Liebe Forumsleser,
Was ist bei Mietrückständen besser? Ein reguläres Mahnverfahren oder ein Urkundenmahnverfahren? Ich habe gehört, daß Urkundenverfahren wäre schneller.
Es geht hier nur um die im Mietvertrag vereinbarte Monatsmiete und eine schriftlich erfolgte Mieterhöhung.
Vielen Dank im voraus!