Hallo,
mein Vermieter möchte gern die Miete anheben.
Das Mieterhöhungsverlangen ist dem Grunde nach OK.
Die gesetzliche Überlegungsfrist von mindestens 2 Monaten wird nicht eingehalten.
Brief wurde Anfang August zugestellt, die Erhöhung soll allerdings zum bereits zum 01.10.2023 gezahlt werden.
Bis hier hin sind mir die Dinge selbst soweit klar.
Ich werde der Mieterhöhung nicht zustimmen.
Auch beabsichtige ich nicht die Erhöhung zu zahlen.
Meine Frage dazu ist nun:
Die Überlegungsfrist wird nicht eingehalten, eine Zustimmung erfolgt deshalb nicht.
Muss ich die Mieterhöhung dann "freiwillig" zum 01.11.2023 zahlen oder ist das Erhöhungsschreiben gegenstandslos?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.