Nebenkostenabrechnung Rückzahlung

  • Hallo zusammen,

    ich hab eine kurze Frage. Ich wohne in meiner jetzigen Wohnung seit 2019 und habe dementsprechen im nächsten Jahr 2020 fürs Vorjahr eine Nebenkostenabrechnungen bekommen. Diese hab ich dann auch zeitnah beglichen.

    Nun sind mir in allen nachfolgenden Abrechnungen (2020-2022) Unstimmigkeiten aufgefällen. Mal wird der Verteilerschlüssel geändert und mal wird die Wohnfläche nicht korrekt angegeben.

    Meine Frage ist nun hier, kann ich Ansprüche bzw. Überzahlungen für die Abrechnung 2019/2020/2021 noch zurückfordern oder nicht. Ich habe im Internet über eine Verjährungsfrist von drei Jahren gelesen, habe aber ehrlich gesagt nicht wirklich durchgeblickt.

    Bin für alle Antworten dankbar!!

  • Ausschlaggebend ist hier der § 556 (3) BGB, wonach Du innerhalb von 12 Monaten nach Zustellung der Abrechnung einen Widerspruch einreichen musst. Hast Du danach inhaltliche oder formelle Fehler festgestellt, kannst Du diese nicht mehr beanstanden.

    Für die Abrechnungen von 19 und 20 ist der Zug abgefahren, für 21 könnte - je nach Datum der Zustellung - noch eine Chance bestehen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Bei formellen Fehlern ist das ein wenig anders. Eine formell unwirksame Abrechnung ist gegenstandslos, also wie wenn man noch gar keine Abrechnung bekommen hat. Man müsste die Abrechnungen also genauer prüfen.

  • Stimmt, formelle Fehler (beispielsweise falscher Umlageschlüssel) müssen nicht angezeigt werden.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ein falscher Umlageschlüssel ist kein formeller Fehler, sondern wenn gar keine Umlageschlüssel angegeben wären, wäre es ein formeller Fehler. Man muss eine Abrechnung rechnerisch nachvollziehen können, wie der Vermieter auf die Beträge gekommen ist. Mit einem falschen Umlageschlüssel kann man das, ohne Angabe aber nicht.

  • Danke erstmals für eure Antworten. Also wie ich es verstanden hab kann ich nur ältere Abrechnungen anfechten,wenn es formelle Fehler gibt bzw. wenn man die Berechnung nicht nachvollziehen kann. Wie sieht es denn aus wenn er zwar den Verteilerschlüssel angegeben hat aber dieser mit der berechneten Summe oder den Angaben in der NK-Abrechnung nicht übereinstimmt.

    Ich hab mal meine Abrechnungen mit hochgeladen. Für die Jahre 2019 und 2020 steht für die Position Grundsteuer zum Beispiel gar kein Verteilerschlüssel. Dort wird lediglich die Summe angegeben und abgrechnet. Wäre dies denn kein formeller Fehler? Oder kann ich die beiden letzteren Abrechnungen völlig vergessen?

    Bilder gelöscht, da seitlich gedreht und daher nicht lesbar.

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