Gebäudeversicherungen - Zuschlag für monantliche Zahlung umlagefähig?

  • Die Versicherungen wie Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung usw., welche der Vermieter verpflichtet ist abzuschließen, sind umlagefähig, das hießt, sie können in die Betriebskosten eingerechnet und so auf die Mieter umgelegt werden.
    Wenn nun der Vermieter sich entscheidet, die Versicherung nicht jährlich, sondern monatlich zu bezahlen und die Versicheungsgesellschaft dafür einen Aufschlag berechnet, ist dieser dann auch auf die Mieter umlegbar?
    Ich konnte zu dieser Frage keine eindeutigen Hinweise finden.

  • Sehr geehrter Kolinum,

    herzlichen Dank für den Hinweis! Ich war auch schon auf das Wirtschaftlichkeitsgebot gestoßen und ich hätte meine Frage wohl daraufhin präzisieren müssen. Mir ist aber weiterhin nicht ganz klar, ob die 6% Mehrkosten, die durch die monatliche Zahlung anfallen, gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen. Es klingt wahrscheinlich, aber ist das sicher? Es heißt doch, es muß nicht immer das günstigste Angebot genommen werden, fraglich ist aber, ob diese Mehrkosten sozusagen als Teil des Angebotes gelten.

    Viele Grüße und herzlichen Dank

    post scriptum: Es tut mir herzlich leid, daß ich durch meine vielleicht zu unpräzise Frage, Verbitterung bei Ihnen hervorgerufen habe.


  • post scriptum: Es tut mir herzlich leid, daß ich durch meine vielleicht zu unpräzise Frage, Verbitterung bei Ihnen hervorgerufen habe.

    Vergessen, aber man erlebt so manches hier.
    So präzis kann ich Ihnen leider auch nicht antworten. Es handelt sich hierbei Auslegungssache und da sind selbst versierte Juristen überfragt.

  • Ich muß mich nochmal melden.

    Eine Ursache des Splittens der monatlichen Beiträge könnte auch verständlich dadurch werden, das mit einer Einmalzahlung am Beginn des Jahres das gesamte Geld noch nicht zur Verfügung steht. Die Beiträge zur Betriebskostenvorauszahlung werden in der Regel auf Monatsraten aufgeteilt. Würde man diese ebenfalls in einer Summe am Jahresende zahlen, wäre das garnicht machbar.
    Darin könnte in Ihrem Fall ein nachvollziehbarer Grund liegen.

    Fazit: mit dem zweiten Blick sieht man besser!

  • Konnten Sie auch nicht, weil Sie nicht ernsthaft gesucht haben. Das übernehmen solch Dumme wie ich gern für Sie.


    Na, dann mal zu...
    Btw, ich bin mir diesbzgl. auch unsicher...

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