Betriebskostenabrechnung 2013 - andere Mieter

  • Hallo,

    ich habe die erste Betriebskostenabrechnung 2013 Jahr empfangen. In meiner Wohnung wohne ich seit 15.04.2014. In der vorherigen Zeit lebte der andere Mieter. Auf welcher Rechtsgrundlage für das Vorjahr zu mir aufgeladen?

  • ich habe die erste Betriebskostenabrechnung 2013 Jahr empfangen. In meiner Wohnung wohne ich seit 15.04.2014. In der vorherigen Zeit lebte der andere Mieter. Auf welcher Rechtsgrundlage für das Vorjahr zu mir aufgeladen?

    Trotz eifrigen Suchens habe ich eine Rechtsgrundlage für das, wahrscheinlich irrtümliche, verschicken von Betriebskostenabrechnungen nicht finden können. Tut mir leid!
    Versuchen Sie es mal mit einer Rücksendung

  • Na ja aber..

    Liegenschaftsmanagement nicht auf die E-Mails antwortete. Warum habe Ich keine erste Mahnung erhalten oder kontaktieren für mich nicht genommen ?

    Jetzt Ich habe die letzte Mahnung von L & O Inkasso GmbH empfangen. Es war bezahlt.

    Was kann ich tun ?

  • Zitat

    Auf welcher Rechtsgrundlage für das Vorjahr zu mir aufgeladen?

    Das der Abrechnungszeitraum nicht das Kalenderjahr ist.

    Der kann nämlich auch von z. B. 1.3. 2013 - 30.4.2014 gehen.

    Oder vom 1.4.2013 - 31.5.2014

    Oder vom 1.5.2013 - 30.6.2014

    usw. usw.

    Darin enthalten Dein Nutzungszeitraum ab dem 15.4.2014, falls das auch Mietbeginn war.

    Zitat

    Liegenschaftsmanagement nicht auf die E-Mails antwortete.

    Weil sie evtl. im Spamordner gelandet ist, gar nicht gelesen oder aus Versehen gelöscht wurde. So wichtige Sachen erledigt man besser immer noch mit der guten alten Post.

  • Leider sind aus diesen Anlagen die Abrechnungszeiträume nicht ersichtlich.
    Ihr Problem ist hier nicht zu klären. Nehmen Sie Ihre Unterlagen und bemühen sich zu einem Anwalt vor Ort.

  • Dann schreiben Sie ihren Vermieter mal ein nettes Briefchen.
    Wenn Sie erst im April 2014 eingezogen sind, dann ist es wohl klar, das der Abrechnungszeitraum nicht stimmt.
    Dann weisst man das zurück. Das ist doch die einfachste Sache der Welt oder erwarten Sie, das man sich hier im Forum drum kümmert.

  • Was aber bisher noch nicht erwähnt wurde ist die Tatsache, dass dieses Problem nicht das Mietrecht berührt. Hier geht es um unberechtigte Forderungen einer Inkassobude.

    Der Fragesteller sollte mal darüber nachdenken was er machen würde, wenn er an der Tanke die Füllung des Kunden bezahlen soll, der vor ihm an der Säule getankt hat. Nichts anderes passiert nämlich hier.

  • Was aber bisher noch nicht erwähnt wurde ist die Tatsache, dass dieses Problem nicht das Mietrecht berührt. Hier geht es um unberechtigte Forderungen einer Inkassobude.

    Der Fragesteller sollte mal darüber nachdenken was er machen würde, wenn er an der Tanke die Füllung des Kunden bezahlen soll, der vor ihm an der Säule getankt hat. Nichts anderes passiert nämlich hier.


    Genauso isses.:rolleyes:

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