Ich würde das gerne solange wie möglich ignorieren
Überlegen wir mal, was dabei rein theoretisch vielleicht passieren könnte. Die Hausverwaltung würde wahrscheinlich mit dem Mahnverfahren weiter machen. Irgend wann wird man einen Mahnbescheid beantragen. Aber es ist offen wann. Denn es kommt in den Augen der Hausverwaltung ja jeden Monat etwas zum Rückstand dazu. Also wird man vielleicht abwarten, bis was zusammen gekommen ist. Wenn dann ein Mahnbescheid kommt, würdest du dem innerhalb von 14 Tagen widersprechen.
Dann könnte es auch sein, dass die Hausverwaltung auf die Idee kommt, dich kündigen zu wollen. Für eine fristlose Kündigung muss aber ein Betrag an Rückständen aufgelaufen sein, der zwei Monatsmieten entspricht. So weit wird es aber gar nicht kommen. Denn die Mieterhöhung ist ja nicht unwirksam, sondern sie wirkt einfach nur zum späteren Zeitpunkt, also nach dem Jahr, in dem die Miete gleich geblieben ist. Ab dann zahlst du die geforderte Summe und die Hausverwaltung kann sich überlegen, ob sie ihren Fehler einsieht oder Mahnbescheid beantragt.