    Nun, überlegen Sie mal. Soll er vielleicht noch auf einen möglichen Sonneneinfall in Ihrer Wohnung hinweisen?:rolleyes:

    Bei kalkhaltigen Wasser ist das schon fast an der Tagesordnung.
    Das Einfachste, schnellste und billigste ist immer die Selbstvornahme. Das kostet kein Material ausser etwas verdünnten Essig und ein wenig Arbeit, dann hält das wieder geraume Zeit.


    Das Wohnzimmer und die Küche werden auf Zusage der Vermieterin beim Besichtigen/Mietvertragsabschluss noch neu gefliest, da die Fliesen nach 14 Jahren Mietzeit unserer Vormieter verschlissen sind.

    Verständlich.

    Zitat

    In den anderen 3 Räumen liegt Teppichboden, welcher allerdings hochgratig Verfleckt ist :(. Bei der Besichtigung wurde mitgeteilt, dass die Teppichboidenbeläge raus kommen. Also gingen wir davon aus, dass diese auf dem Fliesenboden liegen, welcher in der kompletten Wohnung liegt, und nur entfernt werden muss.

    Da gingen leider Sie und nicht die Vermieterin. Für Irrtümer muß man nun mal gerade stehen.

    Zitat

    Wer kümmert sich nun um neuen Fußbodenbelag??

    Sie natürlich.

    Zitat

    Natürlich werde ich mich diesbezüglich noch mit der Vermieterin auseinandersetzen, .....

    Das ist nie verkehrt.

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