Freundin in Mietvertrag aufnehmen - Vermieter stellt auf stur

  • Guten Morgen,


    ich habe gerade ein Problem mit meinem Vermieter und überlege, wie ich weiter vorgehen soll.

    Ich bin seit einem Jahr alleiniger Mieter eine 2-Zimmer-Wohnung.
    Nun möchte ich meine Freundin mit in den Mietvertrag aufnehmen und die Firma, die meinen Vermieter vertritt, scheint von der Idee wohl wenig angetan zu sein. Ich hatte die Anfrage vor 2 Monaten gestartet, seit 6 Wochen liegen der Firma alle angeforderten Papiere vor, aber eine Antwort bekomme ich nicht.

    Emails bleiben unbeantwortet, am Telefon wird Rückruf versprochen aber nicht zurückgerufen. Heute habe ich die zuständige Mitarbeiterin erreicht und diese wollte mir keinen Termin nennen, an dem sie mir die Entscheidung bekanntgeben würde. Sie meinte, ich hätte keinen Anspruch darauf.

    Ich bin mir allerdings sicher, dass ich Anspruch auf eine Entscheidung innerhalb einer zumutbare Wartezeit habe und überlege einen Anwalt einzuschalten, um 1. einen Bescheid JA/NEIN zu bekommen und diesen dann im Falle von NEIN evtl anzufechten.

    Hat evtl jemand schon mal sowas ähnliches erlebt oder weiß wo ich die rechtliche Lage im Klartext nachlesen kann?


    Danke und Lieben Gruß
    Theo

  • Hallo Harumpel,
    ein "Recht" auf Aufnahme einer weiteren Person im Mietvertrag ist mir nicht bekannt. Desweiteren ist auch nicht zu erkennen, warum Ihr Vermieter daran nicht sehr interessiert ist. Eine zwei Zimmer Wohnung ist in der Regel fuer zwei Person nicht zu klein. Der Vorteil fuer den Vermieter besteht darin, dass mit der Aufnahme einer weiteren Person in den Mietvertrag, dass das Mietzahlungsausfallrisiko sinkt.

    Tipp: Am besten schriftlich mit Nachweis darauf hinweisen und um die Bearbeitung des Sachverhalts bitten ( angeforderte Papiere von Ihren Vermieter !? ). Abwarten, da Vermieter aktiv werden sollte / muss.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Ein bisschen Off Topic, aber wie verhält es sich denn eigentlich mit der Miete oder den Nebenkosten wie Hausreinigung etc. wenn der Vermieter die Freundin in den Vertrag mit aufnimmt? Kann der Vermieter die Kosten erhöhen?

  • Wenn der Umlageschlüssel nach Personen geht sind es halt 2 statt 1 Person. Dann ja.

    noch offtopicer..

    Allerdings sollte man diesen Umlageschlüssel meiden, da er nicht wirklich praktikabel ist seit wir keine Stasi und keine Blockwarte mehr haben^^ ... aber an der Einführung arbeitet die Bundesregierung ja wieder.
    Als Verwalter/Vermieter tue ich mir schwer die Personenzahlen ohne Denunziation von Nachbarn und Hauswarten aktuell zu halten.

    Ich sehe keinen Nachteil für den Vermieter ausser vielleicht 30 Minuten Arbeit, im Gegenteil .. ein weiterer Schuldner für die Miete hat auch Vorteile.

  • In meinem alten Haus hatten wir ja bis 2008 noch einen Blockwart ... :D

    Aber dann mal blöd gefragt, die Freundin einfach nicht in den Mietvertrag aufzunehmen ist keine Option? Denn was bringt es dem Mieter, wenn es schon dem Vermieter nichts bringt (Umlageschlüssel mal aussen vor)?

  • Hallo Harumpel,

    "...die Firma, die meinen Vermieter vertritt,"
    ist nicht Dein Vertragspartner und in diesem den MV betreffenden Anliegen auch nicht Dein Ansprechpartner.
    Der VM wäre schlecht beraten, wenn er diese Gelegenheit der erhöhten Mietsicherheit ablehnen würde. Hast Du ihn schon mal kontaktiert?

  • .... und in ein paar Monaten lesen wir dann: Wir haben uns getrennt, wie komme ich/meine Ex aus dem Mietvertrag.

    Im Ernst: Die Aufnahme der 'Freundin' in den Mietvertrag sollte wirklich gut überlegt sein. Denn dieser Vertrag kann später dann nur gemeinsam beendet werden. Der Vermieter ist bei Aufnahme der Freundin in den Vertrag nicht verpflichtet, einen einzelnen Vertragspartner aus dem Vertrag zu entlassen.

    Und: Für Lebensgefährten oder Ehepartner besteht im Prinzip ein Recht auf Aufnahme in den Mietvertrag, sofern keine Überbelegung der Wohnung stattfindet oder Gründe bei der Person gegen eine Aufnahme sprechen.

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