Hallo,
ich habe mal eine Frage. Mein Vermieter möchte nicht so einfach einen zweiten Hauseingangsschlüssel herausgeben.
Meine Information ist, dass er verpflichtet ist mir einen zweiten Hauseingangsschlüssel zu geben, damit ich ihn bei Abwesenheit bei einer Vertrauensperson hinterlegen kann.
Meine Frage, weiß jemand wenn ich im Urlaub bin und irgendetwas an der Wohnung sein sollte, ich aber so niemand schicken kann und ich selber zu weit weg bin, der Vermieter in dem Fall mithaftet, da er mir keinen zweiten Schlüssel rausgegegben hat? Danke und viele Grüße