Wie verhalten bei - Schriftliches Vorverfahren soll stattfinden

  • Hallo allerseits,

    seit einiger Zeit kürze ich die Miete, da die mir Wohnraum vermietende Person trotz mehrfacher Aufforderung die Mängel nicht beseitigt.

    Nun versucht die Person gerichtlich gegen die Kürzung vorzugehen.

    ich habe ein Schreiben vom Gericht erhalten und bin mir nicht sicher wie ich es zu deuten bzw. vorzugehen habe.

    Benötigen tue ich keine Beratung zum Streitthema selbst, sondern wie ich auf das Schreiben zu reagieren habe.

    ich habe das wichtigste vom Text mal abgetippt. ich würde mich sehr freuen wenn ihr euch die Zeit nehmt es durchzulesen und mir zu helfen.

    Sehe ich dass richtig, dass ich innerhalb der ersten 2 Wochen nach Zustellung "lediglich" dem Gericht mitteilen muss, dass ich mich äußern / verteidigen möchte und danach 2 weitere Wochen Zeit habe eine Begründung mir Belegen abzugeben, in welcher ich darlege, weshalb warum ich die Klage als unrechtens ansehe/mich im Recht sehe?

    Falls ja, wie hat so ein Schreiben auszusehen in dem ich mitteile , dass ich mich äußern möchte?

    Ist ein einfacher Zweizeiler in welchem ich ich unter Benennung des Aktenzeichen mitteile, dass ich mich verteidigen möchte, ausreichend?

    Sicherlich könnte mir ein Anwalt diese Frage einfach beantworten, bzw mir generell weiterhelfen.

    Leider habe ich jedoch z.Z. noch keinen.

    Ich bin mitteillos und habe einen sog. Beratungsschein beantragt, Der liegt sorgfälltig ausgefüllt mit allen nötigen Unterlagen und Dringlichkeitshinweis dem Amtsgericht vor. Die Bearbeitung lässt aber leider auf sich warten und die erste 2 Wochen Frist läuft bereits am 6. Januar aus.

    Die Luft wird ergo langsam dünn und ich bin für jeden Tipp eurerseits dankbar.

    MfG

  • Ich bin mitteillos und habe einen sog. Beratungsschein beantragt

    Ein Beratungschein hilft dir hier auch nicht, denn du musst Prozesskostenhilfe beantragen, da bereits Klage eingereicht wurde. Und dies kann der Anwalt für dich machen.

    Man sollte das nicht allein ohne Profi angehen. Es gibt zu vieles, was man falsch machen kann. Es haben schon jede Menge Leute Prozesse verloren, nur weil sie aus Unerfahrenheit Dinge übersehen haben, obwohl sie von der Sache her eigentlich im Recht waren.

    Ich kann dir daher nur den Rat geben, gleich morgen bei einem Anwalt anzurufen und um einen Termin zu bitten. Und dem Anwalt dann als erstes auch sagen, dass er PKH beantragen möge.

  • Hallo,

    nein, alleine möchte ich die Sache auch nicht weiterführen, daher der Versuch bei einem Anwalt Hilfe zu bekommen.

    Dann lag ich mit meinen ersten Informationen die ich mir erarbeitet hatte, doch richtig und es ist Prozesskostenhilfe notwendig.

    Bei der Kanzlei die ich anrief und die Sache schilderte, meinte man jedoch zu mir ich benötige einen Beratungsschein trotz, dass ich darauf verwies was ich mir erlesen hatte und demnach scheinbar Prozesskostenhilfe notwendig sei.

    Meine Hauptfrage ist aber leider noch unbeantwortet und mir rennt die Zeit weg.

    Die wenigen Kanzleien die ich überhaupt dieser Tage erreichte (Feiertage, Urlaub) , wollten mir keinen Termin geben. Ohne einen Schein, keinen Termin war der Tenor. Denn man habe in der Vergangenheit zu schlechte Erfahrungen gemacht mit dem versprechen, dass der Schein nachträglich kommt.

    Um zumindest etwas durchatmen und schlafen zu können ist, zu erfahren ob meine Vermutung aus dem Ausgangspost richtig ist. Nämlich, dass es in der ersten 2 Wochenfrist ausreichend ist, beim Gericht anzuzeigen, dass ich Stellung, resp. mich verteidigen möchten und danach 2 weitere Wochen zeit um mich um Anwalt, Beweise etc zu kümmern.

  • Dann schreib dem Gericht, dass du um Aufschub für die Termine bittest wegen Urlaubszeit bei den Anwälten. Diese Möglichkeit gibt es schon, nur einen Termin verstreichen lassen ist nicht gut.

    Ich bitte dich aber um Verständnis, dass man dir hier nicht eine Anleitung geben kann, wie du richtig reagierst und vor allem wie etwas zu formulieren ist. Denn bei Fehlern hättest du Nachteile, und dafür übernimmt lieber ein Anwalt die Verantwortung.

  • Natürlich ist mir klar das dies hier keine Rechtsberatung und es mein eigenes

    Risiko ist, wie ich hier getätigte Aussage der User nutze. Auch benötige ich keine

    Formulierungshilfe in dem Sinn. Aber mit dem hier

    Dann schreib dem Gericht, dass du um Aufschub für die Termine bittest wegen Urlaubszeit bei den Anwälten. Diese Möglichkeit gibt es schon,

    kann ich zumindest schon mal etwas anfangen. Danke. Denn so etwas

    findet man nicht so einfach im Netz, zumindest nicht wenn man nicht

    weiß wonach man suchen muss.

  • Die Verteidigungsanzeige ist eine Notfrist und kann nicht verlängert werden, das ist gesetzlich ausgeschlossen. Für eine solche Verteidigungsanzeige reicht aber in der Tat bereits die bloße Aussage, dass man sich verteidigen will.

    Alles andere sollte dann ein Anwalt übernehmen.

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