Raus in 9 Tagen mit Kindern???!!!Was soll ich machen?

  • Hallo!

    Seit meinen Einzug im Juni 2010 habe ich nur Ärger mit meinen Mitmietern im Haus und der Vermieterin und nun habe ich am Mittwoch die fristlose Kündigung bekommen und ich soll bis zum 21.10.2011 die wohnung geräumt haben...
    Als Hauptgrund wird angegeben,dass ich meine 70 qm Wohnung,die ich mit meinen 2 Söhnen teile, an mehrere Männer untervermieten soll :confused::confused:

    Sie kann mich doch nicht einfach mit den Kindern vor die Tür setzen,oder?
    Sie hat mit einer Zwangsräumung gedroht,wenn ich Freitag nicht weg bin....:eek:

    Was soll ich nur machen?

  • Hallo!

    Erstmal keine Panik.

    Gibt es denn bereits ein Räumungsurteil mit Termin 21.10.2011
    Ist die Kündigung frisch oder schon länger her?

    Neben dem Hauptgrund gibt es noch weitere Gründe? z.B. Mietrückstände?
    nicht regelmässig gezahlte Miete?

    Gab es in der Vergangenheit Abmahnungen durch die Vermieterin?

    Welcher Art ist denn der Ärger mit den Mitmietern und der Vermieterin?

  • Zitat

    Als Hauptgrund wird angegeben,dass ich meine 70 qm Wohnung,die ich mit meinen 2 Söhnen teile, an mehrere Männer untervermieten soll

    Eine fristlose Kündigung dieser Art setzt zunächst eine schriftliche Abmahnung voraus. Ist diese nicht erfolgt, ist die fristlose Kündigung nicht wirksam.

    Und: Eine Zangsräumung kann und darf nur durch einen Gerichtsvollzieher erfolgen. Dazu ist zunächst einmal ein Räumungsurteil erforderlich.

  • Die 1. schriftliche Abmahnung erhielt ich schon 3 monate nach meinem Einzug....(Meine Mietmieter sind alle schon etwas älter und 4 Parteien sind Frührentner)
    ich war total geschockt,weil sich nie jemand bei mir beschwert hat,weil es zu laut war oder wenn die jungs blödsinn auf dem hof gemacht haben....
    ich bin dann mit den jungs durchs haus gegangen,damit sie sich entschuldigen und habe den mitmietern ans herz gelegt,mir doch bitte mittzuteilen,wenn die musik oder die kinder zu laut sind...

    Die 2.Abmahnung erhielt ich am 15.3.2011 und war wieder baff...
    wir haben den hausfrieden wohl weiterhin gestört...
    den hund,den ich mir zugelegt habe,sollte ich auch wieder abschaffen...(Im Haus gibt es 5 weitere hunde und meiner ist der kleinste )in dem schreiben hat meine vermieterin mir auch mittgeteilt,dass sie das jugenamt,wegen grober vernachlässigung der kinder und das veterinäramt,wegen grober vernachlässigung des hundes und der katze,informiert hat.ausserdem hat sie mich bei der polizei der prostitution und des drogenhandels bezichtigt.nachdem das jugendamt dann mehrmals auftauchte und zufrieden wieder ging,habe ich sie wegen verleudmung und übler nachrede angezeigt...

    es besteht kein mietrückstand.

    es kam nur die fristlose kündigung...das schreiben wurde am 6.10.2011 angefertigt,aber ich hatte es erst am 12.10.2011 im briefkasten und am 21.10.11 soll ich draussen sein

    Einmal editiert, zuletzt von wasdennnun1983 (18. Oktober 2011 um 14:12)

  • Nehmen Sie bitte anwaltliche Hilfe in Anspruch. Ich kenne mich zwar nicht damit aus, aber eine Kostenübernahme / Beratungsschein oder wie es heisst wird von entsprechender Stelle sicherlich ausgestellt.

    Meine Meinung ohne Gewähr:

    Der Kündigung würde ich widersprechen, da die angegebenen Gründe eine fristlose Kündigung nicht rechtfertigen. (ggf. ist eine fristgerechte ausserordentliche Kündigung gerechtfertigt, aber dass nur als Randinfo)

    Aber lassen Sie dass den Anwalt machen. Eventuell ist auch keine Reaktion auf die Kündigung sinnvoll, da man damit ja den Erhalt bestätigt. Aber dass sind Feinheiten, die der Anwalt besser klären kann.

    Angst, dass sie zum 21.10. aus der Wohnung müssen brauchen Sie nicht zu haben.

    Die zwangsweise Räumung darf nur von einem Gerichtsvollzieher vorgenommen werden, der erst bei Vorliegen eines Räumungstitels tätig werden darf. (6 bis 12 Monate) wenn überhaupt durchgeht. Sie bekommen dann aber auch vom Gericht bzw. ihrem Anwahlt Bescheid.
    Zahlen sie einfach weiterhin pünktlich ihre Miete und geben sie keinen Anlass für eine berechtigte fristlose Kündigung.

    ob die Räumungsklage mit dieser Begründung durchgeht halte ich für unwahrscheinlich oder hat der Vermieter irgendwelche Beweise ?

    Zum Thema Hund. Da spielt es keine Rolle wieviele Hunde es im Haus gibt sondern was im Mietvertrag steht. Im Zweifelsfall ist die Vermieterzustimmung notwendig.

    Mietrecht: Dürfen Vermieter Tiere in Wohnungen verbieten? - Nachrichten Geld - WELT ONLINE

    Einmal editiert, zuletzt von Vermieter (18. Oktober 2011 um 15:14)

  • Hallo wasdennnun1983,
    ein paar Infos in Bezug zur fristlose Kuendigung.
    Wenn der Vermieter den Mieter fristlos kuendigen moechte, dann muss er vorab eine Abmahnung an den Mieter schreiben. Die Abmahnung muss aber die Beanstandung so genau erlaeutern, dass der Mieter sein Verhalten aendern kann.
    Wird nach dieser Abmahnung das schuldhafte Verhalten weiter gefuehrt, so hat dann der Vermieter das Recht auf eine fristlose Kuendigung.
    Folgende Kuendigungsfruende sind moeglich:
    > Nachaltige Stoerung des Hausfriedens durch den Mieter
    > Rueckstand mit der Miete
    Und zu den Thema Hund. Hier hat der Vermieter eine Fuersorge und Treuepflicht, dass heisst in Ihren Fall ( alle anderen haben auch einen Hund ) das alle Mieter "gleich" zu behandeln sind.
    Laut Ihrer Darstellung sollten Sie besser einen fachkundigen Anwalt zur Hilfe nehmen, da Kinder dabei sind. Wie auch immer dieses Problem sich weiter entwickelt, ist es in der Regel nicht so einfach ein Mieter mit Kindern aus der Wohnung fristlos zu kuendigen.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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