Beiträge von Fruggel

    Es wurde dann aber 20 Jahre lang falsch gemacht

    Das hilft jetzt nicht weiter. Denn wenn sich ein benachteiligter Mieter beschwert hätte, würde der auch noch Recht bekommen, egal wie lang zuvor es falsch gemacht worden wäre.

    Und jetzt habe ich wohl kein Recht mehr darauf, dort Belegeinsicht zu nehmen?

    Ja, das natürlich nicht mehr. Aber die Höhe der Beträge kann man ein wenig einordnen, ob sie eher normal oder eher unterdurchschnittlich niedrig waren.

    Viel mehr kann man aber leider allgemein dazu nicht helfen. Jetzt geht es konkret an die Prüfung der Abrechnung. Spekulationen helfen dir nicht weiter. Und wenn du selbst nicht weiter kommst, um die Ursache der Erhöhung zu finden, dann hol dir ruhig Rat von einem Experten dazu. Bei der Belegeinsicht darfst du auch Fotos der Rechnungen machen, um diese dann jemandem zeigen zu können.

    Wenn keine Beschädigungen bleiben, spricht gegen die Hülsen an sich sicherlich nichts.

    Zu Bedenken wäre aber zudem auch noch, wofür genau die Hülsen vorgesehen sind. Davon abhängig könnte der Vermieter also eventuell durchaus etwas dagegen einzuwenden haben. Beispielsweise kann das der Fall sein, wenn das optische Erscheinungsbild des Anwesens stark verändert wird dadurch. Im Zweifel solltest du das also besser mit dem Vermieter absprechen.

    ergibt das doch für die kleinen Häuser eine Steigerung und für die großen eine Entlastung?

    Das ist richtig. Aber bei dem Beispiel Aufzug muss man dazu sagen, dass es vorher falsch gemacht wurde. Die Bewohner der Häuser mit Aufzug wurden bisher zu unrecht entlastet.

    Man liest häufig, dass auch Mieter die Aufzugskosten mit zahlen müssen, auch wenn sie den Aufzug gar nicht brauchen, z.B. die im Erdgeschoß. Das gilt aber nur, wenn die Wohnung über das gleiche Treppenhaus erreichbar ist und die Wohnung somit zu dieser Gesamteinheit gehört. Wäre der Zugang zu dieser Erdgeschosswohnung beispielsweise separat von außerhalb, muss der Bewohner gar nichts ins Treppenhaus gehen um zu seiner Wohnung zu gelangen, dann muss er auch keine Kosten mit tragen. Und dabei spreche ich nch nicht mal von einem anderen Gebäude.

    Doof ist nur, dass ich dann zum Vergleich nicht die Unterlagen für 2020 heranziehen kann.

    Warum?

    Die neue Vermieterin kann dann trotzdem hingehen und diese Vereinbarung einseitig abändern?

    Ich sag mal so, durch die Änderung der Wirtschaftseinheiten kann sich keine Steigerung in den Kosten ergeben. Denn die Kosten würden ja unter dem Strich gleich bleiben, egal wie man sie zusammen fasst. Das kann die Kostensteigerung jedenfalls nicht erklären. Der Grund bzw. Fehler mus irgend wo anders liegen.

    Drei mal Nein, ist die Kurzfassung der Antwort.

    Der Abrechnungsschlüssel wurde gar nicht geändert. Das wäre der Fall, wenn beispielsweise von Wohnfläche auf Personenzahl geändert werden würde. Wie man Gebäude zu Wirtschaftseinheiten zusammen fasst oder nicht, obliegt dem Vermieter. Man müsste natürlich prüfen, ob das korrekt umgesetzt ist.

    Über die Steigerung der Kosten muss nicht informiert werden. Du hast aber das Recht, die Belege persönlich beim Vermieter einzusehen. Dort sieht du dann, was da genau abgerechnet ist. Und man ann prüfen, ob vielleicht Kosten umgelegt urden, die gar nicht umlagefähig sind, z.B. Reparaturen. Ich würde das schon sehen wollen in den Rechnungen, was da enthalten ist.

    Es kann auch möglich sein, dass du bisher Glück hattest, weil der vorherige Eigentümer nicht alles umgelegt hat, obwohl er mehr hätte abrechnen dürfen.

    Wenn die Küche das Eigentum des Mieters ist, und ein Weiterverkauf an den Nachmieter nicht möglich ist, dann müsste der Mieter die Küche abbauen und entsorgen. Das könnte der Eigentümer verlangen.

    Alternativ kann man auch klären, ob man dem Eigentümer die Küche kostenlos überlässt, also schenkt, sofern der Eigentümer das annehmen möchte. Denn so spart sich der Mieter die Arbeit des Abbaus und der Entsorgung. Das kann man aber nicht erzwingen, wäre nur eine Idee bzw. Angebot.

