Beiträge von Bokiwi

    Hallo ray01,
    zu den Schwerpunkt Kuendigung eines Mietvertrag. Bei Mietvertraegen die auf unbefristete Zeit abgeschlossen wurden, besteht die Kuendigungszeit in der Regel fuer den Mieter 3 Monate. Der Mietvertrag wird in der Regel von allen Mietern unterschrieben und das hat zu Folge, das dann der Mietvertrag beendet ist. In Ihren Fall muessten dann alle anderen einen neuen Mietvertrag bekommen ( bei Bedarf vom Vermieter ) da es ja nur einen Mietvertrag gibt.
    Wenn einer der Mieter nicht mehr dort wohnt ist nicht so wichtig denn alle anderen sind mit in der Haftung. Jeder haftet fuer jeden und der Vermieter kann sich aussuchen welchen Mieter er in Haftung nimmt.

    Tipp: Wenn alle kuendigen, dann steht die Wohnung leer. Ob das die Interesse des Vermieters ist ?
    Achtung wenn es einen neuen Mietvertrag gibt, genau lesen was drin steht.

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    Hallo Neueckumer,
    wie "Berny" schon erwaehnt noch ein paar Infos.

    Wenn Sie sich mit der ausstehenden Miete geeinigt haben, stellt sich die Frage was fuer erhebliche Mehrkosten es denn sein sollen. Und ganz wichtig, lassen Sie sich hier die Nachweise der dadurch entstandenen Kosten zeigen !

    In Bezug auf die "Nachzahlung" von 2010 ? Da koennte es ganz gut sein, dass diese Nachzahlung ersteinmal geklaert bzw. bezahlt werden sollte. Sonst besteht die Gefahr das es in Vergessenheit geraet bzw. die Auszahlung sich hinauszieht.
    Sind es "Nachzahlungen" von 2011 ? In der Regel hat der Vermieter bis zu 6 Monate nach Beendigung der Mietverhaeltnis Zeit die "offenen" Rueckzahlungen ( Bekos ) auszuzahlen bzw. mit der Kautio zu verrechnen.

    Tipp: Nach Moeglichkeit schriftliche Nachweise fuehren, kann eine Menge Aerger ersparen.

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    Hallo Pfinchen,
    nun versuche ich mit meinen Erfahrungen ein wenig zu helfen. Antworten zu den Fragen
    1) Wenn kein nachweislicher Aufhebungsvertrag vorhanden ist, hat der Vermieter gute Chance die Kaltmiete plus Beko einzubehalten.
    > In Ihrer Darstellung besteht aber eine schriftliche Bestaetigung das das Mieverhaeltnis .... beendet wurde.
    >> Hier ist eine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt oder durch den Mieterschutzbund ein sicherer und besserer Ansprechpartner. Denn es besteht ja eine schriftliche Bestaetigung von den Verwalter ( Vermieter ) !

    2) Der Vermieter sollte bei Mietrueckstand in der Regel nicht autom. auf die Kaution zurueck greifen koennen, sondern muss Ihnen die Moeglichkeit geben den Rueckstand zu begleichen und wichtig hierbei ein sog. vergebliche Abmahnung vom Vermieter
    > Konflikt ist hier die schriftl. Bestaetingung zum 30.09. und das regulaere Mietverhaeltnis ist noch nicht beendet.
    >> ob die schriftliche Bestaetigung, die Sie haben, ausreicht? Da besser Rechtsberatung einholen.

    3) Gemaess Paragr. 2 WoVG darf der Makler keine Provision fuer die Vermittlung oder Nachweis ... Provision verlangen wenn er zugleich der Verwalter ist.
    Und gemaess Paragr. 5 WoVG kann das nicht zustehende Entgelt nach buergl. Recht zurueckgefordert werden.

    > Sollte Sie mind. eine oder mehr bezahlt haben ( mit Nachweis !! ) und der Zeitraum nicht zu gross sein, bestehen gute Chance auf die Rueckzahlung. Auch hier am besten Rechtsberatung einholen.

    Tipp. Zur Vorgehensweise wie erwaehnt die Rechtsberatung, da eine schriftl. Bestaetigung zur Beendigung eines Mietverhaeltnis besteht ohne Aufhebungsvertrag aber mit schriftl. Bestaetigung zur Beendigung des Mietverhaeltnis und da Verwalter und Makler eine Person ist und zzgl. die bezahlte Provision.

