Drohung des neuen Eigentümers

  • Der neue Eigentümer hat mir ganz klar gesagt: wenn ich an einer Fortsetzung des MV interessiert sei, hätte ich den neuen MV zu unterschreiben.

    Jetzt liegt mir tatsächlich eine Eigenbedarfskündigung vor. Einspruch erfolgte.

    Wie lange kann es bis zur Räumungsklage dauern? Es sind schon 4 Wochen vergangen.

    Findet die Drohung zu unterschreiben ... und nun die Eigenbedarfskündigung vor Gericht ein Gehör in dem Sinne, dass der Eigenbedarf vorgeschoben ist?

    Vielen Dank, für jeden Tipp, Hinweis bin ich wirklich dankbar.

  • Hast Du denn geprüft, ob die Eigenbedarfskündigung auch formal richtig ist. Ein Vermieter muss nämlich genau aufführen, wer in die Wohnung einziehen wird und vor allem muss er dies auch genau begründen. Steht der neue Eigentümer denn überhaupt schon im Grundbuch? Das wäre nämlich Voraussetzung dafür, dass er Dir kündigen kann. Sollte die Kündigung zwar augenscheinlich berechtigt sein, Du dies jedoch aufgrund der Vorgeschichte anzweifelst, müsstest Du das tatsächlich bei Gericht beweisen können, wie auch Kolinum schon schrieb.

    Wie lange es bis zur Räumungsklage dauert, hängt auch von der Kündigungsfrist ab. Die normale Kündigungsfrist beträgt 3 Monate, nach 5 Jahren Mietdauer verlängert sich die Frist auf 6 Monate und ab 8 Jahren sind es dann 9 Monate. Wenn Du mit Ablauf der Kündigungsfrist nicht ausgezogen bis, muss der Vermieter auf Räumung klagen. Und wie lange so ein Räumungsprozess dauert hängt oftmals auch von der Kapazität der Gerichte ab - das geht mal schneller, mal langsamer. Aber bevor es wirklich zu einer Räumungsklage kommt, solltest Du Dich auf jeden Fall von einem Anwalt beraten lassen.

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