    Das Streichen durch den Mieter hängt davon ab, ob die Durchführung der Schönheitsreparaturen wirksam im Vertrag vereinbart wurde.

    Eine Aufrechnung mit der Miete ist möglich. Man muss dies aber vorab ankündigen.

    Du kannst die Position Miete für die Rauchwarnmelder auch auch gleich abziehen von der Nachzahlung, das dem Vermieter schreiben als Beanstandung gegen die Abrechnung. Eventuell kommt vom Vermieter dann eine Antwort, in der er deswegen meckert. Aber bis dahin hattest du ja dann den Termin und dann weißt du es genau.

    Es kann auch sein, dass dann gar keine Antwort mehr vom Vermieter kommt, weil er vielleicht selber keinen Sinn darin sieht, wegen dem geringen Betrag zu streiten.

    ankündigten, zum 20.08. einen Entrümpler zu bestellen und die Kosten auf alle Mieter zu verteilen, wenn der Schuldige nicht den Keller aufräumt

    Dagegen ist nichts einzuwenden, wenn sich der Verursacher nicht ermitteln lässt. Sperrmüllkosten sind laut Rechtsprechung umlagefähig.

    weswegen Tauben und andere Vögel in diesem Raum ihr Geschäft verrichtet haben

    Hierbei handelt es sich um eine einmalige Reinigungsaktion. Gemäß Betriebskostenverordnung sind aber nur Kosten umlagefähig, die mehr oder weniger regelmäßig, wenigstens aber immer mal wieder anfallen. Daher kann es gut sein, dass der Vermieter auf diesen Reinigungskosten sitzen bleibt.

    zum 01.09. einen Hausmeister zu bestellen, weswegen sich die Nebenkosten ab kommendem Monat auf 150% des aktuellen Betrags erhöhen sollen.

    Während des Abrechnungsjahres ist eine Erhöhung der Vorauszahlung nicht möglich. Das geht nur zusammen mit der Vorlage der nächsten Jahresabrechnung über die Nebenkosten. Denn erst dann weiß man, wie hoch die Kosten tatsächlich ausfallen und auch weiß man erst dann, wie viel auf jede Mietpartei dabei anfällt.

    ist nur was wir angeblich verbraucht haben 236 kubik es ist aber ohne Zähler stände

    Wenn du den tatsächlichen Zählerstand kennst, kennst du ja den richtigen Verbrauch, und dann ist das ein Punkt, in dem du die Abrechnung beanstanden kannst. Ist das nicht nacheliegend?

    126 Euro die er ja auch abgezogen hat

    Das wurde oben schon beantwortet in Betrag #10. Bitte lies die Informationen nochmal.

    Schau dir die Zählerstände in der Abrechnung an und vergleiche diese mit den Zählern in der Wohnung. Passen die Zählernummern überein, und stimmt der aufgeführte Zählerstand mit dem tatsächlichen überein. Du hattest ja sicherlich zum 31.12. abgelesen und kennst daher den richtigen Stand.

    Ich verstehe deine Überlegung, aber diese führt zu nichts. Denn kein Vermieter wird eine Zwischenablesung machen und das muss er auch nicht, da das im Gesetz nicht vorgesehen ist. Du kannst es nicht verlangen.

    Davon abgesehen stimmt deine Rechnung so nicht, denn ein Teil der Kosten (30-50%) wird nach der Wohnfläche gerechnet. Also auch mit Null Verbrauch trägst du die gestiegenen Kosten der Heizanlage mit.

    Nein, das ist nicht erforderlich. Denn es gibt ja nicht einen bestimmten Preis pro Kubikmeter, sondern bei einer Heizkosten Abrechnung werden die angefallenen Kosten zunächst ermittelt und die Gesamtsumme dann nach dem Verhältnis auf die Mieter verteilt. Das macht unter dem Strich kaum einen Unterschied.

    Es muss die Tür aufgebrochen werden

    Ja, wenn der Vermieter in einer Notsituation die Tür aufbrechen muss, dann muss er auch für Ersatz sorgen. Aber das ist dann meistens ein Fall für die Gebäudeversicherung.

    300 km entfernt einfällt ich habe den Wasserhahn nicht abgestellt

    Wofür soll der Vermieter da mit haften? Für die Wasserkosten, die du zu tragen hast, wenn das Wasser läuft?

    wobei ja immer wieder betont wird dass man eine Notfallschlüssel hinterlegen können sollte

    Ja das ist empfehlenswert, aber kein Muss. Du kannst die Herausgabe des Schlüssels vom Vermieter verlangen, notfalls gerichtlich, und dann kannst du diesen einer Vertrauensperson geben.

    nächste Situation wäre, mir wird der Schlüssel gestohlen

    Fordere den Vermieter auf, den Schlüssel heraus zu geben. Laut Rechtsprechung steht einem ein Schlüssel mehr zu als Personen in der Wohnung wohnen, sodass man immer einen Ersatzschlüssel hat.

