EInbauküche Bestandteil der Wohung ja oder nein

  • Hallo liebe Forennutzer,
    seit einiger Zeit gibt es Streit um die vorhandene Einbauküche (1994). Ein Gerät ist defekt. Wir haben den Mangel angezeigt und uns wurde mitgeteilt, dass die Küche nicht Bestandteil Wohnung sei. Die Wohnung wurde uns aber 2008 mit eben diese Küche vermietet. Auf mein Schreiben, das Die Küche mit Unterzeichnung des Vertrages als mit vermietet gilt, egal ob Sue im Übergabeprotokoll oder Vertrag stehet, reagierte der Vermieter wie folgt:

    "Die Einbauküche des Vormieters ist nicht Bestandteil wurde Ihnen während des Besichtigungstermins angeboten. Als Vermieterinnen überließen wir Ihnen die Wahl: entweder wir entsorgen die Küchenzeile restlos oder Sie übernehmen sie kostenlos, womit sie kein Bestandteil des Mietvertrages ist. Somit vertreten wir weiterhin die Auffassung dass die Küche Ihr Eigentum ist und wir keinerlei Gewährleistungspflichten unterliegen. Sie können gern ein Gericht mit einer endgültigen Entscheidung beauftragen."

    Was kann ich tun? Freue mich auf eure Antworten

    Liebe Grüße Pummel

  • Hallo,

    wenn es so war, wie die Vermieterin beschreiben, ist es deine Küche und du bist für die Reparatur verantwortlich.

    Ist es denn so gewesen, dass dir angeboten wurde, die Küche entweder zu entfernen oder dass du sie kostenlos übernimmst?

    Gruss
    H H


  • "Die Einbauküche des Vormieters ist nicht Bestandteil wurde Ihnen während des Besichtigungstermins angeboten. Als Vermieterinnen überließen wir Ihnen die Wahl: entweder wir entsorgen die Küchenzeile restlos oder Sie übernehmen sie kostenlos, womit sie kein Bestandteil des Mietvertrages ist. Somit vertreten wir weiterhin die Auffassung dass die Küche Ihr Eigentum ist und wir keinerlei Gewährleistungspflichten unterliegen. Sie können gern ein Gericht mit einer endgültigen Entscheidung beauftragen."

    Wenn das so war, wie geschildert sind rechtliche Schritte zwecklos. Die Begründung halte ich für verständlich.
    Sie wurden vor die Wahl gestellt und haben sich entschieden. Da sollten Sie auch dazu stehen.

  • ....was u.U. vom Vermieter zu beweisen wäre... Leider entspricht der dargestellte Sachverhalt des Vermieters schlichtweg nicht den Tatsachen. Mein verst. Mann und ich haben zuvor jeweils WG mit EBK bewohnt. Unter diesem Gesichtspunkt haben wir die gemeinsame Wohnung angemietet. Es gab keinerlei mündliche Absprachen. Uns wurde nie die Küche kostenlos überlassen oder angeboten diese zu entsorgen wenn wir sie nicht nutzen wollen. Wenn dem so wäre , hätte das bei Einzug auch in die Reparatur des Geschirrspülers, bei dem wir uns durch die Beteiligung der Kleinreparaturen mit beteiligt hätten, verlangt.
    Eine Reparatur einer defekten Aufhängung eines Küchenschrankes 2013 wurde auch anstandslos vom Vermieter übernommen. Deshalb sehe ich auch nicht ein, irgendwelche Kosten durch Abnutzung und täglichen Gebrauch der Küche zu bezahlen.
    Das Mieterhöhungsbegehren 05/2014 zur Anpassung auf die ortsübliche Miete bezieht sich auch auf die gehobene Ausstattung durch die besagte Küchennutzung. Mittlerweile wurde diese Mietanpassung jedoch zurückgenommen.....

    Bleibt mir wirklich nur der Rechtsweg?

  • Sorry, kleiner Schreibfehler im Antworttext muss natürlich heißen:........hätte das bei Einzug schriftlich festgehalten werden müssen und ich hätte auch nicht die Reparatur des Geschirrspülers verlangt.

  • danke für die Antworten, habe auch keine Rechtsauskunft erwartet....nur Meinungen.
    Ich werde diesbezüglich etwas anders verfahren.... momentan sammle ich Informationen vom Vormieter und ehemaligen Hausmeister.
    Werde den Vermieter noch einmal anschreiben und ihm den Sachverhalt meinerseits darlegen, ihm ankündigen bei der nächsten Reparatur den Mangel anzuzeigen mit der Bitte diesen mit Frist von 3 Wochen zu beheben. Erfolgt das nicht werde ich mit Hilfe eines Anwalts die Grundmiete prozentual kürzen. Ich weiß das ich im Recht bin, aber wie es in Deutschland meistens ist-Recht haben und Recht bekommen- sind zweierlei Maß. Ich finde das Verhalten des Vermieters schon sehr arglistig.

