Gehts noch! Dann dichten Sie die Fenster ab. Dichtungen gibt es in jedem Baumarkt für wenige Cent.
Wo leben Sie denn eigentlich?
Beiträge von Kolinum
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Bei den Nebenkosten darf kein Gewinn erwirtschaftet werden. Es ist praktisch ein Durchläufer. Jede Forderung ist nachweißlich zu belegen.
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Wenn bei der Übergabe keine Beanstandungen waren, gilt das.
Das Laminat kann nur bei Nässe aufbrechen und den Beweis, das Sie die Nässe verursacht haben, soll er beibringen.
Auf einen Zuruf hin brauchen Sie nicht zu reagieren. -
Tun Sie das, wie @anitarie rät.
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Aus meiner Sicht ist das eher ein mißlicher Lebensumstand und kein Mietrecht. Ich kann deshalb nicht hilfreich antworten.
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Sicher, wenn Sie nachweisen können, das der Eigenbedarf nur vorgeschioben ist.
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Rechtliche Grundlagen dazu gibt es nicht, Urteile suchen Sie bitte selbst.
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Ja, unser AjaxMH, so isser nun mal.
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Ich kann Sie nur auf die:
Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten
(Verordnung über Heizkostenabrechnung - HeizkostenV)
hinweisen. -
1. Die Effizienz eine alten Anlage ist immer schlechter gegenüber einer neuen Anlage. Das wäre schon mal ein Grund.
2. Ein defekter Kessel könnte des Mißstand nur noch vergrößern.
3. Wenn der Körper nicht richtig warm wird, versuchen sie, diese zu entlüften.
4. Unrichtige Berechnung der Heizkosten.
5. Wohnungsleerstand wurde Ihnen mitberechnet.Die Ursache ergründen Sie am besten mit einem Vergleich zu Ihrer Vorjahresabrechnung. Da finden Sie am ehesten die Explosion.
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Die Hoffnung stirbt zuletzt. Viel Glück !
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Da steht dann Aussage gegen Aussage und schließe mich der Meinung vom Mainschwimmer an.
Eine Klärung können Sie nur vor Gericht erstreiten. -
Die Hauptfrage ist...
Ich habe mittlerweile ein Artest vom Arzt das ich es nicht mehr weder Seelisch noch Körperlich in diesem Mietverhältnis aushalte... bzw das dies meiner Gesundheit großen Schaden zufugt...Darf ich noch heute die fristlose schreiben...
Natürlich dürfen Sie. Eventuell negative Konsequenzen müssen Sie also allein, ohne mich, tragen.
Das Attest ist wertlos. Jeder Arzt schreibt Ihnen sowas.
Besser ist Sie kündigen fristgerecht und in Ordnung.
Fristlosen Kündigungen wurden vom Gesetzgeber sehr enge Grenzen gesetzt.Dazu hier:
§ 569 BGB Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund(1) .........
(2) Ein wichtiger Grund im Sinne des § 543 Abs. 1 liegt ferner vor, wenn eine Vertragspartei den Hausfrieden nachhaltig stört, so dass dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann. -
Renovieren Sie die Wohnung entsprechend des vorhandenen Zustandes.
Das andere ist bloß Juristenkackerei und für Sie nicht bindend -
"Die Einbauküche des Vormieters ist nicht Bestandteil wurde Ihnen während des Besichtigungstermins angeboten. Als Vermieterinnen überließen wir Ihnen die Wahl: entweder wir entsorgen die Küchenzeile restlos oder Sie übernehmen sie kostenlos, womit sie kein Bestandteil des Mietvertrages ist. Somit vertreten wir weiterhin die Auffassung dass die Küche Ihr Eigentum ist und wir keinerlei Gewährleistungspflichten unterliegen. Sie können gern ein Gericht mit einer endgültigen Entscheidung beauftragen."Wenn das so war, wie geschildert sind rechtliche Schritte zwecklos. Die Begründung halte ich für verständlich.
Sie wurden vor die Wahl gestellt und haben sich entschieden. Da sollten Sie auch dazu stehen. -
Aber je mehr ich hier im Forum lese, um so mehr drängt sich mir der Eindruck auf, das der Mieter nur ein Recht hat...auszuziehen.
Manchmal schon. Da glauben manche schon es wäre ihr Besitz.
Sie werden hier sicher nicht Ihre Wunschantwort bekommen, möglicherweise kann Ihr Anwalt was bewirken.Rechtlich gesehen haben Sie nur Anspruch auf einen Zugang zu den Medien, denn dafür bezahlen Sie ja Steuern, nennt man wohl anders.
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Dann schreiben Sie ihren Vermieter mal ein nettes Briefchen.
Wenn Sie erst im April 2014 eingezogen sind, dann ist es wohl klar, das der Abrechnungszeitraum nicht stimmt.
Dann weisst man das zurück. Das ist doch die einfachste Sache der Welt oder erwarten Sie, das man sich hier im Forum drum kümmert. -
Leider sind aus diesen Anlagen die Abrechnungszeiträume nicht ersichtlich.
Ihr Problem ist hier nicht zu klären. Nehmen Sie Ihre Unterlagen und bemühen sich zu einem Anwalt vor Ort. -
Dann scannen Sie doch mal die Rechnung hier ein. Da werden wir dann sehen; persönliche Daten schwärzen.
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ich habe die erste Betriebskostenabrechnung 2013 Jahr empfangen. In meiner Wohnung wohne ich seit 15.04.2014. In der vorherigen Zeit lebte der andere Mieter. Auf welcher Rechtsgrundlage für das Vorjahr zu mir aufgeladen?
Trotz eifrigen Suchens habe ich eine Rechtsgrundlage für das, wahrscheinlich irrtümliche, verschicken von Betriebskostenabrechnungen nicht finden können. Tut mir leid!
Versuchen Sie es mal mit einer Rücksendung
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