Hallo liebes Forum,
leider bin ich mit meinem Problem bisschen überfragt und deshalb wende ich mich an euch und hoffe ihr könnt mir helfen.
ich bin Anfang Oktober in meine erste Wohnung eingezogen und habe folgendes Problem.
Meine Küche steht seit Vertragsbeginn leer. 3 Tage nach Vertragsabschluss ist ein Wasserschaden in der Küche entstanden. Aus dem Küchenabflussrohr ist vom oberen Nachbarn Wasser in meine Küche eingelaufen. Der ganze vom Vermieter eingebaute Laminatboden ist hinüber, was aber auch kein Problem ist, da das der Vermieter übernehmen wird.
Zum Abflussrohr ist zu sagen, dass keine Reparaturen an dem Rohr meinerseits seit Mietbeginn vorgenommen wurden geschweige denn ich habe dieses Rohr noch nie angefasst seit meinem Einzug, da Ich ja erst eine Küche bestellen musste. Meine Frage wer muss diesen Schaden bezahlen und steht mir eine Mietminderung zu? Da ich nun jeden Tag draußen Essen muss geht das schon ziemlich aufs Budget für einen Studenten! Welche Versicherung muss dafür aufkommen? Meine oder die vom Vermieter?
Mein Vermieter sagte mir das es schon sehr großzügig von ihm sei das seine Versicherung dafür aufkommen würde. Was meint Ihr?
Vielen Dank für eure Antworten
Wer haftet bem Wasserschaden?
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karl heinz -
27. Oktober 2011 um 15:19 -
Erledigt
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Zitat
Aus dem Küchenabflussrohr ist vom oberen Nachbarn Wasser in meine Küche eingelaufen.
Das kann nur passieren, wenn an dem Anschluss in irgend einer Form manipuliert wurde, bzw. das offene Rohr nicht, oder nicht richtig geschlossen wurde. Beispiel: Man stopft etwas ins Rohr zum Abdichten, aber man erreicht dabei nur, dass das Wasser der oberen Wohnung nicht im Fallrohr verschwindet, sondern sich den erstbesten Ausgang sucht.
Wenn ich also davon ausgehe, dass die Installation an sich richtig verlegt ist, dann ist der Mieter selbst für den Schaden haftbar.
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Hallo karl heinz,
Dein Ansprechpartner ist Dein VM.
Es sollte mal weiter unten, bspw. im Keller, geprüft werden, ob dort eine Verstopfung vorliegt, sodass das Abwasser sich einen Ausgang zwangsweise woanders suchen musste. -
Hallo karl heinz,
Mietminderungen sind keine Selbstlaeufer. Und in der Regel nimmt kein Vermieter eine Mietminderung so einfach hin. Dazu kommt noch das schon ein nachvollziehbarer und beweisbarer Grund vorhanden sein sollte. Vielleicht hilft folgenden Info
Paragraf 536 BGB.
> ... oder wenn im Laufe der Miete ein solcher Fehler entsteht. Der Vermieter haftet dann fuer die Beseitigung der Maengel.> ... folgende Ansprueche
- Recht, den Mietzins zu mindern, und bei Hinzutreten ... .Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
D-D-I -
Ich habe mich nun auch ein bisschen schlau gemacht, wie das ganze evtl. passiert sein könnte.
Da es sich beim Abflussrohr um eine Fallprinzipkonstruktion handelt ist es fast unmöglich das aus dem Rohr Wasser rauskommen kann, die einzige Möglichkeit die sein könnte ist das das komplette Abflussrohr des Gebäudes verstopft ist. Ansonsten ist es nicht anders zu erklären wurde mir gesagt.
Mein Vermieter hat nun ein Gutachten erstellen lassen, auf meine Frage wie das passieren konnte sagte er mir das das der Gutachter nicht weiss, er bestimmt angeblich nur die Höhe des Schadens. Stimmt das?
Bis der ganze Schaden behebt werden kann dauert es nunmehr nochmal 3 Wochen. Über eine Mietminderung lässt er nicht mit sich reden und er sagte mir auch noch, dass ich mich glücklich schätzen darf das das seine Versicherung für uns übernehme. Ansonsten würde ich dafür aufkommen müssen bzw. meine Versicherung. Das kann doch nicht sein oder?
Danke schonmal für eure Antworten -
karl heinz:
"die einzige Möglichkeit die sein könnte ist das das komplette Abflussrohr des Gebäudes verstopft ist."
Mit Sicherheit nicht. Es genügt, wenn eine Verstopfung an einem entscheidenden Punkt eher unten im Gebäude ist."Mein Vermieter hat nun ein Gutachten erstellen lassen, auf meine Frage wie das passieren konnte sagte er mir das das der Gutachter nicht weiss, er bestimmt angeblich nur die Höhe des Schadens. Stimmt das?"
Dieser Gutachter hat offensichtlich die Aufgabe gehabt, den Schaden einzuschätzen, nicht jedoch die Ursache zu klären?
"Über eine Mietminderung lässt er nicht mit sich reden"
Dürfte momentan nicht Dein Thema #1 sein, oder?"er sagte mir auch noch, dass ich mich glücklich schätzen darf das das seine Versicherung für uns übernehme. Ansonsten würde ich dafür aufkommen müssen bzw. meine Versicherung."
Lass' ihn reden. Ich würde mich dazu garnicht äussern. -
Zitat
Da es sich beim Abflussrohr um eine Fallprinzipkonstruktion handelt ist es fast unmöglich das aus dem Rohr Wasser rauskommen kann, die einzige Möglichkeit die sein könnte ist das das komplette Abflussrohr des Gebäudes verstopft ist.
Und das halte ich meiner über 45 jährigen Erfahrung als Mieter, der alle Wasserzu- und abflüsse in x Wohnungen selbst verlegt hat, schlicht für unmöglich. Ich vermute nach wie vor, dass in dem Wandstutzen etwas hinein gesteckt wurde, das dann das Abwasser der oberen Wohnung in die darunter gelegene Wohnung geleitet hat
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