mündliche Vereinbarunf die es nie gab

  • Hallo Ihr da draußen..
    vielleicht könnt ihr mir ja ein wenig weiterhelfen..

    schon im Dezember vergangenen Jahres schrieb mir meine Vermieterin eine Mahnung wegen Mietrückständen..
    " Sie hatten im Juni 2012 mit meinem Vater eine Mietanpassung für Ihre Wohnung in Höhe von 20 Euro monatlich vereinbart.Jedoch habeen sie für die Monate August bis Dezember weiterin xy Euro überwiesen..."

    Auf dieses Schreiben habe ich umgehend schriftlich reagiert " .. Eine Vereinbarung zur Mieterhöhung ab August 2012 liegt mir nicht vor..... "

    Bis Heute kam nie eine Antwort auf mein Schreiben..
    Jetzt habe ich folgenden Brief erhalten:

    ______________________________________
    Abmahnung Verletzung Mietvertrag

    Sehr geehrte Fr. XY,

    als Mieterin haben Sie nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten.
    Sie haben im Juni mit meinem Vater eine Vereinbarung getroffen, dass Ihre Miete ab August 2012 um 20 Euro angepasst wird.
    Diese mündliche Vereinbarung ist rechtskräftig und Vetragsbestandteil des Mietvertrages.
    Sie sind bisher dieser Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen, schlimmer noch, Sie streiten die Verinbarung ab.

    ...

    Des weiteren möchte ich Sie darauf hinweisen , dass der Vermieter das Recht hat ein Mietverhältnis frostlos zu kündigen, falls der Mieter mit 2 Monatsmieten in Verzug ist.

    _____________________________________

    Ich habe keinerlei Verinbarung mit dem Vater ( er steht nicht als Vermieter im Mietvertrag) meiner Vermieterin über eine Mieterhöhung getroffen, werder mündlich noch schriftlich.
    Auch mit meiner Vermieterin gibt es so etwas nicht, bis auf den Brief von letzten Jahr den ich als erstes zitiert habe..

    Nun meine Frage, da es keinerlei Vereinbarung gab, darf meine Vermieterin die angeblichen Mietrückstände von August bis jetzt einfordern?
    Und was ist mit der fristlosen Kündigung? Ich zahle meine Miete jeden Monat pünktlich also den Betrag der im Mietvertrag steht.
    Da es ja nie eine Vereinbarung zu einer Mieterhöhung gab, habe ich die Miete auch nicht angepasst.

    Über eine schnelle Antwort freue ich mich sehr

    Liebe Grüße

  • "Sie haben im Juni mit meinem Vater eine Vereinbarung getroffen, dass Ihre Miete ab August 2012 um 20 Euro angepasst wird.
    Diese mündliche Vereinbarung ist rechtskräftig und Vetragsbestandteil des Mietvertrages."

    Das ist diffuses Geschwätz und tangiert in keiner Weise die gesetzliche Regelung

    BGB § 558 a Form und Begründung der Mieterhöhung
    (1) Das Mieterhöhungsverlangen nach § 558 ist dem Mieter in Textform zu erklären und zu begründen.

    1. Ist das dem Mieter zu erklären und nicht Außenstehenden.
    2. ebenso in Schriftform mit Begründung

    Zeigen Sie der der Dame die Regelung auf und damit hat sich's.

    Leider sind solche Purzelbäume bei alten Leuten nichts Ungewöhnliches. Sie können sich mit den Regelungen halt nicht so aus und denken einfach, man kann da mal etwas mehr verlangen.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (19. Juni 2013 um 14:14)

  • Hallo CurlySue30,

    wie mein Vorredner bereits sagte:
    1. Schriftliches Mieterhöhungsverlangen vom Vermieter, 2. Schriftliche Zustimmung vom Mieter, 3. sonst läuft nix.
    Du musst aber Deine VM nicht rechtsaufklären (das ist ihr selbst überlassen), sondern ich würde ihr mitteilen, dass mir eine rechtskräftige Mieterhöhung unbekannt ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (19. Juni 2013 um 16:28)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!