Wichtig, alleiniger Mietvertrag möglich?

  • Hallo, ich bin neu und brauche dringend Hilfe.

    Ich habe eine Ehefrau und wir haben einen Sohn, 1 Monat alt.
    Wir leben zurzeit in einer kleinen 2-Zimmer-Whg und haben seit Mai für Ende September gekündigt.

    Wir suchten nach einen größere Wohnung und fanden dies auch.
    Haben alle Unterlagen abgegeben und die Zustimmung vom Jobcenter mit der Übernahme der vollen Miete und Kaution. Wir wurden von der Wohnverwaltung ohne Grund abgelehnt. Ich versuchte kämpferisch, welchen Begründung sie haben, also ich habe einen negativen Schufaeintrag und bin Privatinsolvenz.

    Dann wurde ich empfohlen, dass meine Frau den Mietvertrag alleine unterschreiben soll, da sie keinen Schufaeintrag hat. Doch der andere Vermietungsbüro meinte, dass wir beide im Mietvertrag stehen müssen, meine große Sorge ist, dass wir wieder abgelehnt werden. Ich bin zum Jobcenter gegangen und zeigte dort den neuen Wohnangebot mit angemessener Miete. Wieder wurden wir zugestimmt und im Bescheid ist für "3 Personen" eingetragen, weil ich den Vertrag nicht unterschreiben muss, meinte man mir beim Jobcenter. Meine Frau hat also auf Ihren Name allein die Zustimmung für 3 Personen bekommen. Doch sie wollen mit mir im Vertrag haben, haben sie einen Recht darauf? Denn sonst werden wir wieder abgelehnt und wissen nicht weiter, wie es gehen soll.

    Wir sind in der Notlage, weil wir am 27.10. aus der alten Wohnung raus müssen, da sie einen neuen Nachmieterin haben.

    Für eure Kommentare würde ich mich freuen!

  • Hallo Blumeier,

    "Wir wurden von der Wohnverwaltung ohne Grund abgelehnt.
    ...ich habe einen negativen Schufaeintrag und bin Privatinsolvenz."
    Begründung ist also vorhanden.

    "der andere Vermietungsbüro meinte, dass wir beide im Mietvertrag stehen müssen,"
    Das kann der Vermieter so zur Bedingung machen, seine freie Entscheidung.

    "Ich bin zum Jobcenter gegangen und zeigte dort den neuen Wohnangebot mit angemessener Miete. Wieder wurden wir zugestimmt und im Bescheid ist für "3 Personen" eingetragen, weil ich den Vertrag nicht unterschreiben muss, meinte man mir beim Jobcenter."
    Das ist aus Sicht des Jobcenters und auch aus rechtlicher Sicht korrekt: Die Frau braucht nur zu unterschreiben, kann dann aber Ehemann und Kind mitbringen.

    "Doch sie wollen mit mir im Vertrag haben, haben sie einen Recht darauf?"
    Ja, der VM kann verlangen, dass alle Mieter bzw. zukünftigen Bewohner den MV unterschreiben. Je mehr unterschreiben, desto höher die Mietsicherheit, weil dann jeder voll haftet.

    "Für eure Kommentare würde ich mich freuen!"
    ... Naja, auch wenn Dir meine Meinung nicht gefallen sollte...

  • Zitat

    Doch sie wollen mit mir im Vertrag haben, haben sie einen Recht darauf?

    Da kein Vermieter gezwungen werden kann, an bestimmte Personen zu vermieten, bestimmt dieser unter welchen Voraussetzungen die Vermietung realisiert wird.

  • Es ist sogar so, dass aufgrund des AGG, der Vermieter nur nach Bonität entscheiden darf. Dass heisst wenn ich eine Familie mit zwei Kindern und einem Einkommen als Bewerber habe und ein kinderloses Paar mit zwei Einkommen, muss ich mich für das besserverdiende Paar entscheiden.
    Dass zum Thema soziale Kompetenz unserer Gesetzgeber.

    Mit negativer Schufaauskunft wirds schwierig und wenn dann noch die Arge zahlt zweimal...

  • Es ist sogar so, dass aufgrund des AGG, der Vermieter nur nach Bonität entscheiden darf.


    Glaube ich nicht. Der VM ist in seiner Entscheidung völlig frei - mit allen evtl. Risiken.

  • Hallo Berny.

    Natürlich ist man in seiner Entscheidung frei ... mit dem evtl. Risiko, dass man "diskriminiert". Das Gesetz ist Humbug.

    Es bleiben ja außer Bonität keine Faktoren übrig nach denen man entscheiden darf.

    Realität und Gesetz sind wie immer zwei Paar Schuhe, ich habe auch Alg II Mieter ohne Probleme, während sich ältere Dame mit reiner Schufa sich als Mietnomade schlimmster Sorte entpuppte ...

  • Hallo Blumeier,
    es bestehen vieleicht folgende Moeglichkeiten trotzt Ihrer "negativen" Eintragungen. Wenn "nur" Sie die Privatinsolvenz haben.

    - Vom aktuellen Vermieter ( falls alles OK ist ) eine pos. Bescheinigung darueber geben lassen, dass Sie ein "guter Mieter" waren.
    - Beim neuen Vermieter nicht dabei sein. ( Babysitting ) Frau sollte aber mit den Vermieter den Vertrag unterschreiben ( Wenn der Vertrag in Ordnung ist!!!) Oder vom Vermieter einen unterschriebenen Vertrag nachsenden lassen ( eher unwahrscheinlich )
    - Bonitaetsauskunft Iher Frau vorlegen ( wenn OK )
    - Grosszuegige Bereitschaft zeigen in Bezug auf Kaution
    - Event. Anrufe von Ihren Arbeitgeber, ehm. Vermieter an den neuen Vermieter in Bezug auf Ihre Person.
    - Wohnungsamt ueber Ihre Situation informieren ( wegen Baby ). In der Regel haben diese auch Kontakte zu leerstehenden Wohnungen.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!