Beiträge von Fruggel

    Da werden jetzt zwei Dinge in einen Topf geworfen. Das eine ist die Feststellung, ob die neue Miete von der Höhe her angemessen und berechtigt ist. Wenn nein, dann kann man sich auch dagegen wehren, indem man die Zustimmung nicht gibt oder nur eine Teilzustimmung.

    Wenn hingegen die Frist falsch angegeben ist, macht es das Mieterhöhungsverlangen nicht ungültig. Sondern es ist so, dass man dem Vermieter dann einfach die neue Miete erst zum späteren Zeitpunkt schuldet wie im Gesetz vorgesehen. Deswegen die Zustimmung zu verweigern ist nicht klug, denn der Vermieter könnte auf Zustimmung klagen.

    Rechtlich gesehen beträgt die Abrechnungsfrist für den Vermieter 12 Monate ab Ende des Abrechnungszeitraums. Auch nur innerhalb dieser Zeit kann er Nachforderungen stellen, danach nicht mehr.

    Moralisch muss jeder für sich selbst entscheiden, ob er für seinen Verbrauch, den er verursacht hat, aufkommen oder ob er auf das Gesetz beharren möchte

    Das ist zugegeben kein so einfaches Problem, was man ja auch daran sieht, dass zwei Anwälte keine Lösung finden konnten. Somit wird sich auch in einem Forum keine finden lassen. Das nur vorweg, dass die Erwartungen nicht zu hoch sind.

    Aus meiner laienhaften Perspektive sehe es so. Es besteht eine Gemeinschaft mit der Mitbewohnerin. Und wenn einer der Gemeinschaft die Auflösung wünscht, kann er dies nach §749 BGB auch verlangen. Das bedeutet auf jeden Fall schon mal, dass sie die Unterschrift zur Kündigung nicht verweigern kann, denn ansonsten könntest du die Kündigung per Gericht erzwingen.

    Nun ist dieser Kündigungsverzicht für 12 Monate etwas, was gegenüber dem Vermieter gilt. Die Mitwirkungspflicht nach dem zuvor genannten Gesetz ist dadurch nicht gehemmt. Das bedeutet meiner Meinung nach, dass der Anspruch auf Mitwirkung für die Nachmietersuche ebenso besteht.

    Und dies bringt mich zum Zurückbehaltungsrecht nach §273 BGB. Dieser Paragraph hat den Zweck, jemandem Druck zu machen, gegen den man einen Anspruch hat. Die Voraussetzungen sollten also gegeben sein, die Zahlung des Mietanteils berechtigt zurück halten zu können. Jedoch muss man diesen Zurückbehalt dem anderen gegenüber auch mitteilen und dadurch geltend machen.

    Vielleicht liege ich völlg falsch mit den Gedanken. Falls sich jemand besser auskennt, kann er mich gern korrigieren oder eine andere Idee einbringen.

    Wenn es keine Hausordnung oder eine sonstige Vereinbarung gibt, dann ist es genau genommen die Aufgabe des Vermieters.

    Aber nach deiner Beschreibung scheint es mir eher so, dass der Nachbar eine gewisse "Erziehung" braucht. Dieser denkt vielleicht, du wärst eine Art Hausmeister und es wäre deine Aufgabe. Und das kann man ihm ja noch nicht mal verüblen, denn du hast es ja bisher immer gemacht.

    Ich empfehle dir daher, mal den Nachbarn drauf anzusprechen und ihn höflich darum zu bitten, die Tonne doch selbst wieder raus zu stellen. So ist er informiert, und er braucht sich dann nachfolgend nicht beschweren, wenn die Tonne nicht geleert wird, weil du sie auf seinem Grundstück stehen lässt. Das passiert sicherlich kein zweites mal mehr.

    Normalerweise gilt der Mittelwert als ortsüblich. Jedoch gibt die Spanne einen Spielraum, davon abzuweichen, falls es für die Wohnung irgend welche wohnwertsteigernden Merkmale gibt, die im Mietspiegel noch nicht berücksichtigt sind. Im Streitfall würde ein Gericht ein Gutachten beauftragen, um den Wert genau festzustellen.

    Man kann auch ein Teileinverständnis zur Mieterhöhung geben. In deinem Fall also, dass du dich mit den 7,61 einverstanden erklärst. Der Vermieter könnte dann nur noch auf den Rest klagen und hat ein höheres Risiko, das zu verlieren.

    Zunächst mal müsste man klären, ob eine Schenkung wirklich wirksam stattgefunden hat. Da du mit dem Vormieter offenbar keinen Kontakt hattest, bestehen da gewisse Zweifel. Denn nach §516 BGB ist eine Schenkung auch wie bei einem Vertrag ein Angebot, das man annehmen kann oder auch nicht.

    Es kann also auch gut sein, dass der Vormieter die Küche einfach drin gelassen hat. Somit hat er sie quasi dem Vermieter geschenkt. Und wenn du die Wohnung in dem Fall mit Küche anmietest, wäre der Vermieter für die Instandhaltung zuständig.

    Im Vertrag wird hingewiesen, dass dieser NICHT als WOhnraum genutzt werden darf.

