Vermieter hat Kündigung zu spät akzeptiert

  • Hallo zusammen,

    ich habe mich gerade hier angemeldet, kurz zu uns, wir sind eine relativ junge Familie mit nem knapp 3 jährigen Sohn, ich hoffe auf viele hilfreiche Erfahrungen und Tipps zu diesem Sachverhalt:

    Wir haben eine neue Wohnung gefunden und haben uns sehr gefreut, dass der neue Vertrag erst zum 1.12. gilt (Also hatten wir locker die Chance fristgerecht zu kündigen), somit haben wir natürlich unseren bisherigen Vermieter am 1.9 telefonisch informiert, dass wir fristgerecht, also zum 30.11.2023 ausziehen werden.

    Zusätzlich haben wir auch die Kündigung schriftlich fertig gemacht und, auf seinen Wunsch hin, bei ihm persönlich in den Briefkasten geworfen - Unter Zeugen (Leider nur meine Frau und ich - Na gut und unser knapp 3 jähriger Sohn ).

    Den Inhalt des Schreibens kennen außerdem auch 3 Personen.

    Er hat uns eine Bestätigung, datiert auf den 5.9 zukommen lassen - Also genau am 4. Werktag. - In dem Schreiben bestätigt er uns die Kündigung zum 31.12.2023 (Ein Versehen schließe ich aus.)

    Frage hierzu, wie würde dies im Zweifelsfall ein Gericht sehen, wenn wir es wirklich darauf ankommen lassen würden?

    Er würde nen Nachmieter akzeptieren ab Dezember. (Ich weiß, ist nicht unsere Aufgabe - Aber ich habe ihm schon am 1.9 gesagt, dass wir selbstständig nach nem Nachmieter suchen, da wir in der Vergangenheit wirklich gar keine Probleme mit dem Vermieter hatten.)

    Ich denke für ihn ist es einfach wichtig, dass er jeden Monat sicher die Kohle bekommt, alles andere ist dem egal.

    (Achso, ich weiß, dass eine Bestätigung seitens des Vermieters nicht unbedingt erforderlich ist, aber wir überlegen gerade, ob wir ihm ab jetzt halt auch etwas anders gegenüber treten - Bspw. dass er sich selbst nen Nachmieter suchen kann.)

    VG

    Quenz + Familie

  • wie würde dies im Zweifelsfall ein Gericht sehen, wenn wir es wirklich darauf ankommen lassen würden?

    Für ein Gericht ist der Zeitpunkt entscheidend, wann der Vermieter den Brief mit der Kündigung in seinen Briefkasten bekommen hat. Diesen Zeitpunkt nachzuweisen, wäre im Streitfall dann eure Angelegenheit. Und die Aussage der Ehefrau allein ist dabei vielleicht etwas problematisch.

    Andererseits würde ein Gericht auch mit bewerten, dass der Vermieter vorab über die nachfolgende Kündigung informiert war. Im Nachhinein dann einen verspäteten Eingang der Kündigung zu reklamieren, könnte vielleicht als Zugangsvereitelung gewertet werden.

    Ich denke für ihn ist es einfach wichtig, dass er jeden Monat sicher die Kohle bekommt, alles andere ist dem egal.

    Dann dürfte es ja kein Problem geben. Liefert dem Vermieter Interessenten, und sobald mit einem ein Vertrag gemacht wurde, ist die Sache für euch erledigt.

  • Danke für deine Antwort.

    Vielleicht würde das Gericht im Zweifel auch berücksichtigen, dass wir den neuen Mietvertrag bereits am 30.08 unterschrieben haben - Und deshalb keinen Grund gehabt hätten, die Kündigung erst am 05.09 beim altem Vermieter pers. vorbei zu bringen.

    Ja wir schauen mal, ich finde halt die Art und Weise von ihm unangemessen, tatsächlich müssten hier auch noch ein paar Sachen gemacht werden, bspw. der Laminatboden - Dieser sah zu unserem Einzug vor ein paar Jahren auch schon nicht mehr so toll aus (Aber das passt auch zu dem Vermieter, möglichst wenig bis keine Kosten, bei sicherem mntl. Mieteinkommen).

    Wir haben diese Woche ein paar Besichtigungen - Aber ich weiß noch nicht, ob davon dann jemand ernsthaftes Interesse haben wird, und tatsächlich hätten wir jetzt auch nicht so die Lust, diese durchgehenden Besichtigungen wochenlang durchzuziehen.

    (Der Vermieter erwartet auch, dass wir die Einkommensverhältnisse der Interessenten prüfen usw. - Also quasi als Makler für ihn agieren. Das stört uns.)

  • berücksichtigen, dass wir den neuen Mietvertrag bereits am 30.08 unterschrieben haben

    Nein. Das Gericht geht da nur nach dem Gesetz, also wann die Kündigung beim Vermieter einging.

    der Laminatboden - Dieser sah zu unserem Einzug vor ein paar Jahren auch schon nicht mehr so toll aus

    Man muss unterscheiden, ob es zu einer Beschädigung aufgrund einer Fahrlässigkeit gekommen ist oder ob es sich um eine Abnutzung aufgrund von ganz normalem Gebrauch handelt. Denn Letzteres geht nach dem Gesetz zulasten des Vermieters.

    erwartet auch, dass wir die Einkommensverhältnisse der Interessenten prüfen

    Prüfen kann nur der Vermieter, denn er muss ja entscheiden, ob ihm das Einkommen sicher genug erscheint. Ihr könnt den Bewerber nur bitten, Gehaltsabrechnungen o.ä. mitzubringen.

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