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    Hallo karl heinz,
    Mietminderungen sind keine Selbstlaeufer. Und in der Regel nimmt kein Vermieter eine Mietminderung so einfach hin. Dazu kommt noch das schon ein nachvollziehbarer und beweisbarer Grund vorhanden sein sollte. Vielleicht hilft folgenden Info
    Paragraf 536 BGB.
    > ... oder wenn im Laufe der Miete ein solcher Fehler entsteht. Der Vermieter haftet dann fuer die Beseitigung der Maengel.

    > ... folgende Ansprueche
    - Recht, den Mietzins zu mindern, und bei Hinzutreten ... .

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    Hallo Master-I,
    Moeglichkeit fuer eine fristlose Kuendigung von Seiten des Mieters besteht. Aber es sollte schon ein wichtiger Grund vorliegen und am besten sollte der Grund auch ein fortsetzen des Mietvertrag als unzumutbar gelten.
    In diesen Fall kann eventuell die nachhaltige Stoerung des Hausfriedens durch den Mieter moeglich sein.
    Aber es sollte ersteinmal schriftlich mich Nachweis und am besten mit erwaehnten Zeugen der Vermieter ueber das Problem informiert werden. Dann besteht fuer den Vermieter die Moeglichkeit das Problem zu "beseitigen". Kommt nach den ersten Brief keine Reaktion, dann einen zweiten Brief eventuell mit Androhung einer fristlosen Kuendigung. ( Wichtig: mit Nachweis ! ) Der Vermieter ist immer der, der im Mietvertrag steht.

    ANMERKUNG: Es ist zu empfehlen, wenn Sie Gebrauch von einer fristlosen Kuendigung machen wollen, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden.

    Tipp: Es besteht auch fuer Ihre Schwester die Moeglichkeit sich per "Gesetz" gegen "Belaestigungen" usw. zu schuetzen. Ansprechpartner kann hier die Polizei sein.

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    Hallo Mortal,
    kurze Antworten auf Ihre Fragen
    1) Mietvertrag ist eine individual Vertrag. Bei einer WG hat in der Regel jeder seinen "eigenen" Vertrag incl. Beko Zahlungen zu regeln.
    2) Bei einer Pauschale auf die Bekos NEIN.
    Ausnahme sind die Heizkosten: Diese muessen (wenn techn. moeglich) nach Verbrauch abgerechnet werden.
    3) Bei einer Pauschale NEIN.

    Tipp: Ihre Vermieterin hat mit der Pauschale das Risiko, wenn es zu einer Nachzahlung kommt, das Sie schlechte Karten hat. Zugunsten des Mieters.

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    Hallo Grisus,
    wenn Sie auf den Mietvertrag und deren Klauseln nicht so einen grossen Wert legen, besteht die Moeglichkeit
    > Sie beauftragen einen Bekannten ( Vorsicht wegen Schwarzarbeit ) der die Wohnung streicht. Vorteil: Sie sehen wo da Geld hingeht.
    > Sie vereinbaren mit Ihren Vermieter eine Zahlung zwischen Vermieters Vorstellungen und Ihren Vorstellungen unter der Beruecksichtigung das die Wohnung eh verkauft werden soll und "kein" vertraglicher Grund besteht, dass eine weitere Warmiete bezahlt werden muss.
    > Sie nutzen die Zeit noch vor Ablauf Ihrer Kuendigung am 31.10 und gehen ordnungsgemaess laut Mietvertrag vor. Siehe Schoenheitsklausel, Ende des Mietvertrag, Sonstige Vereinbarungen.
    Dann Wohnungsabnahme, noch durchzufuehrende Massnahmen erledigen, Bestaetigung das keine weitere Ansprueche von Seiten des Vermieters bestehen, schriftlich vom Vermieter verlangen.
    Vorteil: Weitere Mietzahlung ist dann in der Regel nicht faellig, da Mietvertragsende am 31.10

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    Hallo kal el2006,
    gemaess Ihrer Darstellung handelt es sich um einen Mietvertrag mit Verlaengerungsklausel. Und diese Art von Mietvertrag fuer Wohnraeume gibt es nicht mehr. Nur den sog. qualifizierten (Wohn) Mietvertrag. Unterschied hier. Dieser verlaengert sich nach den vereinbarten Mietzeit in einen unbefristeten usw.
    Da bedeutet, dass Sie einen unbefristeten Mietvertrag haben und diesen in der Regel mit einer Kuendigungszeit von drei Monaten kuendigen koennen.

