Hallo zusammen,
ich hab eine kurze Frage. Ich wohne in meiner jetzigen Wohnung seit 2019 und habe dementsprechen im nächsten Jahr 2020 fürs Vorjahr eine Nebenkostenabrechnungen bekommen. Diese hab ich dann auch zeitnah beglichen.
Nun sind mir in allen nachfolgenden Abrechnungen (2020-2022) Unstimmigkeiten aufgefällen. Mal wird der Verteilerschlüssel geändert und mal wird die Wohnfläche nicht korrekt angegeben.
Meine Frage ist nun hier, kann ich Ansprüche bzw. Überzahlungen für die Abrechnung 2019/2020/2021 noch zurückfordern oder nicht. Ich habe im Internet über eine Verjährungsfrist von drei Jahren gelesen, habe aber ehrlich gesagt nicht wirklich durchgeblickt.
Bin für alle Antworten dankbar!!