Guten Tag,
nach Tage langer Recherche im Internet, bin ich jetzt umso verwirrter. Deswegen hoffe ich hier vielleicht ein paar klare Informationen zu bekommen.
wir sind 2018 in eine 3 1/2 Raum Wohnung gezogen, welche komtplett unrenoviert war. Sprich alte Tapeten in verschiedenen Farben (z.B. Grau, Lila), ein alter Parkettboden, welcher schon lange hätte aufbereitet werden müssen und auch vergilbte Heizungen/Türen.
Wir haben die Wohnung genommen mit folgender Klausel: "Erste und lfd. Renovierungen einschl. Tapezierung, Bodenbeläge, Streichen des Holzwerks und der Heizkörper zu Lasten der Mieter." Sprich wir haben die komplette Wohnung (ca. 81qm) komplett Tapeziert, weiß gestrichen, Türen weiß lackiert und über den Parkettboden einen Laminat verlegt. Alles auf eigene Kosten. Beim Abreißen der Tapeten gab es auch viele Stellen, wo der gesammte Putz einfach abgebröselt ist, was wir auch erneuert haben.
im Laufe der Mietzeit haben wir natürlich auch Farbig gestrichen. Im Wohnzimmer ist eine graue Wand, das Schlafzimmer hat zwei dunkle Türkis Wände, Kinderzimmer ist zur hälfte in Pink gestrichen und die Diele hat einen gelben Streichen auf ca. Brusthöhe. Alles andere ist weiß ohne großartige Abnutzungsspuren. Die Heizkörper haben wir nicht lackiert.
Wir haben die Wohnung dafür 2 1/2 Monate vorab übergeben bekommen.
Nun nachdem wir gekündigt haben, werden wir schriftlich dazu aufgefordert Schöhnheitsreperaturen durchzuführen, welche im Mietvertrag festgehalten sind. Uns ist bewusst, dass wir die farbigen Wände weiß streichen müssen, sowie Löcher zu schließen, aber sind wir wirklich verpflichtet auch die Türen & Heizkörper noch einmal zu lackieren?
Wir würden uns freuen wenn jemand Licht in unser Dunkel bringen könnte (auch wenn es irgendwie falsch klingt) ![]()