    Tipp: Schriftlich per Post mit Nachweis und am besten mit Zeugen, der in der Kuendigung erwaehnt wird, die Kuendigung an den Vermieter fruehzeitig zustellen. Sollte Ihr Vermieter die Kuendigung ignoriere, so haben Sie den Nachweis und Zeugen!!!
    Fruehzeitig vor Ende der Kuendigungszeit eine Wohnungsabnahme mit schriftlichen Nachweis und Zeugen durchfuehren lassen.
    Sollte Ihr Vermieter Schwierigkeiten machen, dann ist es auch in der Regel schwierig ein "gutes" Ende des Mietverhaeltnis zu bekommen. ( Abnahme der Wohnung, Rueckzahlung der Kaution usw. ) Um weitere Probleme zu vermeiden, am besten den Mieterschutzbund aufsuchen (fruezeitig).

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    Hallo silberstern,
    Tipp von meiner Seite ist folgender.
    Wenn Zusagen gemacht worden sind, sollten diese Nachweisbar sein und bei noch nicht Erfuellung dieser Zusagen erfolgt in der Regel ersteinmal ein schriftliche nachweisbare Erinnerung an der betroffenden Person.

    Wenn Maengel bestehen so sind diese am besten schriftlich nachweisbar festzuhalten und anzuzeigen, das diese Maengel bestehen. Damit die andere "Seite" die Moeglichkeit hat diese zu beseitigen.

    Ein so grosser Wohnunggroessenunterschied nicht bemerkt zu haben ist schon sehr fragwuerdigt.

    Ob eine bedingte Information ( Malerarbeiten ) hier von Bedeutung sein wird ist auch fragwuerdigt. Da die Arbeiten ja in der Regel nach einer gewissen Zeit abgeschlossen werden bzw. das Geruest entfernt wird.

    Eine Vereinbarung mit einen Hausmeister ist nicht unbedingt eine Vereinbarung mit den Vermieter.

    Und zum Abschluss ist die Kuerzung der Miete der entscheidenen Punkt. Denn Mietkuerzungen von Seiten des Mieters sind keine Selbstlaeufer. Das wird sich in der Regel kein Vermieter so einfach gefallen lassen. Und dann kommen event. die oben erwaehnten "Ablaeufe". Ob Ihre Vorgehensweise in Ordnung war ist nicht unbedinngt eindeutig zu erkennen.

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    Hallo Heff77,
    es wird hier wohl sehr stark zu Bedeutung kommen, Was wie schriftlich festgehalten wurde. Dazu kommt noch, dass es beweisbar sein sollte wer was wann abgesendet hat. ( Nachfrist ). Denn das kann der entscheidene Faktor sein, da Sie in der Regel eine Nachfrist erhalten sollten um die Ordnungsmaessigkeit wieder herzustellen ( def. Herdplatte, event. Nachstreichen ).
    Tipp: Einen Widerspruch schriftlich und nachweisbar einlegen koennte helfen und sich den Nachweis geben lassen, dass Sie eine sog. Nachfrist erhalten haben. Desweiteren ehm. Mietvertrag genau lesen sowie even. das Uebernahmeprotokoll bereit halten, fuer den Fall das die ganze Problematik sich steigert. Zu dem kommt event. noch die "Klausel" aus dem Abnahmeprotokoll.
    Am besten Fachleuten wie einen Rechtsanwalt und oder auch Mieterschutzbund aufsuchen.

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    Hallo Gina Neumark,
    ich wuerde mich genau informieren wann "Was" angekommen ist. Da der 15.10.2011 ein Samstag war und der nachfolgende Werktag war Montag der 17.10.2011. Und Sie haben Ihre Kuendigung am Dienstag den 18.10.2011 erhalten.
    Wichtig ist dabei das Ihr Vermieter die fehlende Miete vor den Erhalt Ihrer Kuendigung vom Vermieter erhalten hat. Und zu beachten waere auch das was die "Vorgaenger" bereits erwaehnt haben.

    Und sollten Sie keine sog. vergebliche Abmahnung ( vorher ) von Ihren Vermieter wegen fehlendende Mietzahlung erhalten haben, dann ist das sehr fragwuerdigt und um sicher zu sein am besten einen fachkundigen Rechtsanwalt den ganzen Ablauf ueberpruefen lassen.

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    Hallo Blumeier,
    es bestehen vieleicht folgende Moeglichkeiten trotzt Ihrer "negativen" Eintragungen. Wenn "nur" Sie die Privatinsolvenz haben.

