Raum mit Fernwärme Boiler normale Wohnfläche oder Heizungsraum?

  • Hallo ihr Lieben,

    ich habe vor kurzem festgestellt, dass der Abstellraum (ca. 3,5m²) in dem der Boiler für die Fernwärme für das gesammte Haus (5 Parteien) steht als normale Wohnfläche angerechnet wird. Bisher war ich immer davon ausgegangen dass es sich um einen Heizungsraum handelt. Der Boiler ist ca 2,1mx 90cm groß. In dem Raum ist es über das ganze Jahr um die 30°. Ich habe dort meine Waschmaschiene stehen und nutzte ihn auch als Abstellraum, was aufgrund der Temperaturen aber nur für bestimmte Dinge möglich ist. Nun habe ich den Vermieter darauf angesprochen, dass es sich hierbei doch um einen Heizungsraum handeln müsse. Die Rückmeldung die ich bekommen habe war, dass ich den Boiler, ähnlich einer Gastherme, die im Bad oder in der Küche angebracht ist, zu tollerieren haben. Meiner Meinung nach ist der Boiler von der Größe und der Ausstrahlung der Wärme mit einer normalen kleinen Gastherme nicht zu vergleichen, zumal der Boiler alle Parteien im Haus mit versorgt.

    Mich würde interessiern ob jemand mit so etwas Erfahrungen gemacht hat/ etwas rechtliches darüber weiß und ob es sich lohnt dagegen vorzugehen und mir einen Rechtsbeistand zu organisieren.

    Ich freue mich auf eure Antworten.

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