Hallo,
ich bewohne die von mir angemietete Wohnung seit August 2000. Der Mietvertrag ist somit jetzt ca. 22 Jahre alt. Zum 01. Januar 2021 ist der Mietvertrag auf die neue Eigentümerin übergegangen.
Im Mietvertrag ist vereinbart, dass die Kosten für die Hausreinigung abgerechnet werden können. Dies wurde aber bis einschließlich 2020 nie umgesetzt. Das dies so ist kann ich auch mindestens für die Jahre 2010 bis 2020 anhand der Abrechnungen der vorherigen Vermieterin nachweisen.
Die neue Vermieterin rechnet jetzt mit der Abrechnung für 2021 ca. 110 Euro für die Hausreinigung ab. Hat dies aber vorher, also vor der Vorlage der Abrechnung nie erklärt, dass machen zu wollen.
Ich meine ich hätte im Zusammenhang mit Wartungskosten für Rauchmelder mal gelesen, dass Vermieter wenn sie Betriebskosten neu abrechnen wollen, dies vorher (vor Beginn der Abrechnungsperiode) ankündigen müssen. Gilt das auch, wenn die Umlage bereits bei Abschluss des Mietvertrages vereinbart wurde, dann aber ewig nicht gemacht wurde?