Übernahme der Küche des Vormieters

  • Ein Mieter hatte vor Jahren eine Kücheneinrichtung in die Mietwohnung eingebaut. Diese wurde jeweils vom Nachmieter gegen entsprechende Vergütung übernommen.

    Inzwischen ist die Küche aber so alt, dass der neue Mieter sie nicht übernehmen möchte.

    Muss der bisherige Mieter und Eigentümer der Küche dann die Kücheneinrichtung abbauen und die Küche dahinter entsprechend herrichten (streichen) lassen?

    Der neue Mieter doch sicherlich nicht aber eventuell der Wohnungseigentümer?

  • Wenn die Küche das Eigentum des Mieters ist, und ein Weiterverkauf an den Nachmieter nicht möglich ist, dann müsste der Mieter die Küche abbauen und entsorgen. Das könnte der Eigentümer verlangen.

    Alternativ kann man auch klären, ob man dem Eigentümer die Küche kostenlos überlässt, also schenkt, sofern der Eigentümer das annehmen möchte. Denn so spart sich der Mieter die Arbeit des Abbaus und der Entsorgung. Das kann man aber nicht erzwingen, wäre nur eine Idee bzw. Angebot.

    Das Streichen durch den Mieter hängt davon ab, ob die Durchführung der Schönheitsreparaturen wirksam im Vertrag vereinbart wurde.

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