  • Hallo,

    dann steht wirklich Aussage gegen Aussage. Durch die zurückgenommene Anpassung der Miete wegen gerade dieser Küche bist du da natürlich im Vorteil. Ob dein Vermieter arglistig ist, wage ich zu bezweifeln. Er hat doch schon Reparaturen bezahlt. Vielleicht sieht er die Sachlage aus seiner Sicht wirklich so wie er es darstellt. Dass die Küche weder im Mietvertrag noch im Übergabeprotokoll steht würde seine Rechtsposition eher stützen. Da kann man wirklich schlecht vorraussagen, wie die Sache ausgehen würde.

    Auf der anderen Seite solltest du dir überlegen, ob es wirklich clever ist, die vor Gericht zu erstreiten, dass die Küche vermietet ist. Selbst wenn du gewinnst, kommt als nächstes wieder die Erhöhung der Miete wegen der Einbauküche. Ich weiss nicht wie hoch die Erhöhung war, aber möglicherweise ist die gesparte Miete wesentlich höher als, alle paar Jahre mal eine Reparatur selbst zu zahlen.

    Gruss
    H H

  • Hallo noch einmal zurück... kann keine Mieterhöhung geben, die ist nach meiner Rechtsauffassung Bestandteil der jetzigen Miete. Vermieter scheut einfach die Kosten...denn in 5 Jahren ist die Küche praktisch komplett abgeschrieben und er wäre verpflichtet Austausch von Geräten und Mobiliar vorzunehmen ...daher scheint der Wind zu wehen....denn es ist keine kleine Küche. Ich wohne seit 2008 in der Wohnung und es waren bisher 2 Reparaturen an der Küche notwendig... die Aufhängung und der Geschirrspüler dessen Repartur wir im Aug selbst übernommen haben um weiter Schäden zu vermeiden. Das die Kosten der Aufhängung für die Schrankteile vom Vermieter übernommen wurden spricht aus meiner Sicht dafür, dass die Küche mit vermietet wurde. Diese Ausgaben hat er sicherlich irgendwie/ irgendwo steuerlich verbucht oder ersetzt bekommen. Seit heute weiß ich schon mal, das der Vermieter die Küche vom Vormieter abgelöst hat.
    Widerspricht jeder Logik mir diese dann kostenlos zur Verfügung zu stellen.?
    Mieterhöhungsbegehren beinhaltete in etwa..... aufgrund der ortsüblichen Miete und der Küchennutzung beabsichtigen wir die Miete um 10 % auf.... zu erhöhen. Weder 2 ausführliche Infos zur Vergleichsmiete oder Gutachten (Mietspiegel gibt es bei uns nicht) lagen bei, deshalb habe ich widersprochen.

  • Naja, wenn du dich so toll auskennst, dann hättest du hier ja gar nicht erst fragen brauchen.

    Dann wird es wohl so sein:
    Der Vermieter ist natürlich verpflichtet die Küche nach 5 Jahren auszutauschen, weil sie dann abgeschrieben ist. Deshalb gibt es in Deutschlands Mietwohnungen auch keine Küchen die älter sind als 5 Jahre.

    Übrigens, wenn ein Haus nach 50 Jahren abgeschrieben ist, muss der Vermieter es auch abreißen und neu bauen. Deshalb gibt es auch keine alten Häuser in Deutschland.

    Die Ausgaben können die Vermieter aber irgendwie steuerlich verbuchen und kriegen alles ersetzt.

    Gruss
    H H

    Seltsam? Aber so steht es geschrieben ...

  • [quote='1']Naja, wenn du dich so toll auskennst, dann hättest du hier ja gar nicht erst fragen brauchen.

    Ich kenn mich nicht aus, habe mich ledeglich etwas im Mietlexikon belesen und gehofft jemanden zu finden, der ähnliche Probleme hat. Für mich ist es die einzig logische Erklärung warum der Vermieter plötzlich Tatsachen einfach verdreht.