    Dieser Hinweis im Vertrag sollte normalerweise schon eindeutig genug sein für die Beantwortung der Frage. Es gilt der Zustand der Wohnung wie besichtigt, und da war der Dachboden nun mal nur als Lager ausgewiesen. Und ich nehme an, dass wenn man im Bauamt nachfragen würde, würde sich heraus stellen, dass dieser für eine Wohnfläche gar keine Genehmigung hat.

    hat mir die Hauptmieterin das Untermietverhaltnis mündlich wegen "Eigenbedarf" beendet

    Eine mündliche Kündigung ist unwirksam. Nach dem Gesetz muss diese zwingend schriftlich erfolgen.

    sie besteht auf die Kündigungsfrist von gesamt 7 Wochen zum 30.09.

    Es wäre interessant zu wissen, wie sie auf 7 Wochen kommt. Eine verkürzte Kündigungsfrist von 14 Tagen dürfte ausscheiden, weil die Vermieterin dafür hätte zusagen müssen, das Zimmer mit Möbeln auszustatten. Somit bleiben dann nur 3 Monate als Frist.

    Wie kann ich verhindern, am 30.09. vor verschlossenen Türen zu stehen ?

    Wenn sie das tatsächlich machen sollte, hättest du die Möglichkeit, sofort bei Gericht einstweilige Verfügung zu beantragen, um Zugang zur Wohnung zu erhalten. Das scheint der Vermieterin nicht bewusst zu sein und vielleicht möchtest du sie darauf hinweisen.

    berücksichtigen, dass wir den neuen Mietvertrag bereits am 30.08 unterschrieben haben

    Nein. Das Gericht geht da nur nach dem Gesetz, also wann die Kündigung beim Vermieter einging.

    der Laminatboden - Dieser sah zu unserem Einzug vor ein paar Jahren auch schon nicht mehr so toll aus

    Man muss unterscheiden, ob es zu einer Beschädigung aufgrund einer Fahrlässigkeit gekommen ist oder ob es sich um eine Abnutzung aufgrund von ganz normalem Gebrauch handelt. Denn Letzteres geht nach dem Gesetz zulasten des Vermieters.

    erwartet auch, dass wir die Einkommensverhältnisse der Interessenten prüfen

    Prüfen kann nur der Vermieter, denn er muss ja entscheiden, ob ihm das Einkommen sicher genug erscheint. Ihr könnt den Bewerber nur bitten, Gehaltsabrechnungen o.ä. mitzubringen.

    Ich würde in diesem Fall dann doch empfehlen, mal darüber nachzudenken, einen Rechtsanwalt mit der Sache zu beauftragen. Man hat als Mieter Rechte und man muss sich nicht alles gefallen lassen. Doch man muss auf die Dinge auch angemessen reagieren. Andernfalls hat man in einem Rechtsstreit kaum eine Chance. Das wird alleine nichts, sondern eher entweder eine unendliche Geschichte oder eine Kündigung.

    wie würde dies im Zweifelsfall ein Gericht sehen, wenn wir es wirklich darauf ankommen lassen würden?

    Für ein Gericht ist der Zeitpunkt entscheidend, wann der Vermieter den Brief mit der Kündigung in seinen Briefkasten bekommen hat. Diesen Zeitpunkt nachzuweisen, wäre im Streitfall dann eure Angelegenheit. Und die Aussage der Ehefrau allein ist dabei vielleicht etwas problematisch.

    Andererseits würde ein Gericht auch mit bewerten, dass der Vermieter vorab über die nachfolgende Kündigung informiert war. Im Nachhinein dann einen verspäteten Eingang der Kündigung zu reklamieren, könnte vielleicht als Zugangsvereitelung gewertet werden.

    Ich denke für ihn ist es einfach wichtig, dass er jeden Monat sicher die Kohle bekommt, alles andere ist dem egal.

    Dann dürfte es ja kein Problem geben. Liefert dem Vermieter Interessenten, und sobald mit einem ein Vertrag gemacht wurde, ist die Sache für euch erledigt.

    Welche Abmahnungen? Oben wurde geschrieben, es liegen keine vor.

    Eine Abmahnung allein für sich genommen hat überhaupt keine rechtliche Wirkung. Diese kommt dann erst im Zusammenhang mit einer Kündigung ins Spiel, da man bei vielen Gründen einer Kündigung vorher abgemahnt haben muss. Sollten die Vorwürfe nicht stimmen, kann man sich als Mieter wehren. Das Gericht bewertet dann den Sachverhalt.

    Das ist sehr gut nachvollziehbar, sich darüber Gedanken zu machen um Kosten zu sparen. Und es gibt tatsächlich auch Häuser, wo das so gemacht wird. Aber es ist die Ausnahme und keineswegs üblich. Der Grund ist, dass der Haushaltsstrom nicht zu den Betriebskosten im Sinne des Mietrechts gehören, und zum anderen hat man nach dem Gesetz das Recht, seinen Stromanbieter frei zu wählen. Mit einem Gemeinschaftszähler wäre das nicht möglich.

    Man könnte theoretisch jetzt prüfen, ob du als Mieter für den Schimmel verantwortlich bist und ob die Höhe des Schadens angemessen ist. Aber das ist nicht nötig, weil die Verjährungsfrist für Forderungen dieser Art 6 Monate ab Rückgabe der Wohnung sind. Auf die Verjährung kann man sich also einfach berufen und die Sache ist erledigt. Wenn der Vermieter noch eine Kaution hat, dann ist es ein bisschen was anderes, aber davon hast du nichts erwähnt.

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