Huhu Forum ![]()
Vor 1-2 Jahren haben wir uns im TOOM eine Farbe mischen lassen (denke ihr kennt diese Mischautomaten).
Die Farbe unterscheidet sich ja nur fabrlich von denen im Regal - bei matt oder glänzend haben wir wohl glänzend genommen.
Jetzt hat der Vermieter das Bad renoviert bzw ist dabei (erst alles raus, inzwischen gefließt und Duschkabinenboden drin). Dabei ist natürlich auch die Wand oberhalb von 2m (über dem gefliesten Teil) beschädigt worden durch Abschleifen/Grundieren fürs Fliesen und Verputzen nach Arbeiten an Leitungen/Rohren in der Wand.
Morgen kommt der Vermieter um entsprechende Stellen zu grundieren und verlangt von uns, dass wir die (wenn auch kleine) Fläche streichen, weil in unserer Farbe Öl sei? Zudem soll es erst nach dem Streichen mit den Arbeiten (Klo, Heizung, Waschbecken, Dusche) weitergehen.
Der Vermieter bestellt Handwerker, deren Beschädigungen wir begleichen sollen, weil wir das Bad mit einer handelsüblichen Farbe gestrichen haben? ![]()
Müsste er nicht mindestens einen weißen Anstrich anbieten oder einen Anstrich mit der selben Farbe, wenn wir ihm diese bereitstellen?
Unser größtes Interesse ist, dass das Bad schnell wieder benutzbar ist (Arbeiten haben vor genau 3 Wochen angefangen), sodass wir bei keinem Entgegenkommen des Vermieters es wohl selber streichen werden.
Zum Glück haben wir noch ein zweites Bad, auch wenn das nur über mein Zimmer, das einzeln vom Treppenhaus abzweigt, erreichbar ist...
Wir würden gerne wissen, ob das so in Ordnung ist, dass er von uns optionslos das Streichen verlangt...
Danke für alle hilfreichen Antworten ![]()