    - Vom aktuellen Vermieter ( falls alles OK ist ) eine pos. Bescheinigung darueber geben lassen, dass Sie ein "guter Mieter" waren.
    - Beim neuen Vermieter nicht dabei sein. ( Babysitting ) Frau sollte aber mit den Vermieter den Vertrag unterschreiben ( Wenn der Vertrag in Ordnung ist!!!) Oder vom Vermieter einen unterschriebenen Vertrag nachsenden lassen ( eher unwahrscheinlich )
    - Bonitaetsauskunft Iher Frau vorlegen ( wenn OK )
    - Grosszuegige Bereitschaft zeigen in Bezug auf Kaution
    - Event. Anrufe von Ihren Arbeitgeber, ehm. Vermieter an den neuen Vermieter in Bezug auf Ihre Person.
    - Wohnungsamt ueber Ihre Situation informieren ( wegen Baby ). In der Regel haben diese auch Kontakte zu leerstehenden Wohnungen.

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    Hallo jack80,
    die Antworten zu Ihren Fragen:
    1) Es besteht meines Wissen nach, keine Pflicht von Vermieter eine sog. Informationspflicht wegen steigenden Kosten durch den individuellen Verbrauch. Mit den Abschluss des Abrechnungsjahr besteht dann die Moeglichkeit von beiden Seiten ueber die zukuenftigen Vorauszahlungen zu reden bzw. neu zu gestalten.
    2) Verbrauchs Hoechstgrenze ist mir nicht bekannt. Tipp. Energieausweis nach den Bedarfwert vergleichen, da die Bausubstanz ueberprueft wird.
    3 ) In der Regel ist das Datum erwaehnt bis wann zu zahlen ist. Sollten Sie spaeter zahlen, dann koennen Sie in den Verzug geraten.

    Tipp: Ueber irgendwelche Zahlungsarten usw. am besten mit den Vermieter absprechen und nach Einigung zur Sicherheit noch einmal schriftlich mit Nachweis den Vermieter zuschicken.

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    Hallo Spikey-Meikie,
    ... offen gehaltende Wohnung !?.
    Offen ist, meines Wissen nach, eine Wohnung / Raum dann, wenn zB. das Dach fehlt oder eine Wand fehlt.
    Eine Maisonettenwohnung hat die Eigenschaft das es eine Verbindung zwischen zwei Geschosse besteht ( wie in ein Einfamilienhaus mit zwei Geschosse ). Welche Folgen das haben kann, schilderten Sie uns bereits.
    In Ihren Fall sollten Sie vielleicht Ihren Vormieter in Bezug auf die Heizkosten Abrechnungen aus der Vergangenheit fragen. Besondere Blick auf die Verbrauchswerte und den Heizzeitraum legen. Ein weiterer Tipp, Sie sollten unter Vorbehalt Ihre Rechnung zahlen fuer den Fall das "Etwas" nicht in Ordnung ist.

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    Hallo wasdennnun1983,
    ein paar Infos in Bezug zur fristlose Kuendigung.
    Wenn der Vermieter den Mieter fristlos kuendigen moechte, dann muss er vorab eine Abmahnung an den Mieter schreiben. Die Abmahnung muss aber die Beanstandung so genau erlaeutern, dass der Mieter sein Verhalten aendern kann.
    Wird nach dieser Abmahnung das schuldhafte Verhalten weiter gefuehrt, so hat dann der Vermieter das Recht auf eine fristlose Kuendigung.
    Folgende Kuendigungsfruende sind moeglich:
    > Nachaltige Stoerung des Hausfriedens durch den Mieter
    > Rueckstand mit der Miete
    Und zu den Thema Hund. Hier hat der Vermieter eine Fuersorge und Treuepflicht, dass heisst in Ihren Fall ( alle anderen haben auch einen Hund ) das alle Mieter "gleich" zu behandeln sind.
    Laut Ihrer Darstellung sollten Sie besser einen fachkundigen Anwalt zur Hilfe nehmen, da Kinder dabei sind. Wie auch immer dieses Problem sich weiter entwickelt, ist es in der Regel nicht so einfach ein Mieter mit Kindern aus der Wohnung fristlos zu kuendigen.

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    Hallo Harumpel,
    ein "Recht" auf Aufnahme einer weiteren Person im Mietvertrag ist mir nicht bekannt. Desweiteren ist auch nicht zu erkennen, warum Ihr Vermieter daran nicht sehr interessiert ist. Eine zwei Zimmer Wohnung ist in der Regel fuer zwei Person nicht zu klein. Der Vorteil fuer den Vermieter besteht darin, dass mit der Aufnahme einer weiteren Person in den Mietvertrag, dass das Mietzahlungsausfallrisiko sinkt.