    Nunja, der Vermieter ist ja überhaupt nicht berechtigt, ohne Absprache mit dir und ohne dein Einverständnis die Wohnung zu betreten. Das wäre Hausfriedensbruch und du könntest Anzeige erstatten. Deshalb hat er keine Verantwortung, und das gilt allgemein, nicht vom Einzelfall abhängig und auch nicht davon abhängig, um was für einen Schaden es sich handelt. Er hat nur in äußersten Notfällen (Wasserrohrbruch, Brand etc) das Recht, die Wohnung ohne Absprache zu betreten.

    Eine ganz andere Situation wäre es, wenn du den Vermieter explizit darum bitten würdest, sich während deines Urlaubs um die Wohnung zu kümmern, Pflanzen gießen etc. Dann ist er dein Erfüllungsgehilfe, und dann hat er durchaus eine Verantwortung, wenn er diese Aufgabe übernimmt. Aber das möchtest du ja gar nicht, wenn ich deine Frage richtig verstanden habe.

    So wie ich das sehe, will er aufgrund falscher Behauptungen 100€ von uns abzwacken.

    Kann sehr gut möglich sein. Doch wie schon gesagt wurde, würde es sehr viel mehr kosten, wenn der Vermieter künftig eine Firma beauftragt mit den Arbeiten. Und nachdem was wir bisher wissen, kann der Vermieter diese Kosten auf die Mieter umlegen. Es würde dann also noch teurer. Daher überlege weise, wie du dich weiter verhalten möchtest.

    mit folgender Klausel: "Erste und lfd. Renovierungen einschl. Tapezierung, Bodenbeläge, Streichen des Holzwerks und der Heizkörper zu Lasten der Mieter."

    Gemäß Rechtsprechung ist eine Renovierungsklausel nur dann wirksam, wenn man die Wohnung

    in nicht renovierungsbedürftigem Zustand bekommen hat oder vom Vermieter einen finanziellen Ausgleich bekommen hat.

    Beim Abreißen der Tapeten gab es auch viele Stellen, wo der gesammte Putz einfach abgebröselt ist

    Hättet ihr nicht müssen. Denn wenn der Putz herunter kommt, dann fällt das in die Instandhaltungspflicht des Vermieters.

    Uns ist bewusst, dass wir die farbigen Wände weiß streichen müssen

    Normaler Weise ja, was dann allerdings nicht zu den Schönheitsrenovierungen zählt, sondern wie eine Beschädigung. Dafür ist aber Voraussetzung, dass man die Wohnung in hellen neutralen Farben bekommen hat und nicht schon bunt. Andernfalls wird das nichts mit einer Schadenersatzforderung des Vermieters.

    sowie Löcher zu schließen

    Das müsste man nur als vorbereitende Arbeit vor dem Streichen. Wenn man aber nicht streichen muss, dann muss man auch keine Löcher verschließen (außer die Anzahl geht über ein normales Maß weit hinaus).

    auch die Türen & Heizkörper noch einmal zu lackieren?

    Dazu müsste erstens die Klausel im Vertrag wirksam sein und zweitens der Zustand es erforderlich machen.

    uns freuen wenn jemand Licht in unser Dunkel bringen könnte

    Wie? Hattet ihr keinen Strom in der Wohnung?:-girl

    Mit der Übergabe der Wohnung bekommt man das alleinige Besitzrecht. Gleichzeitig hat man aber auch eine Nebenpflicht, nämlich eine Obhutspflicht für die Wohnung. Diese entfällt nicht, nur weil der Vermieter einen Schlüssel behalten hat. Man haftet als Mieter also selbst.

    Etwas anderes wäre es, wenn man als Mieter ausdrücklich damit einverstanden ist, dass der Vermieter einen Schlüssel behalten soll und man ihn bittet, auf die Wohnung bzw. das Haus während des Urlaubs zu achten, Blumen zu gießen etc. Das ist dann die gleiche Situation wie wenn man einen Nachbarn oder Freund beauftragt.

    Der Vermieter ist nicht berechtigt, einen Schlüssel zu behalten, außer man wünscht dies als Mieter und man ist damit einverstanden. Man hat einen Anspruch darauf, dass der Vermieter keinen Schlüssel behält und alle heraus gibt. Kommt der der Aufforderung auf Herausgabe nicht nach, kann man den Schließzylinder der Wohnungstür austauschen.

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