Es geht um eine 1-Zimmer-Wohnung mit separatem Bad, sonst aber nicht teilbar (wohnen schlafen kochen = 1 großer Raum). Vermieter stimmt einer Untervermietung (ganze Wohnung, §540) nicht zu. Mieter pocht auf Teiluntervermietung (§553) nach Zeit - also 4 Tage Hauptmieter, 3 Tage Untermieter. Ist so etwas rechtens bzw. muss der Vermieter da zustimmen?
Ich bekomme immer nur Informationen zu "teilweiser Untervermietung = Teil der Wohnung",
was so mE auch im §553 drin steht.
Noch ein Hinweis: Im Mietvertrag steht ausdrücklich "Untervermietung ist nicht gestattet".
Danke.