  • Dann wird es wohl so sein:
    Der Vermieter ist natürlich verpflichtet die Küche nach 5 Jahren auszutauschen, weil sie dann abgeschrieben ist. Deshalb gibt es in Deutschlands Mietwohnungen auch keine Küchen die älter sind als 5 Jahre.


    das ist für mich unsachlich diskutiert und hat mit meinem Anliegen weniger zu tun.
    Übrigens, wenn ein Haus nach 50 Jahren abgeschrieben ist, muss der Vermieter es auch abreißen und neu bauen. Deshalb gibt es auch keine alten Häuser in Deutschland.

    Die Ausgaben können die Vermieter aber irgendwie steuerlich verbuchen und kriegen alles ersetzt.

    Gruss
    H H

  • Dann wird es wohl so sein:
    Der Vermieter ist natürlich verpflichtet die Küche nach 5 Jahren auszutauschen, weil sie dann abgeschrieben ist. Deshalb gibt es in Deutschlands Mietwohnungen auch keine Küchen die älter sind als 5 Jahre.

    Übrigens, wenn ein Haus nach 50 Jahren abgeschrieben ist, muss der Vermieter es auch abreißen und neu bauen. Deshalb gibt es auch keine alten Häuser in Deutschland.

    Die Ausgaben können die Vermieter aber irgendwie steuerlich verbuchen und kriegen alles ersetzt.

  • nicht alles ....aber vieles...sorry ist für mich unsachlich diskutiert und hat weniger mit meinem Anliegen zu tun.

    Trotzdem vielen Dank für die Anwort und liebe Grüße Pummel

  • Dann wird es wohl so sein:
    Der Vermieter ist natürlich verpflichtet die Küche nach 5 Jahren auszutauschen, weil sie dann abgeschrieben ist. Deshalb gibt es in Deutschlands Mietwohnungen auch keine Küchen die älter sind als 5 Jahre.
    Übrigens, wenn ein Haus nach 50 Jahren abgeschrieben ist, muss der Vermieter es auch abreißen und neu bauen. Deshalb gibt es auch keine alten Häuser in Deutschland.


    Genauso isses.:o

  • Küchen mit samt aller elektr.Geräte nach 5 Jahren abgeschrieben. Das würde bedeuten, daß Du € 50,00 mtl. für Küchenbenutzung
    bezahlen mußt - nach einem Anschaffungswert von angenommen € 3000,00/ in einem Jahr € 600,00/ im Monat € 50,00.Könntest Du
    Dir das leisten?

  • Was soll denn dieser Abschreibungsunsinn.
    Da wird wieder mal alles durcheinander geschmissen. Die Abschreibung von Gegenständen nach einer gewissen Zeit ist ein rein steuerlicher bzw. versicherungsrechtlicher Aspekt und hat mit Mietrecht wiedert mal nichts zu tun.
    Kreative TE gibts hier manchmal recihlich.

  • Was soll denn dieser Abschreibungsunsinn.
    Da wird wieder mal alles durcheinander geschmissen. Die Abschreibung von Gegenständen nach einer gewissen Zeit ist ein rein steuerlicher bzw. versicherungsrechtlicher Aspekt und hat mit Mietrecht wiedert mal nichts zu tun.
    Kreative TE gibts hier manchmal recihlich.


    Ich möchte noch einmal darauf hinweisen , das die Küche von 1994 und damit in 5 Jahre komplett wertlos ist und ich keine Kleinreparaturen mehr zahlen muss. Wie der Vermieter dann mit dem Mangel umgeht ist dann ausschließlich seine Sache.

    Auszug:Mietrechtlexikon.de
    Nach einer Nutzungsdauer von 25 Jahren ist eine Einbauküche jedenfalls verbraucht, so daß der Mieter bei Beschädigung oder Entfernung nicht auf Schadensersatz haftet. LG Berlin, Urteil vom 21. Mai 2001 , Az: 62 S 13/01 ; Quelle: Grundeigentum 2001, 1404. Das AG Saarlouis, hatte in seinem Urteil vom 27. Oktober 1993, Az: 24b C 893/91 eine 10jährigen Nutzungsdauer der Möbel (mit Kücheneinrichtung) angenommen. Eine starre Grenze bei der Nutzungsdauer gibt es sicher nicht. Es hängt vom Einzelfall ab. Eine 5-Köpfige Familie beansprucht eine Küche sicher wesentlich stärker, als ein Single.


    Liebe Grüße

  • Ich möchte noch einmal darauf hinweisen , das die Küche von 1994 und damit in 5 Jahre komplett wertlos ist und ich keine Kleinreparaturen mehr zahlen muss.


    Haste Pech gehabt. Soo einfach isses nämlich nicht. Dann könntest Du sie ja auch mutwillig zerstören...

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