Hallo,
ich habe die erste Betriebskostenabrechnung 2013 Jahr empfangen. In meiner Wohnung wohne ich seit 15.04.2014. In der vorherigen Zeit lebte der andere Mieter. Auf welcher Rechtsgrundlage für das Vorjahr zu mir aufgeladen?
Hallo,
ich habe die erste Betriebskostenabrechnung 2013 Jahr empfangen. In meiner Wohnung wohne ich seit 15.04.2014. In der vorherigen Zeit lebte der andere Mieter. Auf welcher Rechtsgrundlage für das Vorjahr zu mir aufgeladen?
ich habe die erste Betriebskostenabrechnung 2013 Jahr empfangen. In meiner Wohnung wohne ich seit 15.04.2014. In der vorherigen Zeit lebte der andere Mieter. Auf welcher Rechtsgrundlage für das Vorjahr zu mir aufgeladen?
Trotz eifrigen Suchens habe ich eine Rechtsgrundlage für das, wahrscheinlich irrtümliche, verschicken von Betriebskostenabrechnungen nicht finden können. Tut mir leid!
Versuchen Sie es mal mit einer Rücksendung
Ich verstehe, dass es sich eine bloße Betrug ?
ZitatIch verstehe, dass es sich eine bloße Betrug ?
Eine irrtümlich verschickte Abrechnung ist kein Betrug!
Na ja aber..
Liegenschaftsmanagement nicht auf die E-Mails antwortete. Warum habe Ich keine erste Mahnung erhalten oder kontaktieren für mich nicht genommen ?
Jetzt Ich habe die letzte Mahnung von L & O Inkasso GmbH empfangen. Es war bezahlt.
Was kann ich tun ?
ZitatAuf welcher Rechtsgrundlage für das Vorjahr zu mir aufgeladen?
Das der Abrechnungszeitraum nicht das Kalenderjahr ist.
Der kann nämlich auch von z. B. 1.3. 2013 - 30.4.2014 gehen.
Oder vom 1.4.2013 - 31.5.2014
Oder vom 1.5.2013 - 30.6.2014
usw. usw.
Darin enthalten Dein Nutzungszeitraum ab dem 15.4.2014, falls das auch Mietbeginn war.
ZitatLiegenschaftsmanagement nicht auf die E-Mails antwortete.
Weil sie evtl. im Spamordner gelandet ist, gar nicht gelesen oder aus Versehen gelöscht wurde. So wichtige Sachen erledigt man besser immer noch mit der guten alten Post.
Ok Ich alles verstehe. Aber in die Rechnung stehen meine Daten. Das ist die Problem.
Warum Ich muss zahlen für früher Mieter ![]()
Dann scannen Sie doch mal die Rechnung hier ein. Da werden wir dann sehen; persönliche Daten schwärzen.
Leider sind aus diesen Anlagen die Abrechnungszeiträume nicht ersichtlich.
Ihr Problem ist hier nicht zu klären. Nehmen Sie Ihre Unterlagen und bemühen sich zu einem Anwalt vor Ort.
Zeitraum: 01.01.13 bis 31.12.13 - foto 5
Dann schreiben Sie ihren Vermieter mal ein nettes Briefchen.
Wenn Sie erst im April 2014 eingezogen sind, dann ist es wohl klar, das der Abrechnungszeitraum nicht stimmt.
Dann weisst man das zurück. Das ist doch die einfachste Sache der Welt oder erwarten Sie, das man sich hier im Forum drum kümmert.
Zitatund bemühen sich zu einem Anwalt vor Ort.
Und möglichst einen, der sich mit österreichischem Recht auskennt, denn dieses Forum ist in D beheimatet.
Das es um österreichisches Mietrecht geht hättest Du in der Frage erwähnen sollen. Alle Antworten beziehen sich auf deutsches Mietrecht.
Lies im Link unter Abrechnung & Prüfung und die weiterführenden Links
https://mietervereinigung.at/787/Betriebsko…benkosten-Miete
Vor allem
- Wie sieht eine ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung aus?
und
- Was ist bei einem Mieterwechsel zu beachten?
Was aber bisher noch nicht erwähnt wurde ist die Tatsache, dass dieses Problem nicht das Mietrecht berührt. Hier geht es um unberechtigte Forderungen einer Inkassobude.
Der Fragesteller sollte mal darüber nachdenken was er machen würde, wenn er an der Tanke die Füllung des Kunden bezahlen soll, der vor ihm an der Säule getankt hat. Nichts anderes passiert nämlich hier.
Was aber bisher noch nicht erwähnt wurde ist die Tatsache, dass dieses Problem nicht das Mietrecht berührt. Hier geht es um unberechtigte Forderungen einer Inkassobude.
Der Fragesteller sollte mal darüber nachdenken was er machen würde, wenn er an der Tanke die Füllung des Kunden bezahlen soll, der vor ihm an der Säule getankt hat. Nichts anderes passiert nämlich hier.
Genauso isses.![]()
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