    Tipp: Am besten schriftlich mit Nachweis darauf hinweisen und um die Bearbeitung des Sachverhalts bitten ( angeforderte Papiere von Ihren Vermieter !? ). Abwarten, da Vermieter aktiv werden sollte / muss.

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    Hallo Mietproblem,
    hier ein paar Infos zu Ihren Problem.
    Wenn Ihnen etwas Versprochen wurde, dann sollten Sie den Vermieter schriftlich mit Nachweis und Zeugen noch einmal darauf hinweisen.
    > So will es die Ordnungsmaessigkeit

    Wohnungsschluessel. Abgesehen von der individuellen Vereinbarung, hat der Vermieter nicht das Recht in Ihre Wohnung zu gehen. ( Hausfriedensbruch )
    Ebenso auch nicht das Recht auf einen Schluessel von Ihrer Wohnungstuer. Sowohl sollte der Vermieter schriftlich darueber informiert sein, wo bzw. an bei welcher Person der Wohnungstuerschluessel hinterlegt wurde. Das ist fuer den Notfall gedacht wie Rohrbruch, Brand etc.
    Es gibt auch die Moeglichkeit von muendlich vereinbarten Mietvertrag. Dieser ist genau so bedeutend wie ein schriftlicher. Wenn Sie den Vertrag beenden moechten, sollte die Kuendigung schriftlich mit Nachweis an Ihren Vermieter senden. Leider ist nicht zu erkennen fuer wie lange Sie den Mietvertrag mit den Vermieter abgeschlossen haben.
    Wenn Sie eine Wohnung nicht schriftlich unter Einhaltung der gesetzlichen Kuendigungsfrist kuendigen, dann besteht der Mietvertrag solange bis dieser ordnungsgemaess gekuendigt wird. Mietrueckstaende darf der Vermieter auch einklagen.
    Sollten Sie die Wohnung ohne Abnahmeprotokoll verlassen, besteht die Gefahr das Sie eine Rechnung von Massnahmen wie Anstreichen usw. bekommen.

    Fazit: Ob muendlicher oder schriflicher Mietvertrag am besten schriftlich mit Nachweis kuendigen. Kuendigungsfrist beachten.
    Nicht Erfuellung von Zusagen schriftlich mit Nachweis darauf hinweisen. Reaktion abwarten... .
    Tipp. Wenn Ihre Kollegen den Vertrag mit abgeschlossen haben oder auch nur als Zeuge dabei waren, steht es drei zu eins ( falls Vermieter alleine war ) in Bezug auf Nachweis / Zeugen.

    Sollten Sie laenger in der Wohnung bleiben wollen, dann ist ein muendlich vereinbarter Mietvertrag nicht unbedingt zum Nachteil. Bsp. Betriebskostenvereinbarung etc.

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    Hallo wibbing,
    den Vermieter kann es in der Regel gleich sein woher das Geld kommt.
    Wenn es um eine Rueckerstattung handelt, dann sollte dieses Geld an den Mieter, der im Mietvertrag steht ( Bei muendl. Vertrag die Person die den Vertrag abgeschlossen hat. ), zurueck uebergeben werden.

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    Hallo mbswerner1,
    wie schon oben erwaehnt kann folgendes noch ein Hinweis sein ( Event. aus der Sicht des Vermieters ).
    Wenn Sie das Mietverhaelnis beenden wollen, so stellt sich die Frage wie und wann Ihr Bruder aus der Wohnung auszieht ?
    Und bedenke Sie, abgesehen von der Ordnungsmaessigkeit des Mietvertrag, wenn Sie die Mietzahlung einstellen moechte und der Vermieter Klage erhebt kommen somit weitere Kosten auf Sie zu und Sie koennen event. als Mieter mit mangelhafter Bonitaet gefuehrt werden.

    Genauere Angaben Ihres Problems kann hilfreich sein.

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    Hallo Sonnenblume,
    da Sie ein Ladenlokal gemietet haben sind Sie somit ein sog. Kaufmann/frau und dadurch kommt die folgende Regelung zum Ausdruck. Es zaehlt der Vertrag unter Kaufleuten und dieser ist nicht gleichzusetzen mit den Vertrag von Wohnungs - Mietern, die Schutz durch das dt. Mietrecht erhalten.

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