Alle Posten werden nach Wohnfläche umgelegt. In meinem Fall ist das generell stimmig, da mein Mietvertrag genau das vorsieht
Wenn das im Vertrag so steht, dann muss das auch so gemacht werden. Es war also bisher falsch und jetzt ist es richtig.
Meine Wahrnehmung ist, dass wir nie einen "Hauswart" oder "Hausmeister" hatten
Die Wahrnehmung hilft hier nicht weiter, sondern man muss sich die Belege und Tätigkeitsnachweise dazu zeigen lassen, und je nach dem Inhalt dann das bewerten. Wenn man behaupten will, es war nie ein Hauswart da, müsste man das schon etwas konkreter nachweisen, wie man zu der Erkenntnis kommt, denn man könnte den Hauswart ja nur nie gesehen haben.
nicht nach eigenem Verbrauch berechnet, unter Berufung auf § 9a Absatz 2 HeizkostenV - Kostenverteilung in Sonderfällen und § 12 HeizkostenV - Kürzungsrecht der Verordnung
Das ist ein Widerspruch in sich. Wenn ein Sonderfall vorliegen würde, dann hätte man kein Kürzungsrecht. Ein zwingender Grund wäre aber nur, wenn beispielsweise Messgeräte defekt sind. Doch §9a besagt, das man dann eine Schätzung der betreffenden Geräte vornehmen darf, nicht dass insgesamt nach Wohnfläche umgelegt werden darf. Das ist also nur eine Ausrede.
Übrigens ist das Kürzungsrecht nach §12 HeizKV ein Recht, dass ausdrücklich dem Nutzer, also dem Mieter zusteht. Das bedeutet, auch wenn der Vermieter die 15% schon abgezogen hat, bleibt das Recht für den Mieter trotzdem weiterhin bestehen und man kann vom gekürzten Betrag nochmal die 15% abziehen.