Nebenkostenabrechnung - Erhöhung für Lebenspartner auf zwei Personen

  • Servus zusammen,

    hätte eine Frage zur Nebenkostenabrechnung bzgl. Lebenspartner.

    Meine Freundin und ich haben jeweils eine eigene Wohnung und sind erst seit 1 Jahr zusammen und wollen aber auch noch nicht zusammen ziehen.

    Jetzt ist es aber so das meine Freundin so gut wie jeden Tag nach der Arbeit zu mir kommt und auch bei mir Übernachtet und auch am Wochenende jeden Tag bei mir ist.

    Wir kochen jeden Abends zusammen, duschen tut sie aber nicht bei mir, dass erledigt sie immer nach der Arbeit erst Daheim oder im Fitnessstudio.

    Natürlich hat sie auch ein paar Wechselklamotten und Schuhe bei mir, einen Schlüssel zur Wohnung besitzt sie aber nicht.

    Jetzt hat mir mein Vermieter unterstellt ich hätte ohne sein Wissen einfach einen neuen Mieter bei mir einziehen lassen, dass konnten wir aber klären.

    Jetzt will er aber in der Nebenkostenabrechnung eine weitere volle Person abrechnen. Darf er das oder muss er sie nur anteilig berechnen, natürlich ist mir klar das durch ihren Besuch Nebenkosten entstehen aber darf er sie dann voll abrechnen ?

  • Darf er das oder muss er sie nur anteilig berechnen

    Nein, anteilig berechnen muss er deine Freundin nicht. Sobald man davon ausgehen kann, dass deine Freundin kein Besuch mehr ist, sondern man sie als Mitnutzerin oder Mitbewohnerin betrachten kann, wird sie voll mitgerechnet. Ein Zwischending gibt es da nicht.

  • kevin01,

    Moin,

    meine Erfahrungen dazu sind zwar schon etwas länger her, aber vllt. haben die ja noch einen Nutzen für dich.

    Von deiner Schilderung ausgehend würde ich behaupten, dass der Vermieter unrecht hat. Auf welche Kosten bezieht er sich denn? Ausschlaggebend ist, wie bspw. die Wasserkosten erfasst werden, wahrscheinlich hast du keine eigene Wasseruhr. Sollte er nicht erst mal seine Behauptung begründen, und einen entstandenen Mehraufwand/-kosten etc. belegen, und wofür? Ich denke, solange sie keinen Schlüssel hat, und sie in ihrer Wohnung auch noch nachweislich WOHNT, sprich gemeldet ist, sollte der mal die Füße still halten.

    Letztlich hilft immer das gesuchte Gespräch, und der Konsens!

  • seine Behauptung begründen, und einen entstandenen Mehraufwand/-kosten etc. belegen

    Das muss nichts belegt werden. Wenn eine Kostenposition mit dem Verteilerschlüssel nach Personen gerechnet wird, dann sind alle Nutzer mit einzubeziehen (inkl. Babys). Und dabei ist es egal, ob jemand gemeldet ist oder die Wohnung nur teilweise nutzt. Lediglich Besucher dürfen nicht mitgerechnet werden.

    Ob jemand Besucher ist, oder man ihn als Mitbewohner betrachten kann, ist durchaus manchmal streitig und löst Diskussionen aus. Die Grenze zwischen beidem ist fließend und lässt sich nicht genau definieren. Aber das ist hier in diesem Thema keine Frage, hier wird ja vorausgesetzt, dass die Freundin Mitnutzerin ist.

  • Fruggel

    Hmm, so war mir das nicht bekannt, und löst durchaus Zweifel in meinem eigentlich gefestigten Glauben ans deutsche Rechtssystem aus.

    An dieser Stelle kann auch nicht das Meldegesetz für Eindeutigkeit sorgen? Kaum zu glauben, dass es "strittige Rechtsbereiche" gibt.

    Der Fragende muss also die Interpretation des Vermieters von häufiger Anwesenheit der Freundin mit erhöhten NK bezahlen. Er trennt sich aber in ~zwei Monaten von ihr, und dann ist alles wieder normal? Dann kommt zwei Monate später die nächste Frau, und die NK steigen wieder? :/

  • Kaum zu glauben, dass es "strittige Rechtsbereiche" gibt.

    Sagen wir mal so, wenn es die nicht gäbe, bräuchte es keine Richter. Es gibt einige Dinge, die keineswegs eindeutig sind.

    Dann kommt zwei Monate später die nächste Frau, und die NK steigen wieder?

    Dann muss von Vorne entschieden werden, ob die Freundin als Besuch anzusehen ist oder als Mitbewohner. Das lässt sich auch nicht pauschal beantworten nach irgend welchen Regeln, sondern ist stets eine Betrachtung des Einzelfalls. Hier in diesem Thema sind sich Mieter und Vermieter offenbar einig über diesen Punkt, zumindest verstehe ich die Informationen im Eingangsbeitrag so. In einem anderen Fall mag man sich uneinig sein.

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